Reflexion
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Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 entstanden aus Vorlage: OF 363/11 vom 28.12.2022 Betreff: Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen, zu folgenden Themen, zeitnah zu beantworten: Neubau der Europäischen Schule: 1. Wann ist mit Untersuchungsergebnissen zum Verkehrskonzept rund um die geplante Europäische Schule am Ratsweg zu rechnen? 2. Wann werden Untersuchungsergebnisse zur zusätzlichen Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr vorliegen? 3.Über welche Routen sollen die Belieferungen der Großbaustelle mit Baumaterial erfolgen? 4.Wie ist der Stand der Prüfung, ob eine Verlagerung des Festplatzbetriebes auf das Rebstockgelände überhaupt möglich ist? 5. Gibt es Alternativuntersuchungen, die prüfen, ob der Schulneubau ohne Verlust der Kleingärten zu ermöglichen ist? 6.Welches Parkkonzept gibt es für die Besucherinnen und Besucher von Schwimmbad, Eissporthalle, FSV-Stadion und Ostpark? 7. Hält es der Magistrat für vertretbar, Flächen des Grüngürtels für eine schulgeldpflichtige Bildungseinrichtung zu überbauen? 8. Hält es der Magistrat für vertretbar, Kleingartenflächen zu bebauen, wenn im Ortsbezirk keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können? 9. Wie wird die angekündigte Öffnung der Schule zum Stadtteil konkret aussehen und wird diese vor Erteilung der Baugenehmigung verbindlich vereinbart? Bau der Nordmainischen S-Bahn: 1. Werden durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn Kleingartenflächen zwischen Ostbahnhof und der Stadtgrenze wegfallen? 2. Falls ja, wann werden die Gartenpächter informiert? 3. Über welche Routen sollen die Belieferungen dieser Großbaustelle erfolgen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2023, OA 358 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019-2022
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019-2022 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2020, § 5647 - NR 838/63 SPD, B 26/20 - Vorbemerkung Kleingärten gehören zu einer lebenswerten Großstadt und sind fester Bestandteil der Frankfurter Stadtlandschaft. 558 ha der Fläche der Stadt Frankfurt am Main sind Gartenland und Gemeinschaftsflächen der Kleingartenvereine, inklusive der Flächen der Bahnlandwirtschaft (BLW, 36 ha). Mit der Pflege und Unterhaltung dieser Flächen leisten die Vereinsmitglieder ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt, weiterhin sind die Kleingärten klimatisch wirksame Bestandteile des städtischen Freiflächensystems. In den Kleingartenvereinen begegnen sich Generationen und Nationen bei der Gartenarbeit und der gemeinsamen Gestaltung der Kleingartenanlagen. Sie übernehmen daher auch wichtige soziale Funktionen. 1. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in Frankfurt am Main, Berichtszeitraum 2019 - 2022: Gemäß aktuellen Daten des Kleingartenentwicklungskonzeptes (KEK), das im Berichtszeitraum erarbeitet wurde, existieren in Frankfurt am Main 107 Kleingartenvereine, die 229 Kleingartenanlagen mit ca. 14.500 Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalten. Parzellenflächen und Gemeinschaftsflächen der Kleingartenanlagen nehmen in Frankfurt am Main eine Fläche von 522 ha ein (ohne BLW). 2. Eingriffe in Kleingartenanlagen 2.1 Durch geplante Infrastrukturmaßnahmen wird in Bestandsflächen von Kleingartenanlagen eingegriffen. Im Berichtszeitraum wurde der 4-gleisige Ausbau der S6 zwischen Frankfurt und Bad Vilbel betrieben. a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel Betroffene Kleingartenvereine: Der Kleingärtnerverein (KGV) Bonames e. V. an der Kreuzung Homburger Landstraße/S-Bahn-Station Frankfurter Berg (Anlage III) ist mit ca. 7 Gärten betroffen. Zusätzlich zu dem 4-gleisigen Ausbau der S6 wird ein Ersatzneubau der DB Unterführung Frankfurter Berg erforderlich, der weitere Gartenflächen in Anspruch nimmt. Der Fortbestand der gesamten Anlage ist in Frage gestellt. Der KGV Taunusgärten e. V., Anlage 4 ist durch dauerhaften Wegfall von Parkplatzfläche betroffen. Gärten sind nicht betroffen. Die Parkplatzfläche des KGV Am Mühlgarten e. V. entfallen für die betroffene Anlage vollständig. Gärten sind nicht betroffen. b) U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg In die vorhandene Kleingartenanlage (KGV Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird erheblich eingegriffen, so dass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser Stelle fraglich ist. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Die Deutsche Bahn als Vorhabenträger prüft die Bereitstellung von Ersatzland. c) Nordmainische S-Bahn Das Planfeststellungsverfahren für die Nordmainische S-Bahn wurde im Jahr 2014 für alle drei Abschnitte eingeleitet. Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, es besteht noch kein Baurecht. Mit dem Baubeginn der Nordmainischen S-Bahn ist nicht vor 2023 zu rechnen. Betroffene Kleingartenvereine: Die entlang des Bahndamms gelegenen Parzellen des KGV Ostend e. V. werden am südlichen Rand für einen Fuß-Radweg (Grunddienstbarkeit) in Anspruch genommen, zwei südöstliche Parzellen zusätzlich dauerhaft für eine neue Böschung sowie eine temporäre Baustelleneinrichtungsfläche. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. Vorbereitende Maßnahmen wurden in einem beschleunigten Verfahren vom Regierungspräsidium freigegeben. d) S-Bahnstation FFM-Fechenheim Von der Vorplanung des Neubaus der S-Bahnstation FFM-Fechenheim ist der gesamte Verein KGV Kleeacker mit ca. 40 Gärten betroffen. Der Bau der S-Bahnstation FFM- Fechenheim ist an das Planfeststellungsverfahren zur Nordmainischen S-Bahn gebunden und wurde daher zurückgestellt. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers liegen noch nicht vor. 2.2 Im Stadtgebiet sind weitere Baumaßnahmen geplant, die in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist: a) Verbreiterung der A5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015). Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. b) Bau der Europaschule am Festplatz Ratsweg Es liegt eine Machbarkeitsstudie dafür vor, ob der Platz am Ratsweg für den Raumbedarf der Europaschule ausreichend ist. Nach derzeitigem Raumprogramm sollen 44 Gartenparzellen für den Bau von Sportplätzen der Europaschule weichen. Es sind weitere Prüfungen der Machbarkeitsstudie angekündigt 2.3 Folgende städtebauliche Konzepte schließen Kleingartenanlagen ein: Innerhalb der Potenzialfläche "Stadträumliche Verflechtung Bornheim-Seckbach" liegen mehrere Kleingartenanlagen, die Potenzialbauflächen "Bürostadt Niederrad/Hahnstraße" und "Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung (Sindlingen Nord" beinhalten je eine Kleingartenanlage. Innerhalb der "Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest" liegt eine Kleingartenanlage. a) Günthersburghöfe Die vorgesehene Wohnbebauung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße südlich Wasserpark und somit auch die Umstrukturierung der betroffenen Anlagen des KGV Cronberger e.V. und KGV Günthersburg e.V. werden seitens der Stadt nicht weiterverfolgt. Es ist geplant Bebauungen nur auf bereits versiegelten Flächen vorzunehmen. Zurzeit wird die Errichtung des Gymnasiums Ost an zwei Schulstandorten auf dem Gelände des städtischen Bauhofs und einer ehemaligen Gärtnerei geprüft. b) Grünzug Fechenheim Mit dem Bebauungsplan Nr.698 "Nördlich Dieburger Straße" wurde der Grünzug Fechenheim planungsrechtlich möglich gemacht. Das Grünflächenamt hat für die Gestaltung des Grünzuges einen Planungsauftrag vergeben. Es werden ca.1000 m2 des KGV Mainperle e.V. umstrukturiert. Wegfallende Flächen werden an anderer Stelle, direkt angrenzend an das Vereinsgelände flächengleich ersetzt. Weiterhin wird ein Teil der Bestandsflächen des KGV planungsrechtlich als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage gesichert. Der Verein wurde frühzeitig informiert und bei der Planung einbezogen. Entschädigungen und Ersatzleistungen sind vom Vorhabenträger zu leisten. Konkrete Vorschläge des Vorhabenträgers werden mit den Vereinsvorständen verhandelt. Alle Baumaßnahmen werden vom zuständigen Fachamt begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner:innen, als Dachorganisation der Kleingartenvereine, wird regelmäßig über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen Kleingartenvereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden können. 3. Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) Da es in den letzten Jahren immer wieder Bestrebungen gab, das Bundeskleingartengesetz zu reformieren, beschäftigt sich seit 2007 der oben genannte Arbeitskreis mit dieser Thematik. Im Rahmen der Gremienarbeit wurde festgestellt, dass eine Weiterentwicklung des Kleingartenwesens ohne Änderung der gesetzlichen Grundlage möglich ist. Die vorliegenden Leitlinien wurden erarbeitet um Hinweise und Zielsetzungen für eine zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens auf bestehender gesetzlicher Grundlage zu geben. Eine Vertretung des Sachgebietes Kleingartenwesen im Grünflächenamt ist kontinuierlich im Arbeitskreis Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) vertreten, so dass wesentliche Gesichtspunkte aus dem Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt in den Arbeitskreis eingebracht werden können. Die Leitlinien widmen sich den Handlungsfeldern: Kleingartenentwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, Soziale Aufgaben, Ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Organisation und Finanzierung. Aktuell bearbeitet der Arbeitskreis weitere Themen wie Kleingartenentwicklungskonzepte, Altlastensanierungen, Umstrukturierungen und Verlagerungen von Kleingartenanlagen, Verkehrssicherungspflichten, Kennzahlen zur Struktur und Organisation des Kleingartenwesens sowie aktuelle Rechtsprechungen über kleingärtnerische Belange und die Rolle alternativer Gartenformen. 4. Kleingartenentwicklungskonzept: KEK Die starken Flächenkonkurrenzen in einer wachsenden Stadt machen es erforderlich, dass sich das Kleingartenwesen auf eine aktuelle Bestandserhebung stützt. Die Bedarfsentwicklung und die Veränderungen in den Rahmenbedingungen müssen analysiert werden und die bestehenden Anlagen daraufhin bewertet werden, welche Anpassungsmaßnahmen nötig sind. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 26.01.2017, § 2953, wurde das Grünflächenamt beauftragt eine Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie (KEK) zu entwickeln. Die Erstellung des KEK wurde 2019 begonnen und beschäftigt sich, basierend auf einer Bestands- und Bedarfsanalyse, mit den Entwicklungsperspektiven für Kleingärten in Frankfurt am Main. Das KEK soll eine Grundlage für die weitere Stadtentwicklungsplanung darstellen. Außerdem wurden auch die Perspektiven von Freizeitgärten und weiteren Gartenformen behandelt. Der Entwurf des KEK wurde am 01.12.2022 in einer Pressekonferenz der Allgemeinheit und im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz vorgestellt. Derzeit wird ein Magistratsvortrag vorbereitet. 5. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen 2019 bis 2022 5.1 Kleingartenstandorte in Planung Das städtebauliche Entwicklungskonzept Riedberg beinhaltet im Bebauungsplan Nr. 803 (Ä4, Ä5, Ä6) die Ausweisung von zwei Flächen für Dauerkleingärten. Zum Jahreswechsel 2018/19 wurde ein Planungsauftrag für die Entwurfsplanung der beiden Anlagen am Riedberg "Hans-Leistikow-Str." und "Kreuzerhohl" vergeben und im Januar 2019 hat sich der KGV Riedberg e.V. gegründet. Die Planung wurde mit dem Kleingartenverein Riedberg erarbeitet und abgestimmt und den zuständigen Ortsbeiräten vorgestellt. Am Standort Hans-Leistikov-Straße wird ein Teil der Kleingartenfläche bis ca. 2023 für einen Interimsschulstandort genutzt. Durch den hohen Bedarf an Unterkünften für geflüchtete Menschen ist eine weitere Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft beabsichtigt. 5.2 Fertiggestellte Kleingartenanlagen keine 5.3 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen Der Bauauftrag für die beiden geplanten Kleingartenanlagen am Riedberg wurde bereits vergeben. Durch eine Insolvenz der beauftragten Firma wurde die Baumaßnahme bis auf weiteres unterbrochen. Auf welche Weise die Fortführung der Bauarbeiten erfolgen wird, ist derzeit in der Abstimmung. 6. Entwicklung der finanziellen Förderung 6.1 Beihilfen des Landes Hessen Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für den hessischen Freizeitgartenbau zur Verfügung. Diese Förderungen können auch von Kleingärtnerorganisationen beantragt werden. Über die Anträge entscheidet der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet "Fachinformation Gartenbau" in Kassel. In den Jahren 2019 bis 2022 gewährte das Land Hessen für Projekte des Freizeitgartenbaus, sowie für Bildungseinrichtungen des Freizeitgartenbaus pro Jahr ca. 100.000,- € Fördermittel für das Land Hessen. Der Schwerpunkt der Förderung soll im Bereich Bildungsmaßnahmen liegen. Grundlage der Förderung durch das Land Hessen ist die "Richtlinie zur Förderung des Hessischen Nichterwerbsgartenbaus". Im Jahr 2022 wurde diese aktualisiert und trat rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft (Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe 35 im Jahr 2022). Gefördert werden sowohl Bildungsmaßnahmen (für Mitglieder und die Öffentlichkeit) als auch investive Maßnahmen, wobei der Schwerpunkt der Förderung auf den Bildungsmaßnahmen liegt. Werden mehr Fördermittel beantragt als zur Verfügung stehen, werden diese gemäß ihrer Priorität gefördert. Bei den investiven Maßnahmen haben sanitäre Einrichtungen und Spielplätze eine hohe Priorität. Es folgen Wegebaumaßnahmen, Maßnahmen zur Wasserversorgung und die Anlage von Biotopen. 6.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am Main 6.2.1 Direkte Investitionen für die Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen Investitionen / Jahr 2019 2020 2021 2022 Euro 81.907 64.233 129.747 288.296 6.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen / Jahr 2019 2020 2021 2022 Euro - - - - 6.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Ergebnishaushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr 2019 2020 2021 2022 Straßenreinigung / Euro 13.979 24.762 13.979 10.300 Zuwendungen aus dem 181.986 156.905 254.289 154.093 Ergebnishaushalt / Euro 6.2.4 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Investitionshaushalt für Maßnahmen der Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr 2019 2020 2021 2022 Zuwendungen aus dem 69.540 34.520 50.903 37.827 Investitionshaushalt / Euro 6.2.5 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main insgesamt Zuwendungen / Jahr 2019 2020 2021 2022 Insgesamt 6.2.1 bis 6.2.4 347.412 280.420 448.918 490.516 7. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender Dauerkleingartenanlagen haben sich gegenüber dem Stand des vorherigen Berichtszeitraumes keine Änderungen ergeben. Es wurden 56 Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641 - 655. Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt sich folgende Bilanz: Rechtskraft: 43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen Verfahren Nr. 602, 610 und 611. Im Verfahren: 7 Bebauungspläne Diese 7 Bebauungsplanverfahren befinden sich in folgenden unterschiedlichen Verfahrensstadien: Öffentliche Entwurfsauslegung: 2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644. Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3 (3) i.V.m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 4 Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 618, 622, 629 und 655. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700) zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht. Vorentwurf: 1 Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die Bebauungsplanverfahren werden auch weiterhin - im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Kapazitäten des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter - weitergeführt. Ruhende Verfahren: 6 Bebauungspläne Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer 8.1). Zur Unterstützung der Abwägung für die Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der schalltechnischen Status-quo-Überprüfung als problematisch erwiesen hatten. Die Prüfung verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 8. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen, Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 8.1 Lärmbelastungen an Kleingartenanlagen: Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird das Stadtgebiet regelmäßig hinsichtlich der Belastung durch Verkehrslärm untersucht. Viele Kleingartenanlagen sind durch Verkehrslärm belastet. Die beiden aktuellen Lärmaktionspläne, Teilplan Straßenverkehr (2020 des Regierungspräsidiums Darmstadt) sowie Teilplan Schienenverkehr (2018) des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sehen allerdings im Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen im Stadtgebiet keine Konflikte. Konkrete lärmmindernde Maßnahmen an Kleingartenanlagen sind derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat fordert in der aktuellen Lärmminderungsplanung die Einführung eines Tempolimits auf der A 5 (Abschnitt Frankfurter Kreuz - Westkreuz Frankfurt) und auf der A 66 (Abschnitt Anschlussstelle Zeilsheim bis Eschborner Dreieck) auf 100 km/h von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie auf den innerstädtischen, stadtautobahnähnlichen Abschnitten der A 66, A 661 und A 648 tagsüber auf 100 km/h und von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 80 km/h. Diese Maßnahme würde insbesondere in den direkt an den Autobahnen angrenzenden Kleingartenanlagen zu Entlastungen führen und den Erholungswert entsprechend steigern. 8.2 "Durchgängigkeit" von Kleingartenanlagen Die Kleingartenanlagen der Stadt Frankfurt am Main haben quantitativ und qualitativ einen hohen Stellenwert bei der Freiflächenbetrachtung in Bezug zur Lebensraum-, Erholungs-, Klima-, als auch für die Verbindungsfunktion für Menschen, Tiere und Pflanzen im Stadtgebiet. Im Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main sind die Kleingärten unter der Rubrik "Bereiche mit hoher Bedeutung für Erholungsnutzung und Grünstrukturen" subsumiert. Diese Funktion können Kleingartenanlagen erfüllen, wenn sie für die Bürger:innen Durchquerungs-/ Verbindungswege zu benachbarten Quartieren oder Landschaftsräumen bieten. 9. Ausstellungen, Veranstaltungen, Fachberatungen 9.1 Veranstaltungen der Kleingartenvereine und Dachgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main - Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. hat sich im Jahr 2019 an der Grünen Börse und der Erntedank-Ausstellung im Palmengarten beteiligt. - Im Lehrsaal des Kleingartenentwicklungszentrums fand im November 2019 der Vortrag "Gärtnern ohne Gift" statt, Referent: Herr Frank Uwe Pfuhl, Nabu-Umweltwerkstatt Wetterau - Der R.V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein Main e.V. hat im Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit dem KGV Heddernheim e.V. und dem KGV Buchhang e.V. drei Veranstaltungen mit den Themen: "Salze und Gewürzmischungen aus Kräutern und Wurzeln, "Wie kompostiere ich richtig" und "Dips und Aufstriche mit Wild-und Gartenkräutern" durchgeführt. - In 2020 und 2021 sind die geplanten Veranstaltungen auf Grund der Corona-Pandemie ausgefallen. - Der R.V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein Main e.V. hat im September 2022 in Zusammenarbeit mit dem KGV Buchhang e.V. eine Veranstaltung zu dem Thema: "Fermentieren und Einkochen" durchgeführt. - Im Kleingarten des Ernst-May-Hauses der Ernst-May-Gesellschaft wurde im Juli 2022 der Mustergarten des Neuen Frankfurts mit dem Thema: "Typisierte Selbstversorgung" vorgestellt. 9.2 Fachberatungen: Den Nutzerinnen- und Nutzern von Kleingärten stehen für fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen) Internet: www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 / 54 04 71 E-Mail: info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag - Freitag 08.30 - 16.30 Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt am Main Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 - 5 40 08 71 E-Mail: info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten Lohrberg" vom Verein MainÄppelHaus e.V. getragen. Das moderne Streuobstzentrum bietet Seminarräume und Veranstaltungen für die Familien, Vorträge, Führungen und Beratungen an. Das Angebot der Beratung zum Obstbaumschnitt wird von Gartenfreunden gerne genutzt. (Beratungstelefon: 069 / 47 99 94) Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der Landespflege e. V. Tel: 0 69 / 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) R.V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e.V. Reinganumstr. 21 60385 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 43 45 82 (mit Anrufbeantworter) Mobil: 0173 68 122 72 E-Mail: rv-kleingarten@iesy.net Internet: http://www.rv-kleingarten.de/ Geschäftszeiten der Geschäftsstelle Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 05.06.2023, OA 358 Antrag vom 02.06.2023, OF 469/11 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Antrag vom 19.06.2023, OF 788/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Anregung vom 04.07.2023, OA 377 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2071 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.04.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 13 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX ARL (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 358 2023 Auskunftsersuchen V 677 2023 1. Die Vorlage B 159 dient unter Hinweis auf OA 358 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt und BFF gegen dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 377 2023 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 788/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 159 = Kenntnis, OA 358 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." Beschlussausfertigung(en): § 3620, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 67-1
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2023, OF 469/11 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B 159 unter der Maßgabe zu, dass folgender Punkt verändert, wird: Unter Punkt 2.2.b. Anstatt: Nach derzeitigem Raumprogramm sollen 44 Gartenparzellen für den Bau von Sportplätzen der Europaschule weichen. Neu: Die Planung wird insoweit verändert, dass keine Gartenparzellen für den Bau der Europaschule weichen müssen. Begründung: Der Planungsdezernent hat den Bau der Schule ohne den Wegfall von Gartenparzellen angekündigt. Vergleiche auch V572. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 358 2023 Auskunftsersuchen V 677 2023 1. Die Vorlage B 159 dient unter Hinweis auf OA 358 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 358 entstanden aus Vorlage: OF 469/11 vom 02.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Vorgang: V 572/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 159 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass folgender Punkt verändert wird: Unter Punkt 2.2 b): Anstatt: Nach derzeitigem Raumprogramm sollen 44 Gartenparzellen für den Bau von Sportplätzen der Europaschule weichen. Neu: Die Planung wird insoweit verändert, dass keine Gartenparzellen für den Bau der Europaschule weichen müssen. Begründung: Der Planungsdezernent hat den Bau der Schule ohne den Wegfall von Gartenparzellen angekündigt. Vergleiche auch Auskunftsersuchen V 572. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2071 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 159 = Kenntnis, OA 358 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 358 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und dFfm (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3620, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 67-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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