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Neue Lärmmessungen entlang der Bundesautobahn A 5 in Goldstein
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2014, OF 1110/6 Betreff: Neue Lärmmessungen entlang der Bundesautobahn A 5 in Goldstein Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Lärmmessung des Autobahnlärms entlang der BAB 5 in Goldstein vorzunehmen. Die letzte Messung bzw. Berechnung fand im Jahr 2006 statt. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen an der Lärmschutzwand, eine neue Abfahrt ist in Betrieb und weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad erfolgten. Die Anwohner klagen weiterhin über den Lärm der Autobahn, insbesondere an den Rändern der neu erstellten Lärmschutzwand. Die Lärmmessungen sollen daher mindestens an folgenden Standorten und insbesondere bei Ostwind-Wetterlage vorgenommen werden: Carl-von-Weinberg-Schule Goldsteinschule Zur Frankenfurt (in Höhe Hausnummer 21) Am Wildpfad (gegenüber Sportanlage) Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz, in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung oder der Verbesserung der Lärmschutzwand, in Goldstein ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Verlängerung der Lärmschutzwand und darüber hinaus vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der BAB 5. Hessen Mobil nimmt immer wieder Bezug auf die Lärmpegel, welche Maßnahmen durch das Land nicht erforderlich machen, da es sich um eine "Bestandsautobahn" handelt. In der Zwischenzeit hat es weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad gegeben, die neue Abfahrt in die Bürostadt Niederrad wurde in Betrieb genommen und die bestehende Lärmschutzwand entlang der Morgenzeile wurde aufgrund Baufälligkeit erneuert. Zudem steigt der Verkehr in ganz Deutschland auf den Autobahnen an, ca. 146.000 Fahrzeuge (Quelle: Hessen Mobil, 2010) werden auf der A 5 täglich durchschnittlich verzeichnet. All diese Veränderungen müssen auch in neuen Lärmmessungen Berücksichtigung finden, da diese Grundlage bei "Bestandsautobahnen" sind, um Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Eine bloße Berechnung wie im Jahr 2006 auf deren Grundlage Hessen Mobil und die Verkehrsminister entscheiden, trifft bei den Anwohnern auf absolutes Unverständnis, da diese die Realität nicht abbildet und vor allem die Wetterlage nicht berücksichtigt. Wenn die Gremien dieser Stadt weiterhin an der Seite der Anwohner der BAB 5 stehen -hier gab es die meisten Eingaben im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans in ganz Hessen-, dann sind entsprechende Lärmmessungen dringend erforderlich. Auch können die Gremien dieser Stadt nichts dafür, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinerlei Mittel durch die Landesregierung in deren Haushalt aufgenommen wurden um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen dann auch finanzieren zu können. Nur aus diesem Grund will man an der Situation auch letztlich nichts ändern. Auch um diesen Beweis als Stadt Frankfurt gegenüber dem Land Hessen antreten zu können und um den Anwohnern auch künftig zur Seite zu stehen, sind die Lärmmessungen unbedingt erforderlich. Schreiben der Hessischen Verkehrsminister Rentsch und Al-Wazir an die Siedlergemeinschaft Goldstein vervollständigen diesen Antrag im Anhang. Anlage 1 (ca. 874 KB) Anlage 2 (ca. 2,4 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 544 2014 Die Vorlage OF 1110/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in Goldstein
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1110/6 vom 30.07.2014 Betreff: Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in Goldstein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lärmmessung des Autobahnlärms entlang der BAB 5 in Goldstein vorzunehmen. Die letzte Messung bzw. Berechnung fand im Jahr 2006 statt. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen an der Lärmschutzwand, eine neue Abfahrt ist in Betrieb und weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad erfolgten. Die Anwohner klagen weiterhin über den Lärm der Autobahn, insbesondere an den Rändern der neu erstellten Lärmschutzwand. Die Lärmmessungen sollen daher mindestens an folgenden Standorten und insbesondere bei Ostwind-Wetterlage vorgenommen werden: - Carl-von-Weinberg-Schule, - Goldsteinschule, - Zur Frankenfurt (in Höhe Hausnummer 21), - Am Wildpfad (gegenüber Sportanlage). Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung oder einer Verbesserung der Lärmschutzwand in Goldstein ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Verlängerung der Lärmschutzwand und darüber hinaus vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der BAB 5. Hessen Mobil nimmt immer wieder Bezug auf die Lärmpegel, welche Maßnahmen durch das Land nicht erforderlich machen, da es sich um eine "Bestandsautobahn" handelt. In der Zwischenzeit hat es weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad gegeben: Die neue Abfahrt in die Bürostadt Niederrad wurde in Betrieb genommen und die bestehende Lärmschutzwand entlang der Morgenzeile aufgrund ihrer Baufälligkeit erneuert. Zudem steigt der Verkehr in ganz Deutschland auf den Autobahnen an, circa 146.000 Fahrzeuge (Quelle: Hessen Mobil, 2010) werden auf der BAB 5 täglich durchschnittlich verzeichnet. All diese Veränderungen müssen auch in neuen Lärmmessungen Berücksichtigung finden, da diese Grundlage bei "Bestandsautobahnen" sind, um Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Eine bloße Berechnung wie im Jahr 2006, auf deren Grundlage Hessen Mobil und die Verkehrsminister entscheiden, trifft bei den Anwohnern auf absolutes Unverständnis, da diese die Realität nicht abbildet und vor allem die Wetterlage nicht berücksichtigt. Wenn die Gremien dieser Stadt weiterhin an der Seite der Anwohner der BAB 5 stehen - hier gab es die meisten Eingaben im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans in ganz Hessen -, dann sind entsprechende Lärmmessungen dringend erforderlich. Auch können die Gremien dieser Stadt nichts dafür, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinerlei Mittel durch die Landesregierung in deren Haushalt aufgenommen wurden, um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen dann auch finanzieren zu können. Nur aus diesem Grund will man an der Situation auch letztlich nichts ändern. Auch um diesen Beweis als Stadt Frankfurt gegenüber dem Land Hessen antreten zu können und um den Anwohnern auch künftig zur Seite zu stehen, sind die Lärmmessungen unbedingt erforderlich. Die Schreiben der Hessischen Verkehrsminister Rentsch und Al-Wazir an die Siedlergemeinschaft Goldstein vervollständigen diesen Antrag im Anhang. Anlage 1 (ca. 874 KB) Anlage 2 (ca. 2,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 94 Antrag vom 28.07.2015, OF 1451/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5132, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 79 3
Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2015, OF 1451/6 Betreff: Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: OM 1729/12 OBR 6; ST 1458/13; OM 2952/14 OBR 6; ST 1055/14; OA 544/14 OBR 6; ST 94/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die nun fällige Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 auf den, den Ortsbezirk berührenden Bundesautobahnen (s. OM 2952 2014 und ST 1055 2014) einzuholen. Außerdem soll zusätzlich von Hessen Mobil eine Berechnung der aktuellen Lärmwerte nach RLS 90 für die nachfolgend aufgeführten Bundesfernstraßenabschnitte vorgenommen und die Werte mitgeteilt werden (entsprechend ST 94 2015). In diesem Zusammenhang ist von Hessen Mobil, das für die Berechnungen zugrunde gelegte Verkehrsaufkommen, inkl. dem Hinweis, aus welchem Jahr die Verkehrsdaten stammen, mit anzugeben: 2.1) BAB 5 Goldstein (entlang des Main bis 150 Meter in den Stadtwald, s. a. ST 94 2015) 2.2) BAB 5 Griesheim (entlang des Main bis zum Westkreuz) 2.3) BAB 66 Unterliederbach (entlang der Wohnbebauung und dabei ins- besondere an den Wohnhäusern: Königsteiner Str. 179, 177 und 175, die direkt an der ungeschützten 3-spurigen Autobahnabfahrt Frankfurt- Höchst, liegen) 2.4) BAB 66 Zeilsheim (entlang der Wohnbebauung) 2.5) BAB 66 Sossenheim (entlang der Wohnbebauung aber insbesondere Carl-Sonnenschein-Siedlung und Henri-Dunant-Siedlung) 2.6) BAB 648 (entlang der Wohnbebauung) 2.7) B 40 Sindlingen (s. ST 1458 2013) Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz, in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsbezirk 6, ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Reduzierung der Geschwindigkeit auf den genannten Autobahnabschnitten. Hessen Mobil nimmt in diesem Zusammenhang immer wieder Bezug auf Lärmpegel, für die es unterschiedliche Berechnungsverfahren ("VBUS" und "RLS-90") gibt. Bisher können sich Betroffene anhand der Lärmminderungsplanung des Landes Hessen über die, nach "VBUS" errechneten Lärmpegel, informieren. Diese stellen aber nicht die Lärmpegel dar, an denen sich Hessen Mobil orientiert, bzw. die von Hessen Mobil anerkannt werden, wenn es um Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm geht. Hier gelten nur die nach RLS 90 errechneten Lärmpegel. Daher ist es wichtig, diese Werte allen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag möchte daher zum Einen an die Stellungnahme von Hessen Mobil zu Tempo 100 im Ortsbezirk 6, wie auch zum Anderen an die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS 90 in Goldstein erinnern und darüber hinaus die Mitteilung der Lärmpegel nach RLS 90 für weitere Autobahnabschnitte im Ortsbezirk 6 abfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1729 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1458 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1055 Anregung vom 09.09.2014, OA 544 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 94 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4450 2015 Die Vorlage OF 1451/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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