Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Vorgartensatzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 699/10 Betreff: Vorgartensatzung Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen auch für die Menschen in unseren Stadtteilen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie Antrags- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vorgartensatzung transparenter und bürgerfreundlicher gestaltet, beschleunigt und innerhalb von 3 Monaten bearbeitet sowie möglichst auch digital künftig mehr Ausnahmen auch im öffentlichen Interesse sowie zur Vermeidung von Härten möglich werden können. Dies gilt insbesondere: 1. bei Fahrradabstellplätzen, 2. bei Kfz-Stellplätzen, zum Beispiel mit E-Ladesäulen, 3. bei vor Ort strukturellen Themen, 4. bei Parkverboten oder sonstigen Schwierigkeiten im öffentlichen Raum, 5. bei Eckgrundstücken, 6. bei sonstigen individuellen Themen beziehungsweise Schwierigkeiten. Begründung: Nicht alle bisherigen Einschränkungen der Vorgartensatzung sind sinnvoll oder nachhaltig. Härten sind künftig ausdrücklich zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 404 2023 Die Vorlage OF 699/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment