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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6368 (M 113) I.1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird, wie im vorgelegten Lageplan vom 24.07.2013 zur Aufstellungsbeschluss-Änderung dargestellt, geändert. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des Plangebiets zu schaffen. Es soll ein modernes Wohngebiet entstehen, welches durch Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen ergänzt wird. Hierbei sollen die bestehenden Gewerbebetriebe weitestgehend in die Planung integriert werden. II. Die vorgelegten städtebaulichen Planungen (Städtebaulicher Entwurf und Strukturkonzept - jeweils vom 24.07.2013) für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 834 werden zur Kenntnis genommen. III.1 Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts den Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung öffentlich auszulegen. III.2 Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der auf Grund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. IV. Das vorgelegte städtebauliche Zielkonzept (Städtebauliche Weiterentwicklung des Städtebaulichen Entwurfs vom 24.07.2013) wird zur Kenntnis genommen. V. Soweit sich im weiteren Verfahren ein Erfordernis bestätigt, wird der Magistrat beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße liegt im Frankfurter Stadtteil Bockenheim und umfasst eine Fläche von circa 28,5 ha. Das Plangebiet grenzt im Westen an die Ludwig-Landmann-Straße, im Norden an die Rödelheimer Landstraße und im Osten an die Kasernenstraße. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Kasernenstraße, weiter nördlich des Flurstücks 119/13 der Flur 14 und verspringt dann auf die südliche Seite der Bahntrasse, quert das Flurstück 109/4 der Flur 14 ungefähr in der Mitte von Nord nach Süd, verläuft dann entlang der Solmsstraße und weiter am westlichen Rand der Flurstücke 11/28 und 66/13 der Flur 14 wieder in Richtung Norden bis zur Bahntrasse und dann entlang der Bahntrasse nach Westen bis zur Ludwig-Landmann-Straße. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Bockenheim. Die Änderung des Geltungsbereiches umfasst Flächen im Südosten des Plangebiets. Die Abgrenzung der für die Eisenbahnzwecke gewidmeten Flächen wird hier als Grenze des Geltungsbereichs definiert. Nach Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH und DB Netz AG von 2011 ist die Freistellung der bahngewidmeten Flächen im Südosten des Plangebiets auf Grund der langfristigen Betriebsnotwendigkeit ausgeschlossen. Die Flächen unterliegen nicht der Planungshoheit der Gemeinde und werden auch nicht für eine zukünftige Entwicklung im Zusammenhang mit den nördlich angrenzenden Grundstücken zur Verfügung stehen. Auf Grund dessen wird der Geltungsbereich den genannten Grenzverlauf nehmen. Zu II. und III. Anlass der Neuplanung Der Standort "Südlich Rödelheimer Landstraße" ist gekennzeichnet durch seine Toplage in der Stadt Frankfurt. Einerseits findet man hier hochwertiges Gewerbe, andererseits gibt es brachliegende Flächen, Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nachbarschaft zum vorhandenen Wohnen an der Rödelheimer Landstraße und Leerstand. Insbesondere unter dem Aspekt "Innenentwicklung" ist eine Neuordnung dringend geboten. Mit dem Ziel der städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes südlich der Rödelheimer Landstraße sollten bereits 2009 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Gewerbe- und Dienstleistungsgebiet mit Büro- und Wohnstandorten geschaffen werden. Hierfür wurde der entsprechende Bebauungsplanentwurf bis zur Offenlage geführt. Auf Grund ungelöster planungsrechtlicher Konflikte im Gebiet wurde nun die Planung angepasst und der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung ist zu wiederholen. Von besonderer Relevanz ist eine bisher nicht absehbare Verlagerung von Betrieben, die hinsichtlich ihrer räumlichen Lage im Plangebiet der bisher geplanten Entwicklung entgegenstanden. Im Städtebaulichen Entwurf von 2009 wurden mehrere Betriebe mit Wohnbebauung und öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen überplant, so dass eine Umsetzung ohne Verlagerung der Betriebe nicht möglich gewesen wäre. Des Weiteren fand bei der Siemens AG eine Neuorientierung hinsichtlich der künftigen Nutzung der Flächen statt. Die Firma hat nun das Ziel, alle dort ansässigen Nutzungen mittelfristig zu verlagern und steht nunmehr einer Gesamtentwicklung des Gebiets in Richtung Wohnungsbau positiv gegenüber. Diese grundlegenden Änderungen der Rahmenbedingungen führten insgesamt zur Notwendigkeit eines neuen städtebaulichen Lösungsansatzes. Ziel der Neuplanung Ziel der Entwurfsplanung ist ein Konzept, welches auf die Betriebe, deren Standorte in absehbarer Zeit nicht verlagert werden können, Rücksicht nimmt und diese weitesgehend in die Neuplanung integriert. Größere Bedeutung haben insbesondere einzelne Betriebe an der Rödelheimer Landstraße. Geruchsemissionen sind dabei von der Schleifscheibenfabrik Burka Kosmos zu erwarten. Hinzu kommen zwei Speditionsbetriebe, von denen erhöhte Schallemissionen zu erwarten sind. Im Mittelpunkt sollte die Planung und Entwicklung eines eigenständigen Stadtquartiers mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe und gebietsergänzenden Einrichtungen stehen. Zur innerstädtischen Vernetzung sollten Anknüpfungspunkte zu den angrenzenden Quartieren geschaffen werden. Das Gebiet sollte an die Ludwig-Landmann-Straße und an die City West südlich der Bahngleise verkehrlich angebunden werden. Städtebaulicher Entwurf Der vorgelegte städtebauliche Entwurf ist ein Bebauungsvorschlag, der bezüglich der dargestellten Gebäudestrukturen beispielhaft aufzeigt, welche Strukturen im Plangebiet künftig gewünscht sind beziehungsweise möglich wären. Die Mischung aus überwiegend Wohn- mit untergeordneten Dienstleistungs- und Kerngebietsnutzungen unter Einbeziehung der zu erhaltenden gewerblichen Teilbereiche sowie prägenden Grünstrukturen bildet die Grundlage für das Plangebiet. Wesentliches Gestaltungselement ist das zentrale Band, welches zusammengesetzt wird aus öffentlichen Grünflächen, öffentlichen Plätzen und sozialer Infrastruktur. Nördlich und südlich davon entstehen gut erschlossene Wohnquartiere mit autofreien Innenhöfen. Das zentrale städtische Band verbindet die Quartiere miteinander. Auch die Nahversorgung ist über das Band angeschlossen. Der großflächige Einzelhandel liegt gut erreichbar in der Mitte des Quartiers, an der Ecke Rödelheimer Landstraße / Birkenweg, was auch für die umliegenden Quartiere von Vorteil ist. Die geschlossene Bebauung am östlichen Rand des Geltungsbereichs schließt das Gebiet zur Bahn ab. Das Prinzip der mit Stichstraßen erschlossenen Wohnquartiere setzt sich nach Westen hin entlang der Rödelheimer Landstraße fort und wird durch eine neue Straße, die die Rödelheimer Landstraße mit der Morsestraße verbindet, begrenzt. Eine geschlossene, straßenbegleitende Bebauung schließt das Plangebiet nach Westen zur Ludwig-Landmann-Straße ab. Die bisherigen Ziele für den südwestlichen Gewerbeteil A bleiben im Grundsatz bestehen und integrieren somit an dieser Stelle die vorhandenen Gewerbebetriebe in die Planung. Des Weiteren werden die bestehenden Betriebe in den Teilbereichen B und C als Bestandsbereich mit in die Planung aufgenommen. Die Verkehrsflächen der vorhandenen Morsestraße bleiben erhalten und werden ausgebaut. Die verkehrliche Anbindung der Morsestraße an die Ludwig-Landmann-Straße wird weiterhin als zwingend notwendig erachtet. Der Verlauf der Straße mit der vorgesehenen Unterführung "Birkenweg - An der Dammheide" weicht von dem alten Entwurf ab und verläuft nun parallel zur Liegenschaft des Gewerbebetriebs Burka Kosmos (östlicher Rand Teilbereich B). Die Planung der Teilflächen südlich der Bahnanlage bleibt weitestgehend bestehen und muss nur auf Grund der geänderten Linienführung der Unterführung leicht angepasst werden. Die derzeit am Ostrand des Plangebiets vorhandene Kasernenstraße wird zu Gunsten einer effizienten Erschließung um die Breite eines Baufelds nach Westen verschoben und bildet somit den östlichen Abschluss der verkehrlichen Erschließung. In Anlehnung an den alten städtebaulichen Entwurf ist eine einheitliche Höhenentwicklung der Bebauung vorgesehen. Straßenbegleitend sind überwiegend 5-geschossige Gebäude vorgesehen, während zu den Freiflächen und der inneren Erschließung der Wohnquartiere eine Abstufung der Geschossigkeit auf 4 beziehungsweise teilweise auch 3 Geschosse vorgenommen wird. Lediglich entlang der Ludwig-Landmann-Straße ist eine höhere Geschossigkeit unter Einbeziehung des Bestandshochhauses vorgesehen. Planstatistiken im Vergleich: Entwurf Offenlage 2009 Neuer städtebaulicher Entwurf Gesamtfläche Geltungsbereich ca. 27,6 ha 100 % ca. 28,5 ha 100 % davon: Gewerbeflächen ca. 9,4 ha 34,0 % ca. 5,9 ha 20,7 % Wohnbauflächen ca. 5,4 ha 19,6 % ca. 7,8 ha 27,4 % Mischgebietsflächen ca. 0 ha 0,0 % ca. 5,2 ha 18,2 % Kerngebietsflächen ca. 2,4 ha 8,7 % ca. 0,4 ha 1,4 % Öffentliche Grünflächen und Quartiersplätze ca. 1,7 ha 6,2 % ca. 1,7 ha 5,9 % Flächen für Gemeinbedarf und Sondergebiet Kultur ca. 0,7 ha 2,5 % ca. 0,0 ha 0,0 % Öffentliche Verkehrsflächen ca. 7,3 ha 26,5 % ca. 6,8 ha 23,9 % (einschließlich Bestand) Flächen für Bahnanlagen ca. 0,7 ha 2,5 % ca. 0,7 ha 2,5 % Planungsrechtliches Strukturkonzept Das planungsrechtliche Strukturkonzept zeigt die geplante flächenhafte Verteilung der Nutzungen und soll Grundlage für den Bebauungsplanentwurf sein. Die Grundzüge der Planung sind hier dargestellt. Die Betriebe, die im Bestand geschützt werden sollen, liegen zukünftig in Gewerbegebieten. Durch die Differenzierung mit der Festsetzung von eingeschränkten Gewerbegebieten, in denen nur Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören, soll es möglich sein, Wohnnutzungen in direkter Nachbarschaft anzusiedeln. Nach jetzigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass bereits heute der Großteil der Gewerbebetriebe in einem eingeschränkten Gewerbegebiet zulässig ist. Anhand des Gutachtens, welches die Bestandsbetriebe und -anlagen auf Lärmemissionen prüft und derzeit erarbeitet wird, sollen die Gliederung der Gewerbegebiete und gegebenenfalls die angrenzenden Gebietstypen weiter konkretisiert werden. Nach einem bereits erstellten Geruchsgutachten sind die Geruchseinflussbereiche östlich der Schleifscheibenfabrik von einer Bebauung mit Wohnnutzung freizuhalten. Im zentral gelegenen Kerngebiet kann auch großflächiger Einzelhandel untergebracht werden. Hierdurch wird gleichzeitig der durch das oben genannte Geruchsgutachten geforderte Achtungsabstand zur Wohnnutzung eingehalten. Im Westen und Osten schließt das Plangebiet jeweils mit einem Mischgebiet ab. Entlang der neuen Unterführung und in Verbindung zur City West ergänzen auf Grund der vermuteten erhöhten Verkehrsbelastung ebenfalls Mischgebiete den Entwurf. Die Mischgebiete im Nordosten dienen als Abstufung zum Speditionsbetrieb Fermont und den Gleisanlagen. Eine Konkretisierung dieser Gebietsfestsetzung erfolgt ebenfalls auf Grund des noch ausstehenden Lärmgutachtens. In ihren jeweiligen Flächengrößen sollen die Mischgebietsfestsetzungen genügend Spielraum geben für eine standortangepasste Verteilung von Wohnnutzungen und das Wohnen nicht störende sonstige Nutzungen entsprechend den Anforderungen der BauNVO. Wie die schalltechnischen Untersuchungen zum vorangegangenen Bebauungsplanentwurf zeigen, stellen die Schienenverkehrslärmemissionen der S-Bahnstrecke Frankfurt West-Rödelheim das Ausweisen eines nördlich der S-Bahnstrecke gelegenen allgemeinen Wohngebietes nicht grundsätzlich in Frage. Eine genauere Prüfung anhand des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs wird noch erfolgen. Die öffentlichen Freiflächen sollen hauptsächlich als öffentliche Grünflächen festgesetzt werden. Nur im zentralen Bereich, angrenzend an den Nahversorger, soll eine großzügige öffentliche Platzfläche zum Verweilen einladen. Da die notwendigen Kitas in mehrere Gebäude auch innerhalb des zentralen Grünstreifens integriert werden können, finden sich keine gesonderten Flächen für den Gemeinbedarf. Die Umsetzung der Betreuungseinrichtungen wird vermutlich in städtebaulichen Verträgen gesichert werden. Die Ausnutzung der Grundstücke orientiert sich eng an dem Bebauungsplanentwurf, der sich 2009 in der öffentlichen Auslegung befand. Die Grundstückseigentümer und die Betriebe im Geltungsbereich wurden bereits in das Verfahren einbezogen und sind in zahlreichen Gesprächen über die Ziele und den möglichen Fortgang des Planverfahrens informiert worden. Das Konzept soll nach der Beschlussfassung dieses Magistrats-Vortrags zeitnah der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zu IV. Städtebauliche Weiterentwicklung Es ist heute nicht absehbar, ob die Gewerbebetriebe, die im aufzustellenden Bebauungsplanentwurf gesichert werden sollen, auch auf lange Sicht an ihrem Standort verbleiben. Oft ziehen Neuentwicklungen weitere Entwicklungen nach sich und es ist nicht auszuschließen, dass sich einzelne Betriebe, beispielsweise im Zuge einer Vergrößerung, einen neuen, zukunftsträchtigeren Standort außerhalb des Plangebiets suchen. Die bereits geführten Gespräche mit den Betrieben legen diese Vermutung nahe. Der Entwurf der vorgelegten städtebaulichen Weiterentwicklung trägt diesem Umstand Rechnung und soll aufzeigen, dass die Chance für eine geordnete Entwicklung weiterer Wohnquartiere im Gebiet offen gehalten wird. Cirka 3 ha zusätzliche Wohnbaufläche könnten in diesem Zusammenhang die gewerblichen Nutzungen ersetzen. Das zentrale Band kann um weitere öffentliche Grünfläche und einem zusätzlichen Baukörper zum zentralen Quartiersplatz hin ergänzt werden. Das planungsrechtliche Strukturkonzept - so wie oben dargestellt - nimmt insoweit auf diese Entwicklungsmöglichkeit Rücksicht, kann sie aber zum heutigen Zeitpunkt noch nicht planungsrechtlich vorweg nehmen. Es versucht aber durch die Nutzungsgliederung der hier beschriebenen möglichen zukünftigen Entwicklung nicht entgegen zu stehen, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Interessen. Zu V. Die östlichen und westlichen Teilflächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind im Regionalen Flächennutzungsplan als Gewerbliche Bauflächen dargestellt. Da die Planung eine Neustrukturierung vorsieht, ist gegebenenfalls entsprechend der endgültigen Nutzungsaufteilung im Bebauungsplan eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Anlage Lageplan (ca. 3,9 MB) Anlage Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 1,9 MB) Anlage Staedtebauliche_Weiterentwicklung_Entwurf (ca. 1,4 MB) Anlage Strukturkonzept (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.03.2014, NR 857 Antrag vom 22.04.2014, NR 882 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Antrag vom 14.01.2014, OF 345/7 Antrag vom 26.01.2014, OF 363/7 Antrag vom 23.03.2014, OF 377/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113 Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2849 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket: 02.01.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 250 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 30. Sitzung des OBR 7 am 28.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2849 2014 1. a) Die Vorlage M 250 wird bis zum 25.03.2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 363/7 wird bis zur Sitzung am 25.03.2014 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO II, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 377/7 ziffernweise abgestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Papke nicht an der Abstimmung der Vorlage OF 377/7 teilgenommen hat. Beschluss: Anregung OA 490 2014 1. Der Vorlage M 250 wird unter Hinweis auf OA 490 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 377/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 377/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1 das Wort "westlich" durch "südlich" ersetzt wird und Ziffer 2 durch folgenden Satz ersetzt wird: "Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-Wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE Ziffern 2 und 3: Einstimmige Annahme Ziffer 4: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 250 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im Rahmen NR 857) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4579, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2014, OF 377/7 Betreff: Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M 250 vom 20.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die KT nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und Bezugsfertig werden. 4. Nach §9 Absatz 7 und Absatz 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30% der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude, besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wen der Bedarf nicht mehr existiert, bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der §9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 377/7 ziffernweise abgestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Papke nicht an der Abstimmung der Vorlage OF 377/7 teilgenommen hat. Beschluss: Anregung OA 490 2014 1. Der Vorlage M 250 wird unter Hinweis auf OA 490 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 377/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 377/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1 das Wort "westlich" durch "südlich" ersetzt wird und Ziffer 2 durch folgenden Satz ersetzt wird: "Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-Wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE Ziffern 2 und 3: Einstimmige Annahme Ziffer 4: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2014, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 377/7 vom 23.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 250 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau, wie dies beim südlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die Kitas nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und bezugsfertig werden. 4. Nach § 9 Absatz 7 und 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1. genannten Gebiet werden ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wenn der Bedarf nicht mehr existiert bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der § 9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor, und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1088 Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im Rahmen NR 857) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4579, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1088 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Zu 1.) Der Bereich Rödelheimer Landstraße zeichnet sich durch ein Nebeneinander von Wohn- und Gewerbenutzungen aus. Im Rahmen des begonnenen Bebauungsplanverfahrens besteht die Möglichkeit aus dieser so genannten Gemengelage resultierende Konflikte zu berücksichtigen und nach Möglichkeit zu beheben. Hierfür wird angestrebt die Nutzungen in einer sich gegenseitig nicht behindernden Anordnung zueinander zu verorten. Der Magistrat prüft daher derzeit, auf welche Art und Weise das benannte mittelständische Gewerbe über den Bestandsschutz hinaus gesichert werden und in welchem Rahmen es sich entwickeln kann. Insbesondere durch die nördlich der Rödelheimer Landstraße direkt angrenzende Wohnbebauung sind die Gewerbebetriebe bereits jetzt eingeschränkt. Auch die vorhandene Wohnnutzung gilt es entsprechend zu berücksichtigen. Eine Ausweisung als Gewerbegebiet in dem angesprochenen Bereich würde die Gemengelage mit all ihren Konflikten verfestigt und wird daher nicht angestrebt. Vielmehr wird geprüft, ob die Betriebe in ihrer derzeitigen Nutzung als nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe auch in einem Mischgebiet zulässig sind. Der TÜV Hessen wurde beauftragt, eine "Analyse der gewerblichen Lärmimmissionen nach der TA Lärm im Ist-Zustand" durchzuführen. Die Ergebnisse vom April 2014 haben gezeigt, dass die Lärmemissionen der in Rede stehenden Betriebe auf benachbarte Bereiche gering ausfallen, da sich der Lärm aufgrund der Gebäudestellung dieser Betriebe nicht nach Außen ausbreitet. Insofern ist das Nebeneinander der bestehenden Betriebe mit heranrückender Wohnbebauung realisierbar, sofern die Wohnbebauung durch die geplante Gebäudeausrichtung und beispielsweise ergänzender Grundrissorientierung auf die Betriebe reagieren kann. Es wird geprüft, ob unter Umständen ergänzender aktiver Schallschutz in Form von Schallschutzwänden notwendig ist, um Konflikte auszuschließen. Die Anregung, die bezeichnete Straße als öffentliche Straße aus der weiteren Planung zu entfernen, wurde aufgenommen. Die Erschließung des Areals soll an dieser Stelle durch private Verkehrswege stattfinden, analog zu den in der Planung dargestellten Stichstraßen, die die einzelnen Wohnquartiere erschließen. Dieser Stand der Planung ist bereits in die Verkehrsplanung eingeflossen und wurde mit den Fachämtern abgestimmt. Die benannten Punkte werden bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs und der folgenden Abstimmung berücksichtigt sowie mit der Offenlage dargelegt. Zu 2.) Das beschlossene Strukturkonzept wurde hinsichtlich des Konfliktpotentials von heranrückender Wohnbebauung zu bestehenden Gewerbebetrieben geprüft. Insbesondere das unter Punkt 1 bereits erwähnte Lärmgutachten hat deutlich gemacht, in welchen Teilbereichen nachgebessert werden muss. Die Erkenntnisse des Gutachtens werden sich im Bebauungsplanentwurf wiederfinden. Dabei wird es insbesondere im Bereich um den Gewerbebetrieb Fermont und um die unter Punkt 1 genannten Betriebe zu Änderungen gegenüber dem aktuellen Strukturkonzept kommen. Ziel ist es, die Konflikte zwischen bestehenden Gewerbebetrieben und neuer Wohnbebauung im Gebiet soweit wie möglich auf der planungsrechtlichen Ebene zu lösen. Dabei spielt neben der Zuordnung der verschiedenen Gebietskategorien sowohl aktiver als auch passiver Lärmschutz eine Rolle. Zu 3.) Im Kita-Planungsbezirk Rödelheim ist die Versorgungssituation zurzeit in allen Altersgruppen bedarfsdeckend. Somit müssen allein die durch die Planung neu entstehenden Bedarfe abgedeckt werden. Nach jetzigem Planungsstand resultiert aus den zu erwartenden Wohneinheiten ein Bedarf von 3 Kita-Neubauten. Die Neubauten sollen im zentralen Freiflächen-Band untergebracht werden. Die zu erstellenden Kitas im östlichen Plangebiet, dem Bereich des "Siemens Areals" sollen mit dem Grundstückseigentümer in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Die Anregung des Ortsbeirates, dass Kitas vorrangig gebaut werden, sofern diese nicht als Solitärbauten dargestellt werden können, nehmen wir auf. Dabei ist auch der Beschluss § 4542 der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 zu berücksichtigen, dass bei Kita-Neubaumaßnahmen künftig integrierte Lösungen bevorzugt werden sollen. Da es sich um ein Gebiet handelt, welches in mehreren Teilabschnitten umstrukturiert und realisiert werden wird, wird jedoch noch geprüft, inwiefern eine vorrangige Erstellung sichergestellt werden kann. Zu 4.) Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4542 wurde der Magistrat beauftragt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nach Möglichkeit begleitend städtebaulich Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30 Prozent geförderten Wohnungsbau zu sichern. Hierbei gilt es insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 11 Absatz 2 BauGB in Form des Angemessenheitsgebotes zu berücksichtigen. Parallel kann eine Festsetzung nach § 9 Absatz 1 Nr. 7 und 8 BauGB in Erwägung gezogen werden. Diese hat jedoch nur auf den Standard der geplanten Wohneinheiten Einfluss und kann den Eigentümer nicht verpflichten, die Wohnungen auch im Rahmen der Programme des geförderten Wohnungsbaus zu erstellen bzw. zu vermieten. Aufgrund der Heterogenität in der Eigentümerstruktur und der zu erwartenden zeitlich stark differierenden Entwicklung einzelner Teilbereiche wäre zudem eine solche Festsetzung auf bestimmte Flächen im Gebiet aus fachlicher Sicht nicht zielführend. Hinzu kommt, dass die unter Umständen zur Unverhältnismäßigkeit führen kann. Insbesondere im Westteil, einem Gebiet mit einer kleinteiligen Eigentümerstruktur, ist eine solche Festsetzung nicht umsetzbar, da eine Ungleichbehandlung vorliegen würde. Im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 834 sollen daher 30 Prozent geförderter Wohnungsbau über städtebauliche Verträge gesichert werden. Es ist nicht vorgesehen Flächen nach § 9 Absatz 1 Nr. 7 und 8 BauGB auszuweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2014, OA 490

Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; M 2/15; OA 490/14 OBR 7 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250/2013 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490 vom 25.3.2014). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M2/2015 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung des im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f 832105183957f3324f9ca9f6 ). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1421 2017 Die Vorlage OF 154/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP

Beratung im Ortsbeirat: 4