Reflexion
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Bauvorhaben und Verkehrsproblem zum Bebauungsplan Nr. 889
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2292 entstanden aus Vorlage: OF 216/8 vom 19.10.2017 Betreff: Bauvorhaben und Verkehrsproblem zum Bebauungsplan Nr. 889 Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 8 und vor jeglicher weiteren Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum Bauvorhaben "An der Sandelmühle" den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat 8 den derzeitigen Stand zum Bebauungsplans Nr. 889 vorzustellen. Dabei bittet der Ortsbeirat 8 um die Darstellung der Lösungsvorschläge zu den Verkehrsproblemen im gesamten Umf eld des Baugebietes. Begründung: Der Ortsbeirat und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wünschen einen Bericht über den derzeitigen Stand der Planungen und haben erheblichen Informations- und Diskussionsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2388 Anregung vom 18.06.2020, OA 577 Aktenzeichen: 61 00
Selbstbestimmtes Seniorenwohnen in Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5531 entstanden aus Vorlage: OF 488/8 vom 01.10.2019 Betreff: Selbstbestimmtes Seniorenwohnen in Heddernheim Der Magistrat wird beauftragt, bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 für das Neubaugebiet "Sandelmühle" auch Flächen für eine Wohnanlage mit seniorengerechten Wohnungen zu berücksichtigen. Begründung: Viele Senioren aus Heddernheim würden gerne im Alter im vertrauten Stadtteil bleiben und selbstbestimmt wohnen. Dazu ist oft die Verkleinerung der Wohnung oder ein Auszug aus dem Einfamilienhaus nötig. Hierfür gibt es im Stadtteil Heddernheim zu wenig Angebote, die zudem noch Zugangsbeschränkungen aufweisen (St. Katharinen- und Weißfrauenstift, St. Thomas-Wohnanlage), aber auch die Flächen sind selten, die dafür geeignet wären. Das Neubaugebiet "Sandelmühle" bietet die Chance, eine solche Wohnanlage zu realisieren, denn der Ortskern von Heddernheim kann fußläufig oder mit der Stadtbahn noch gut erreicht werden. Der Magistrat hat erst kürzlich mitgeteilt, dass das neue Wohngebiet in hohem Maße dem sozialen Wohnungsbau dienen soll, denn die von der Wohnungsbaugesellschaft ABG geplanten Wohnungen werden zu 75 Prozent nach den Förderwegen 1 und 2 realisiert (F 1958 v. 19.06.2019). Im Interesse eines guten Bevölkerungsmixes sollte auch eine Wohnanlage für Senioren diesem sozialen Ansatz folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 691 Anregung vom 18.06.2020, OA 577 Aktenzeichen: 61 0
Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2018 bis 2024
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2018 bis 2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4252 (M 69) 1. Die Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung zum Schuljahr 2025/26 4.2 Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Auf der Steinern Straße mit Cluster für Sonderbedarfe zum Schuljahr 2024/25 4.3 Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Silobad/Silogebiet I zum Schuljahr 2025/26 4.4 Errichtung einer dreizügigen Grundschule Heddernheim zum Schuljahr 2021/22 4.5 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Rebstock II zum Schuljahr 2021/22 4.6 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Niederrad II mit Cluster für Sonderbedarfe, Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohnungsneubaus 4.7 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Innenstadt mit Cluster für Sonderbedarfe zum Schuljahr 2021/22 4.8 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Gutleutviertel mit Cluster für Sonderbedarfe zum Schuljahr 2022/23 4.9 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Süd zum Schuljahr 2023/24 4.10 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte zum Schuljahr 2021/22 4.11 Errichtung einer sechszügigen kooperativen Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2021/22 Die angegebenen Zeitpunkte dokumentieren den prognostizierten Bedarf und die Rangfolge der Maßnahmen, die Realisierung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Grundstücke. An vier neuen Grundschulen ist ein Cluster für Sonderbedarfe vorgesehen (GS Nordwestlich Steinern Straße, GS Niederrad II, GS Innenstadt, GS Gutleutviertel). An drei Grundschulen ist in Abhängigkeit vorhandener Flächen ein Cluster für Sonderbedarfe vorgesehen (GS Nordwestlich Silobad, GS Heddernheim, GS Rebstock II). Cluster für Sonderbedarfe schaffen allgemeine Raumkapazitäten und sind als vorausschauende Planung zu verstehen, um a) ansteigende Schülerzahlen im Wohngebiet begegnen zu können oder b) Sonderbedarfe räumlich abzubilden und damit Bestandsschulen in der jeweiligen Bildungsregion zu entlasten. Cluster für Sonderbedarfe werden für Standorte eingeplant, die in neuen Wohngebieten liegen und bei denen die Option einer zukünftigen Kapazitätserweiterung ohne bauliche Maßnahmen sichergestellt werden soll. Die Fläche des Clusters für Sonderbedarfe ist mit der des Regelclusters identisch, die Schule kann folglich ohne bauliche Eingriffe um einen Zug erweitert werden. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans, ob die Option eines Clusters für Sonderbedarfe baulich vorgehalten werden soll. Die Konkretisierung der Sonderbedarfe am Schulstandort, wie zum Beispiel Vorklasse, Intensivklassen oder Kooperationsklassen sowie weitere Maßnahmen des Landes zur Versorgung von Schülerinnen und Schülern, die der Schulträger räumlich abbilden muss, erfolgt mit der Bau- und Finanzierungsvorlage. Dann beschließt die Stadtverordnetenversammlung die anhand aktueller Bedarfe und Entwicklungen vorgesehenen einzelschulischen Planungen und Inhalte des Clusters für Sonderbedarfe. 5. Als weitere Maßnahme wird die Neuorganisation des Zentrums für Erziehungshilfe/Berthold-Simonsohn-Schule beschrieben. Mit dieser Neuorganisation wird der Beschluss zu der Maßnahmenplanung 4.4.1 und 4.4.2 im Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) aus dem Jahr 2005 aufgehoben (§ 10451 vom 15.12.2005, M 126). 6. Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden. 7. Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe. 8. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. 9. Vor Konkretisierung der geplanten Schulbaumaßnahme soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt. 10. Das Dezernat IV - Stadtplanungsamt - wird beauftragt, die erforderlichen Flächen der neuen Schulstandorte planungsrechtlich auszuweisen und zu sichern, sofern noch nicht geschehen. 11. Das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien - wird beauftragt, die erforderlichen Flächen und Liegenschaften zu sichern und nach dem Auftrag des Stadtschulamtes die Maßnahmen umzusetzen. Begründung: A. Zielsetzung: Nach §145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll dabei ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Die letzte Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes (iSEP) wurde am 27.09.2018 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und umfasst den Planungszeitraum 2017-2023. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019, § 4252 (M 69), wurde eine Maßnahme (Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums) aufgrund der Bedarfslage um ein Schuljahr vorgezogen. Das Bevölkerungswachstum in der Stadt Frankfurt am Main hält weiter an. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die mit Hauptwohnung im Melderegister gemeldet waren, lag am 31.12.2018 bei 747.848 (+ 6.755 zum Vorjahr). In die fünftgrößte Stadt Deutschlands ziehen momentan monatlich durchschnittlich 563 Neu-Frankfurterinnen und Frankfurter. Die Stadtteile Gallus, Kalbach-Riedberg und Bockenheim verzeichnen dabei den größten Bevölkerungszuwachs (vgl. Bürgeramt, Statistik und Wahlen 01/2019). Darüber hinaus hat Frankfurt am Main eine internationale Stadtbevölkerung: von den weltweit 197 Staaten waren im Jahr 2018 Menschen aus 179 Staaten in Frankfurt gemeldet (vgl. ebd. 02/2018). Der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts Statistik und Wahlen zufolge werden Ende 2030 in Frankfurt 810.085 Personen und Ende 2040 829.773 Personen leben (vgl. ebd. 2015, S. 64). Um dem erwarteten Bevölkerungswachstum angemessen begegnen zu können, wird dem Wohnungsbedarf durch Neubaugebiete (Wohnbaupotentiale) und Nachverdichtungen im Bestand bzw. durch verschärfte Bautätigkeit begegnet. Bis 2030 müssen 90.000 Wohnungen geschaffen werden, um dem Wohnungsbedarf zu entsprechen (vgl. Dezernat für Planen und Wohnen 2019). In den Wohnbauentwicklungsprogrammen der Stadt Frankfurt am Main sind mehr als 30.000 Wohneinheiten in verschiedenen Neubaugebieten für die nähere Zukunft vorgesehen. Hinzu kommen Nachverdichtungsmaßnahmen in erheblichem Umfang. All dies erzeugt unmittelbar schulische Bedarfe vor Ort, denn mit dem Einwohnerwachstum steigt auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Frankfurt. Bis zum Schuljahr 2024/25 wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgängen auf rund 73.400 anwachsen (ohne Förderschulen), das heißt um ca. 10.500 Schülerinnen und Schüler im Vergleich zum Schuljahr 2018/19. - In den Grundschulen ist ein Anstieg der einzuschulenden Kinder im Jahrgang 1 von 6.268 im Schuljahr 2019/20 auf 7.633 im Schuljahr 2024/25 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Grundschülerinnen und -schüler in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 23.411 im Schuljahr 2018/19 auf 28.826 im Schuljahr 2024/25 steigen. - In der Sekundarstufe I ist ein Anstieg der Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 von 5.915 im Schuljahr 2019/20 auf 6.947 im Schuljahr 2025/26 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 31.576 im Schuljahr 2019/20 auf 37.613 im Schuljahr 2025/26 steigen. - In der Sekundarstufe II ist ein Anstieg der Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 11 von 2.167 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2019/20 auf 3.208 im Schuljahr 2025/26 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 6.489 im Schuljahr 2019/20 auf 8.189 im Schuljahr 2025/26 steigen. Nicht nur die Zahl der zu versorgenden Schülerinnen und Schülern steigt, sondern auch das Anwahlverhalten der Eltern am Übergang 4/5 verändert sich und hat Auswirkungen auf die vorhandene und zukünftig zu schaffende Bildungsinfrastruktur. Insbesondere das Gymnasium und die integrierte Gesamtschule werden als weiterführende Schulen im zunehmenden Maße von Eltern favorisiert. Die gesamtstädtische Quote der Erstwünsche für integrierte Gesamtschulen beispielsweise liegt zum Schuljahr 2018/19 bei 29,8 %. Seit dem vergangenen Schuljahr sind neben den Gymnasien die integrierten Gesamtschulen aufgrund der steigenden Nachfrage daher auch von erheblichen Schülerlenkungsmaßnahmen betroffen. Die Bedarfe an Plätzen in Realschulen und Realschulzweigen wachsen analog zu den steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen. Neben Zuzügen, Geburtenanstieg, Wohnbau und Wahlverhalten der Eltern stellen Regelungen durch das Land Hessen einen weiteren Einflussfaktor auf die kommunale Bildungsinfrastruktur dar, wie zum Beispiel die Reduzierung der Klassenobergrenze in integrierten Gesamtschulen von 27 auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse, beginnend im Jahrgang 5, die zum Schuljahr 2017/18 zum Tragen gekommen ist und eine deutliche Reduzierung der vorhandenen IGS-Kapazitäten im Jahrgang 5 mit sich brachte. Die vorliegende jährliche Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes 2018-2024 dokumentiert die Bedarfe, die sich aus dem prognostizierten Anstieg der Schülerinnen- und Schülerzahlen ergeben und die Maßnahmen, die unter Angaben der Errichtungszeitpunkte als Pflichtleistung des Schulträgers im Planungszeitraum zu realisieren sind. Die Wohnbaupotentiale aus den Wohnbauentwicklungsprogrammen 2008-2015 und aus einer aktualisierten Meldung des Stadtplanungsamts mit Stand Mai 2019 sind für jeden Planungsbezirk aufgeführt und den jeweiligen Grundschulbezirken zugeordnet. Die neu entstehenden Wohngebiete und weitere Zuwanderung sind nicht in der Vorausberechnung der Schülerzahlentwicklung berücksichtigt, da der Zeitpunkt ihrer Realisierung bzw. ihres Eintreffens nicht seriös eingeschätzt werden kann. Im Planungszeitraum 2018-2024 sind folgende infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen bzw. Neuerrichtungen gemäß § 146 HSchG erforderlich. 1. Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung mit Wirkung zum Schuljahr 2025/26 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von zusätzlichem Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung" und die Entlastung des Grundschulzweigs der IGS Eschersheim und der Fried-Lübbecke-Schule 2. Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Auf der Steinern Straße mit Cluster für Sonderbedarfe mit Wirkung zum Schuljahr 2024/25 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Nordwestlich Auf der Steinern Straße"/des Entwicklungsgebiets "Am Eschbachtal, Harheimer Weg (Bonames Ost)", am Ben-Gurion-Ring und mittelbar in Nieder-Eschbach 3. Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Silobad/Silogebiet I mit Wirkung zum Schuljahr 2025/26 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Nordwestlich Silobad/Silogebiet I" und perspektivisch "Silogebiet II" und die Entlastung der Karl-von-Ibell-Schule in Unterliederbach 4. Errichtung einer dreizügigen Grundschule Heddernheim mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "An der Sandelmühle" und vordringlich die Entlastung der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim 5. Errichtung einer zweizügigen Grundschule Rebstock II mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von zusätzlichem Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Rebstock" 6. Errichtung einer zweizügigen Grundschule Niederrad II mit Cluster für Sonderbedarfe, Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohnungsneubaus Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Lyoner Viertel" in Niederrad 7. Errichtung einer zweizügigen Grundschule Innenstadt mit Cluster für Sonderbedarfe mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Nachverdichtungen in der Innenstadt 8. Errichtung einer zweizügigen Grundschule Gutleutviertel mit Cluster für Sonderbedarfe mit Wirkung zum Schuljahr 2022/23 Deckung des steigenden Grundschulbedarfs und Schaffung eines ausgewogenen Schulangebots im Planungsbezirk 1 9. Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums mit gymnasialer Oberstufe in der Bildungsregion Süd Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2023/24 Schaffung zusätzlicher Plätze an Gymnasien aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und Anwahlverhalten der Eltern. Anpassung der regionalen Schulversorgung 10. Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2021/22 Schaffung zusätzlicher Plätze an integrierten Gesamtschulen aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und Anwahlverhalten der Eltern 11. Errichtung einer sechszügigen kooperativen Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte-Nord Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2021/22 Schaffung eines zusätzlichen schulformbezogenen Angebotes und zusätzlicher Plätze im Haupt-, Real- und Gymnasialbereich 12. Die Maßnahme "Neuorganisation des Zentrums für Erziehungshilfe/Berthold-Simonsohn-Schule" wurde zum Schuljahr 2019/20 umgesetzt und begründet sich im Beschluss des Staatlichen Schulamtes, die Förderschullehrkräfte in die bestehenden regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren zu integrieren. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der integrierte Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist eine Ausnahmeregelung bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahmen im integrierten Schulentwicklungsplan werden folgende zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende Ansätze benötigt: Nr. 4.1 - 4.3: jeweils vierzügige Grundschulen als inklusive und ganztägig arbeitende Schule: 3,5 Planstellen Nr. 4.4: eine dreizügige Grundschule als inklusive und ganztägig arbeitende Schule: 1 Planstelle Nr. 4.5 - 4.8: jeweils zweizügige Grundschulen als inklusive und ganztägig arbeitende Schulen: 4 Planstellen Nr. 4.9: ein sechszügiges Gymnasium als inklusive und ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen Nr. 4.10: eine vierzügige integrierte Gesamtschule als inklusive ganztägig arbeitende Schule: 2 Planstellen Nr. 4.11: eine sechszügige kooperative Gesamtschule als inklusive und ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen Die Kosten (mittlere Jahreswerte) für eine Planstelle betragen 57.000 Euro für die Stellen in den Schulsekretariaten, die nach Entgeltgruppe 7 TVöD bewertet sind. Insgesamt werden somit 15,5 Planstellen benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von 883.500 € zu veranschlagen. Im Bereich der Schulhausverwaltungen werden folgende Ansätze benötigt: Nr. 4.1 bis 4.8 Im Bereich der Grundschulen wird pro Schule eine Planstelle benötigt, um den Betrieb sicherzustellen. à insgesamt 8 Planstellen Nr. 4.9 Ein sechszügiges Gymnasium als inklusive und ganztägig arbeitende Schule. Hier werden zwei Planstellen benötigt, um den Betrieb im Schichtmodell wegen der verlängerten Zeiten abdecken zu können. à insgesamt 2 Planstellen Nr. 4.10 Eine vierzügige integrierte Gesamtschule als inklusive ganztägig arbeitende Schule. Hier werden zwei Planstellen benötigt, um den Betrieb im Schichtmodell wegen der verlängerten Zeiten abdecken zu können. à insgesamt 2 Planstellen Nr. 4.11 Eine sechszügige kooperative Gesamtschule als inklusive ganztägig arbeitende Schule. Hier werden zwei Planstellen benötigt, um den Betrieb im Schichtmodell wegen der verlängerten Zeiten abdecken zu können. à insgesamt 2 Planstellen Für die neu zu errichtenden Schulen ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 14 Planstellen. Die Eingruppierung erfolgt an Hand der technischen Ausstattungen der Schulen nach der Entgeltgruppe 5 TVöD bis 7 TVöD, mit einem mittleren Jahreswert in Höhe von 52.000 € bis 57.000 €. Hieraus ergeben sich Personalkosten zwischen 728.000 € und 798.000 €. Anlage _Datenteil_I_und_II (ca. 10,1 MB) Anlage _Textteil (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.06.2020, NR 1222 Anregung vom 18.06.2020, OA 577 Antrag vom 16.06.2020, OF 465/4 Antrag vom 18.06.2020, OF 556/8 Antrag vom 14.06.2020, OF 557/8 Antrag vom 18.06.2020, OF 558/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 126 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 69 Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1674 Antrag vom 27.10.2021, NR 149 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 13 (nicht öffentlich) Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.06.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der KAV am 15.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1674 2020 1. Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 465/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 577 2020 Auskunftsersuchen V 1681 2020 Auskunftsersuchen V 1682 2020 1. Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 556/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 557/8 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 5. wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 558/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, 1 LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) zu b) SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 85 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 577 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 61. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1222 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung), FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 85 = Annahme im Rahmen NR 1222) ÖkoLinX-ARL (M 85 und NR 1222 = Ablehnung, OA 577 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1222 wird zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1222); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 85 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und BFF 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6008, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 40 1
Grundschule im geplanten Wohngebiet „An der Sandelmühle"
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2020, OF 557/8 Betreff: Grundschule im geplanten Wohngebiet "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. mitzuteilen, wo sich für eine neue Heddernheimer Grundschule im geplanten Baugebiet "An der Sandelmühle" eine tatsächlich schon baureife Fläche befindet, damit die Schule bereits zum Schuljahr 2021/22 in Betrieb gehen kann; 2. mitzuteilen, wann endlich der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 889 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird, nachdem der Magistrat bereits im Dezember 2018 berichtet hat (ST 2388 v. 21.12.2018), er befinde sich "unmittelbar vor dem Beschlussgang zum Satzungsbeschluss"; 3. mitzuteilen, ob der Magistrat auch einen provisorischen Schulstandort an anderer Stelle in Heddernheim prüft, falls die Flächen im Gebiet "An der Sandelmühle" noch nicht rechtzeitig verfügbar sind; 4. mitzuteilen, weshalb der Magistrat kurzfristig seine Meinung geändert hat, wonach außer für eine Kindertagesstätte "aufgrund der begrenzten Größe des Neubaugebietes darüber hinaus keine ausreichenden Flächen für weitere wünschenswerte Einrichtungen. . zur Verfügung" stehen, etwa, wie vom Ortsbeirat angeregt, für eine Seniorenwohnanlage (ST 691 v. 14.04.2020); 5. mitzuteilen, wie der Magistrat das Problem der zusätzlichen verkehrlichen Belastung des Wohngebietes, das angeblich "auto- und parkplatzarm" entwickelt werden soll, sowie des Kreuzungspunktes Olof-Palme- Straße/Hessestraße/Kupferhammer/An der Sandelmühle durch "Elterntaxis" und andere Verkehrsströme im Rahmen des Grundschulbetriebs lösen will. Begründung: Seit 2012 gibt es den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "An der Sandelmühle". Von einem Grundschulstandort in diesem Gebiet war bisher noch nie die Rede. Auch wenn Grundschulkinder dem Grundsatz nach zu Fuß zur Schule gehen, ist doch in der Praxis mit einem Kfz-Verkehrsaufkommen zu rechnen ("Elterntaxis"). Die verkehrliche Situation an der Kreuzung am Bahnübergang in Höhe der U2-Station Sandelmühle ist heute bereits, ohne das beabsichtigte Wohngebiet oder eine etwaige gewerbliche Zusatznutzung, die nach aktuellem Baurecht möglich wäre, am Limit. Der Magistrat hat die Möglichkeit eine zweiten Zufahrt etwa über die Kaltmühle bisher mit einem für den Ortsbeirat unbefriedigenden Ergebnis geprüft. Von Wohnungen abgesehen, war bisher auch nur von einem Kindergarten die Rede, der im Bereich "An der Sandelmühle" gebaut werden soll. Weitere Vorschläge aus dem Ortsbeirat für verkehrsarme Zusatznutzungen, etwa zu einer Seniorenwohnanlage, hat der Magistrat zurückgewiesen. Der Ortsbeirat begrüßt zwar die Absicht des Magistrats, die Robert-Schumann-Schule durch den Neubau einer weiteren Grundschule für Heddernheimer Kinder zu entlasten. Der Ortsbeirat fragt sich allerdings, warum ein derart flächenanspruchsvolles Projekt im Rahmen des B-Plan Nr. 889 noch möglich ist, da erst kürzlich mitgeteilt wurde: "Letztendlich ist das Bebauungsplanverfahren ,An der Sandelmühle' bereits weit fortgeschritten. Die langjährigen Abstimmungen . . sind weitgehend finalisiert und ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen" (ST 691 v. 14.04.2020). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 577 2020 Auskunftsersuchen V 1681 2020 Auskunftsersuchen V 1682 2020 1. Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 556/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 557/8 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 5. wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 558/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, 1 LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) zu b) SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme
Grundschule im geplanten Wohngebiet „An der Sandelmühle“ Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2020, OA 577 entstanden aus Vorlage: OF 557/8 vom 14.06.2020 Betreff: Grundschule im geplanten Wohngebiet "An der Sandelmühle" Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Vorgang: OM 2292/17 OBR 8; ST 2388/18; OM 5531/19 OBR 8; ST 691/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt mitzuteilen, 1. wo sich für eine neue Heddernheimer Grundschule im geplanten Baugebiet "An der Sandelmühle" eine tatsächlich schon baureife Fläche befindet, damit die Schule bereits zum Schuljahr 2021/2022 in Betrieb gehen kann; 2. wann endlich der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 889 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird, nachdem der Magistrat bereits im Dezember 2018 berichtet hat (ST 2388), er befinde sich "unmittelbar vor dem Beschlussgang zum Satzungsbeschluss"; 3. ob er auch einen provisorischen Schulstandort an anderer Stelle in Heddernheim prüft, falls die Flächen im Gebiet "An der Sandelmühle" noch nicht rechtzeitig verfügbar sind; 4. weshalb er kurzfristig seine Meinung geändert hat, wonach außer für eine Kindertagesstätte "aufgrund der begrenzten Größe des Neubaugebietes darüber hinaus keine ausreichenden Flächen für weitere wünschenswerte Einrichtungen . . zur Verfügung" stehen, etwa, wie vom Ortsbeirat angeregt, für eine Seniorenwohnanlage (ST 691 ). Begründung: Seit 2012 gibt es den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "An der Sandelmühle". Von einem Grundschulstandort in diesem Gebiet war bisher noch nie die Rede. Auch wenn Grundschulkinder dem Grundsatz nach zu Fuß zur Schule gehen, ist doch in der Praxis mit einem Kfz-Verkehrsaufkommen zu rechnen ("Elterntaxis"). Die verkehrliche Situation an der Kreuzung am Bahnübergang in Höhe der U 2-Station Sandelmühle ist heute bereits, ohne das beabsichtigte Wohngebiet oder eine etwaige gewerbliche Zusatznutzung, die nach aktuellem Baurecht möglich wäre, am Limit. Der Magistrat hat die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt etwa über die Kaltmühle bisher mit einem für den Ortsbeirat unbefriedigenden Ergebnis geprüft. Von Wohnungen abgesehen, war bisher auch nur von einem Kindergarten die Rede, der im Bereich "An der Sandelmühle" gebaut werden soll. Weitere Vorschläge aus dem Ortsbeirat für verkehrsarme Zusatznutzungen, etwa zu einer Seniorenwohnanlage, hat der Magistrat zurückgewiesen. Der Ortsbeirat begrüßt zwar die Absicht des Magistrats, die Robert-Schumann-Schule durch den Neubau einer weiteren Grundschule für Heddernheimer Kinder zu entlasten. Der Ortsbeirat fragt sich allerdings, warum ein derart flächenanspruchsvolles Projekt im Rahmen des B-Plan Nr. 889 noch möglich ist, da erst kürzlich mitgeteilt wurde: "Letztendlich ist das Bebauungsplanverfahren ,An der Sandelmühle' bereits weit fortgeschritten. Die langjährigen Abstimmungen . . sind weitgehend finalisiert und ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen" (ST 691). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2292 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2388 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5531 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1936 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 85 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 577 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1222 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung), FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 85 = Annahme im Rahmen NR 1222) ÖkoLinX-ARL (M 85 und NR 1222 = Ablehnung, OA 577 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1222 wird zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1222); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6008, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 61 00
Grundschule im geplanten Wohngebiet "An der Sandelmühle"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1936 Betreff: Grundschule im geplanten Wohngebiet "An der Sandelmühle" Zu 1. und 4.: Innerhalb des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplangebiets "An der Sandelmühle" (Bebauungsplan Nr. 889) war und ist kein Standort für eine Grundschule vorgesehen. Insofern hat der Magistrat seine Meinung hinsichtlich des Baugebietes "An der Sandelmühle" nicht geändert; neben Wohnnutzung ist dort weiterhin eine Kindertagesstätte geplant. Zu 2.: Die Magistratsvorlage zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens "An der Sandelmühle" geht voraussichtlich in diesem Herbst in den politischen Geschäftsgang. Zu 3.: Mit dem 2020 beschlossenen Schulentwicklungsplan 2018 - 2024 wurde der Bedarf für eine neue Grundschule definiert. Bisher konnte jedoch noch keine Fläche in Heddernheim hierfür ausgemacht werden. Im Ortsbezirk 8 verfolgt der Magistrat zudem das Ziel im Bereich des sogenannten Lurgi-Areals einen Standort für eine Grundschule zu entwickeln. Mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 -Nördlich Lurgiallee- beschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.06.2020, OA 577
Beratung im Ortsbeirat: 4
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