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Ănderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main ĂŒber Sondernutzungen an öffentlichen StraĂen und SondernutzungsgebĂŒhren vom 21.03.2024
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 Betreff: Ănderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main ĂŒber Sondernutzungen an öffentlichen StraĂen und SondernutzungsgebĂŒhren vom 21.03.2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2024, § 4566 (M 16) Auf Antrag des Magistrats vom 07.02.2025 I. Das in der Anlage beigefĂŒgte GebĂŒhrenverzeichnis der Satzung der Stadt Frankfurt am Main ĂŒber Sondernutzungen an öffentlichen StraĂen und SondernutzungsgebĂŒhren wird beschlossen. Folgende GebĂŒhrentatbestĂ€nde werden angepasst: 3.1 AuĂengastronomie in FuĂgĂ€ngerzonen, Bereich 1, sowie auf bewirtschafteten ParkflĂ€chen an der Berger StraĂe, Leipziger StraĂe und Schweizer StraĂe JĂ€hrlich monatlich 48,00 € 4,00 € Erweiterung der GebĂŒhrenziffer mit einer Regelung zu bewirtschafteten ParkflĂ€chen und ErgĂ€nzung der GebĂŒhr bei kĂŒrzerer Beantragung 7.1 Weihnachtsbaum-verkaufslagerflĂ€chen pro angefangene mÂČ tĂ€glich 0,27 € 0,27 € Bisherige Regelung: tĂ€glich 1,50 € in Bereich 1 und 2 12.1 Nichtkommerzielle Bannerwerbung an BrĂŒcken, pro StĂŒck Sonstige Bannerwerbung pro StĂŒck wö-chent-lich wö-chent-lich 60,00 € 300,00 € 60,00 € 300,00 € Bisher 30,00 € Bisher 50,00 € 12.4 Kundenstopper, je StĂŒck monat-lich jĂ€hrlich 80,00 € 960,00 € 50,00 € 600,00 € Bisherige Regelung: Bereich 1: 10,00 €, mind. 200,00 € / Bereich 2: 5,00 €, mind. 150,00 € 17.4 Elektro - Ladestationen fĂŒr Elektrofahrzeuge, je Ladepunkt ENTFĂLLT Bisherige Regelung: Bereich 1 und 2: 750,00 € bis 2.000,00 € 20 Aufschlag fĂŒr Sondernutzungen auf gebĂŒhrenpflichtigen ParkplĂ€tzen, je Stellplatz ohne AuĂengastronomie und Warenauslagen tĂ€glich 12,00 € 5,00 € Klarstellung, dass der Aufschlag nicht fĂŒr AuĂengastronomie und Warenauslagen angewendet wird. Bisherige GebĂŒhr: Bereich 1: 15,00 €/Bereich 2: unverĂ€ndert. II. Die ortsĂŒbliche Bekanntmachung ist entsprechend § 5 (3) HGO durchzufĂŒhren. III. Auf die Eintreibung der bis zur Neufassung der Satzung ausgesetzten GebĂŒhren auf bewirtschafteten ParkflĂ€chen wird verzichtet. BegrĂŒndung: 1. Allgemeine BegrĂŒndung Im Rahmen der Umsetzung der derzeit gĂŒltigen Satzung hat sich gezeigt, dass einige GebĂŒhrensĂ€tze/-tatbestĂ€nde angepasst werden mĂŒssen. Insbesondere GebĂŒhrensĂ€tze, deren Erhöhung derart hoch ist, dass diese nicht verhĂ€ltnismĂ€Ăig sind und so unter UmstĂ€nden dazu fĂŒhren, dass ein wirtschaftlicher Betrieb eines Unternehmens nicht aufrechterhalten werden kann. Durch die Ănderung soll sichergestellt werden, dass zukunftssicher die Vielfalt der Möglichkeiten, die sich im öffentlichen Raum widerspiegeln sollen, auch tragfĂ€hig umgesetzt werden können. Neue Regelungserfordernisse: · Konkretisierung der TatbestĂ€nde und damit mehr Rechtssicherheit fĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sowie Verwaltung · Anpassung der GebĂŒhren im Einklang mit dem betreffenden Tatbestand · effektivere Steuerung der steigenden Nutzung und Ausweitung auf der öffentlichen FlĂ€che durch BaumaĂnahmen, AuĂengastronomie, Gewerbe, neue Werbeformen und Veranstaltungen 2. BegrĂŒndung der neuen GebĂŒhrentatbestĂ€nde/-betrĂ€ge des GebĂŒhrenverzeichnisses Zur detaillierten Ăbersicht wird auf das GebĂŒhrenverzeichnis verwiesen (GebĂŒhrenverzeichnis siehe Anlage). Im weiteren Verlauf werden deshalb nur die geĂ€nderten GebĂŒhrentatbestĂ€nde erlĂ€utert. Zu GebĂŒhrenziffer 7.1 Weihnachtsbaumverkaufsstellen Hier wurde eine GebĂŒhr fĂŒr einen saisonalen Verkaufsstand in Höhe von 1,50 € tĂ€glich pro mÂČ festgelegt. Mit dieser GebĂŒhrenhöhe werden Quadratmeterpreise von 45,00 € im Monat erreicht. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist unter diesen UmstĂ€nden nur erschwert möglich. Die SatzungsĂŒberarbeitung erfolgte ĂŒber 4 Jahre hinweg, in denen immer wieder Optimierungen erfolgten. Vor Jahren war die Intention dieser hohen GebĂŒhr, eine FlĂ€chenreduzierung und somit eine Entlastung des öffentlichen Raumes, zu erreichen. Aus heutiger Sicht ĂŒberwiegt die Erhaltung dieser VerkaufsstĂ€nde wĂ€hrend der Weihnachtszeit ohne jedoch eine FlĂ€chenreduktion auĂer Acht zu lassen. Bereits mit der letzten SatzungsĂ€nderung wurde hier von einer Pauschale auf eine flĂ€chenbezogene Erhebung umgestellt, sodass die Inanspruchnahme von gröĂeren FlĂ€chen auch zu höheren Kosten fĂŒhrt. Hierbei wurden dieselben Kosten je Quadratmeter wie bei SpargelstĂ€nden angesetzt. Die ĂŒberwiegende FlĂ€che der VerkaufsstĂ€nde dient jedoch der Ausstellung der WeihnachtsbĂ€ume. Die eigentliche VerkaufsflĂ€che ist hierzu im VerhĂ€ltnis gering. Bei der jetzigen GebĂŒhrenberechnung wurde die gesamte FlĂ€che berechnet. Das fĂŒhrt zu einer nicht mehr im VerhĂ€ltnis stehenden GebĂŒhr. Eine Anpassung ist daher erforderlich. Die GebĂŒhr unter Ziffer 7.1 wird unter Betrachtung dieses Sachverhaltes an die GebĂŒhr der Warenauslage, Ziffer 5, angeglichen. Zu GebĂŒhrenziffer 12.1 Werbung Nicht kommerzielle Werbung In der frĂŒheren Satzung gab es hierzu keine GebĂŒhrenregelung. Die nichtkommerzielle Bannerwerbung wurde ĂŒber den damaligen Auffangtatbestand des § 10 abgerechnet und aufgrund einer internen VerfĂŒgung auf 60,00 € wöchentlich festgelegt. In die neue Satzung wurde dieser GebĂŒhrentatbestand dann direkt aufgenommen. IrrtĂŒmlicherweise wurde der jetzige Betrag auf 30,00 € /wöchentlich festgesetzt und stellt damit eine Verringerung von 50% dar. Das stammt noch aus den ersten SatzungsentwĂŒrfen in 2018 und wurde bei der Ăberarbeitung in 2023 nicht evaluiert. Eine derartige Verringerung der GebĂŒhr ist jedoch nicht gerechtfertigt. Sie steht nicht im VerhĂ€ltnis zum Werbenutzen an BrĂŒcken. Bei der nicht kommerziellen Werbung, die vorrangig von Vereinen erfolgt, wird aus GrĂŒnden der Förderung und UnterstĂŒtzung von Vereinen auf eine Erhöhung verzichtet. Die GebĂŒhrenhöhe, die bereits ĂŒber die vorherige Sondernutzungssatzung berechnet wurde, wird hier wieder mit 60 € wöchentlich festgelegt. Sonstige Bannerwerbung (kommerziell) Auch hierzu gab es in der alten Satzung keine GebĂŒhrenziffer. FĂŒr die GebĂŒhrenberechnung wurde die Liste der DSM zugrunde gelegt. Die DSM war vormals fĂŒr diese Art der Werbung zustĂ€ndig und deren Berechnung wurde dann ĂŒbernommen. Geht man nach dieser Liste, richtet sich der Preis nach dem Standort der BrĂŒcke. Je nach Lage der BrĂŒcke wurde unterschiedlich berechnet. Diese Vorgehensweise wurde bis zum in Krafttreten der neuen Satzung angewandt. Mit der neuen Satzung sollte es keine Differenzierung der BrĂŒcken mehr geben. Dies auch aus GleichbehandlungsgrĂŒnden und unter verwaltungsökonomischer Sicht. Bei Ermittlung eines Mittelwertes aller BrĂŒcken - um zu einem Betrag und keiner Staffelung mehr zu kommen - ist eine GebĂŒhrenhöhe von mindestens 300,00 € pro StĂŒck/wöchentlich zu berechnen. Hieraus ergibt sich fĂŒr die PremiumbrĂŒcken eine Verringerung der GebĂŒhr von bis zu 150,00 €. Bei den nicht PremiumbrĂŒcken, die laut Tabelle zwischen 295,00 € und 75,00 € liegen, erhöht sich die SondernutzungsgebĂŒhr entsprechend um 5,00 € bis 225,00 €. Mit dieser Regelung soll die Verwaltung von PrĂŒfauftrĂ€gen entlastet werden. Zu GebĂŒhrenziffer 12.4 Kundenstopper: Die Festlegung der GebĂŒhr fĂŒr Kundenstopper in Höhe von 10,00 € bzw. 5,00 €/tĂ€glich erfolgte aus dem Bestreben heraus, dass Kundenstopper im Rahmen der neuen Werberichtlinie als nicht mehr genehmigungsfĂ€hige Sondernutzung klassifiziert werden sollten. Die GebĂŒhr wĂ€re dann fĂŒr unerlaubte Aufstellungen herangezogen worden, um die illegale Aufstellung von Kundenstopper zu sanktionieren und so die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Werbekonzept im Februar 2024 wurden Kundenstopper als WerbemaĂnahme im öffentlichen Raum wieder zugelassen. Eine Anpassung der GebĂŒhren fĂŒr Kundenstopper auf ein vertretbares MaĂ, welches fĂŒr genehmigungsfĂ€hige WerbetrĂ€ger gilt, ist daher erforderlich. Zu GebĂŒhrenziffer 17.4 Elektroladestationen fĂŒr Elektrofahrzeuge: Wird gestrichen. Die Genehmigung von Elektroladestationen sollen zukĂŒnftig wieder ĂŒber GestattungsvertrĂ€ge erfolgen. Im Rahmen von Gestattungen können weitere Vereinbarungen mit den Gestattungsnehmern getroffen werden, welche die Besonderheiten eines spezifischen Ortes berĂŒcksichtigen. DarĂŒber hinaus werden LadesĂ€ulen meist lĂ€ngerfristig (ca. 10 Jahre) genehmigt. Deshalb ist die Abwicklung von LadesĂ€ulen ĂŒber Gestattungen im Interesse der Stadt Frankfurt am Main, um Elektroladestationen möglichst gut in die Stadtgestaltung einzupassen und lĂ€ngerfristig zu sichern. Zu GebĂŒhrenziffer 3.1. und 20 Aufschlag fĂŒr Sondernutzungen auf gebĂŒhrenpflichtigen ParkplĂ€tzen: Diese GebĂŒhr wurde erstmals mit der neuen Satzung eingefĂŒhrt. Mit dieser Regelung sollte das öffentliche Interesse an der Stadtgestaltung und der Leichtigkeit des FuĂverkehrs durch Verlagerung der GastronomieflĂ€chen weg vom Gehweg erreicht werden. Eine GebĂŒhr von 15 € tĂ€glich steht jedoch in keinem VerhĂ€ltnis zum Nutzen eines möglichen gastronomischen AuĂenbereichs. DarĂŒber hinaus besteht seit Anfang 2024 die Möglichkeit eines 24-Stunden-Tagestickets fĂŒr bewirtschaftete ParkplĂ€tze fĂŒr nur 12 €. Weiterhin plant der Magistrat alle Anwohnerparkzonen zu bewirtschaften, was eine Unterscheidung von AnwohnerparkflĂ€chen und bewirtschafteten ParkplĂ€tzen nicht mehr zulĂ€sst. Somit werden alle ParkflĂ€chen in diesen Gebieten zukĂŒnftig bewirtschaftete ParkflĂ€chen. Bereits bestehende auĂengastronomische Angebote auf ParkflĂ€chen wĂŒrden damit um ein Vielfaches erhöht. Das Ziel, gastronomische FlĂ€chen vom Gehweg weg zu verlagern, kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn die ParkflĂ€chen nicht unverhĂ€ltnismĂ€Ăig teurer sind, als auf dem Gehweg. Deshalb verzichtet die neue Satzung auf eine ZusatzgebĂŒhr fĂŒr bewirtschaftete ParkflĂ€chen mit Ausnahme der Berger-, Leipziger- und Schweizer StraĂe (Stadtteileinkaufszentren). Bewirtschaftete ParkflĂ€chen auf der Berger-, Leipziger und Schweizer StraĂe: Der Magistrat hĂ€lt den Erhalt eines gewissen Bestandes von ParkflĂ€chen fĂŒr den Einzelhandel in den Stadteileinzelhandelszentren fĂŒr notwendig. Deshalb sind die GebĂŒhren so festzulegen, dass ein gebĂŒhrenpflichtiger Parkplatz nur dann in Anspruch genommen wird, wenn keine Möglichkeit auf dem Gehweg besteht und die FlĂ€chen auch notwendig sind. 3. Kosten und ErtrĂ€ge Im Vergleich zur gĂŒltigen Satzung werden im geringen Umfang weniger Einnahmen erwartet. Anlage 1_Gebuehrenverzeichnis_Synopse (ca. 795 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.02.2025, OA 536 Antrag vom 20.02.2025, OF 837/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.1998, M 171 Vortrag des Magistrats vom 21.12.2001, M 275 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 16 ZustĂ€ndige AusschĂŒsse: Ăltestenausschuss Ausschuss fĂŒr MobilitĂ€t und Smart-City Ausschuss fĂŒr Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses fĂŒr MobilitĂ€t und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss fĂŒr MobilitĂ€t und Smart-City die Beratung der Vorlage M 23 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ĂkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: GRĂNE, SPD und FDP gegen 1 Linke und ĂkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit BFF 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ĂkoLinX-ARL 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: GRĂNE, SPD, 1 CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen 1 CDU und ĂkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 536 2025 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 536 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRĂNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ĂkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRĂNE, CDU, SPD, FDP und ĂkoLinX-ARL; Linke und Volt (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage M 23 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, AfD und BFF gegen GRĂNE (= Annahme); SPD und Linke (= Enthaltung) 33. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂen: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/ProtokollerklĂ€rung: ĂkoLinX-ELF (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 23 auf den Ăltestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 536 auf den Ăltestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRĂNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRĂNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRĂNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ĂkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRĂNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ĂkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) 36. Sitzung des Ăltestenausschusses am 27.02.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂen: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRĂNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRĂNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/ProtokollerklĂ€rung zu 1: ĂkoLinX-ELF (M 23 und OA 536 = Ablehnung) Gartenpartei (M 23 = Ablehnung, OA 536 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5804, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025
Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 536 entstanden aus Vorlage: OF 837/3 vom 20.02.2025 Betreff: Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 23 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt geändert wird: a) Ziffer 4. (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) wird auf jährlich 30 Euro analog zu Ziffer 3. (Außengastronomie) festgelegt; b) Ziffer 5. (Warenauslagen vor den Geschäften) wird auf dieselben Sätze wie in Ziffer 3. geändert; c) bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide werden entsprechend der neuen Gebühren berichtigt. Begründung: Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen, und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 745 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 536 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG 36. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.02.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 23 und OA 536 = Ablehnung) Gartenpartei (M 23 = Ablehnung, OA 536 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5804, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025
Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, OF 837/3 Betreff: Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt zu ändern a) im Punkt 4 (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) auf jährlich EUR 30,00 analog Punkt 3 (Außengastronomie) festzulegen. b) Im Punkt 5 (Warenauslagen vor den Geschäften) auf dieselben Sätze wie im Punkt 3 zu ändern. c) Bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide entsprechend der neuen Gebühren zu berichtigen. Begründung: Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des Öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 536 2025 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 536 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL; Linke und Volt (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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