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Reflexion

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Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 445/11 Betreff: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfer bei den von der Stadt Frankfurt durchgeführten Wahlen sind um mindestens 30€ für Beisitzer, 40€ für Schriftführer und 50€ für die Wahlleiter zu erhöhen. Begründung: Die Aufwandentschädigungen für Wahlhelfer und Wahlleiter sind für den Aufwand nicht mehr angemessen. Seit vielen Jahren sind die Aufwandentschädigungen für Wahlhelfer nicht mehr erhöht worden. Das Wahlamt und die Stadtbezirksvorsteher haben erhebliche Schwierigkeiten freiwillige Personen für die Wahl zu finden. Ein Wahlhelfer erhält für einen Wahltag inklusive der nachfolgenden Auszählung am Abend 45€ Aufwandsentschädigung. Ein Wahlleiter hat einen eintägigen Einführungskurs zu machen und den organisatorischen Teil für sein Wahllokal zu übernehmen. Nach Schließung des Wahllokals ist zusätzlich noch die Auszählung und die Dokumentation durchzuführen. Nachher sind die Unterlagen persönlich im Wahlamt in der Stadtmitte Frankfurts abzugeben. Bei der vorletzten Wahl hat es dort bis zu drei Stunden Wartezeit für die Wahlleiter gegeben. Dafür erhält der Wahlleiter des Wahllokals 60€ Aufwandentschädigung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 352 2023 Die Vorlage OF 445/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antragstext auch die weibliche Form genannt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 352 entstanden aus Vorlage: OF 445/11 vom 28.03.2023 Betreff: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den von der Stadt Frankfurt durchzuführenden Wahlen um mindestens 30 Euro für Beisitzerinnen und Beisitzer, 40 Euro für Schriftführerinnen und Schriftführer sowie 50 Euro für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter zu erhöhen. Begründung: Die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wahlleiterinnen und Wahlleiter sind für den Aufwand nicht mehr angemessen. Seit vielen Jahren sind die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht mehr erhöht worden. Das Wahlamt und die Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher haben erhebliche Schwierigkeiten, freiwillige Personen für die Wahl zu finden. Eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer erhält für einen Wahltag inklusive der nachfolgenden Auszählung am Abend eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro. Eine Wahlleiterin und ein Wahlleiter hat einen eintägigen Einführungskurs zu machen und den organisatorischen Teil für ihr bzw. sein Wahllokal zu übernehmen. Nach Schließung des Wahllokals ist zusätzlich noch die Auszählung und die Dokumentation durchzuführen. Nachher sind die Unterlagen persönlich im Wahlamt in der Stadtmitte Frankfurts abzugeben. Bei der vorletzten Wahl hat es dort bis zu drei Stunden Wartezeit für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter gegeben. Dafür erhält die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter des Wahllokals eine Aufwandentschädigung in Höhe von 60 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3463, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023 Aktenzeichen: 12-1

Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 372 Betreff: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2023, § 3463 - OA 352/23 OBR 11 - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie bei. Dies spiegelt sich in der zuverlässigen und ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen wieder. Allerdings ist dies nicht selbstverständlich. Umso wichtiger ist es auch für den Magistrat, das ehrenamtliche Engagement besonders anzuerkennen und zu würdigen. Daher beobachtet er die allgemeine Entwicklung und prüft regelmäßig, ob Anpassungen nötig und möglich sind. Mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget und der allgemeinen defizitären Haushaltslage, hat der Magistrat per Beschluss am 31.07.2023 einer moderaten Anhebung der Aufwandsentschädigung für die rund 4 600 Wahlhelfenden zugestimmt. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertretungen erhalten für ihr Ehrenamt bei der bevorstehenden Landtagswahl im Oktober 2023 60 Euro. Bei der OB-Direktwahl lag dieser Satz noch bei 50 Euro. Für Beisitzerinnen und Beisitzer sowie die Mitglieder der Briefwahlvorstände gibt es jeweils 55 Euro (bisher 45 Euro). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2023, OA 352 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 04.10.2023 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 29.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4236, 23. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 29.01.2024

Beratung im Ortsbeirat: 4