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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 Betreff: Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. 1. Für das Gebiet Guerickestraße in Frankfurt am Main - Rödelheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 23.04.2020. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Der Bebauungsplan verfolgt im Wesentlichen das Ziel, den aktuellen Nutzungen eines Gewerbe- und Industriegebietes entsprechend, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des gewerblichen Standorts zu sichern und diesen um die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen östlich der Guerickestraße und nördlich der Bundesautobahn A 66 zu erweitern. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I und II. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 46 ha und liegt im Ortsteil Rödelheim direkt am Nordwestkreuz Frankfurt, dem Schnittpunkt der Bundesautobahnen (BAB) A5 und A66. Das Plangebiet wird im Westen von der BAB A5 und im Süden von der BAB A66 begrenzt. Im Osten bilden die Homburger Bahn und im Norden die Heerstraße die Grenze des Geltungsbereiches. Bestand und städtebauliche Situation Im Bestand sind östlich der Guerickestraße die Stadtbahn-Zentralwerkstatt, ein Cash & Carry-Markt (Selbstbedienungsgroßhandel), ein Schnellimbiss, eine Waschanlage sowie ein Baumarkt vorhanden. Südlich des Baumarktes gibt es zwei (leerstehende) Verwaltungsgebäude. Am nördlichen Ende des Geltungsbereiches, westlich der Guerickestraße, ist ein Autohaus ansässig. Südlich davon befindet sich ein großer Automobilzulieferer mit Büro- und Produktionsgebäuden, einer Teststrecke und Stellplatzgebäuden. Dieser Automobilzulieferer belegt etwa 2/3 des Plangebietes. Ein kleiner Bereich im Südosten des Plangebietes, nördlich der BAB A66 und westlich der Homburger Bahn, wird landwirtschaftlich als Ackerflächen genutzt. Planungsgrundlagen Regionaler Flächennutzungsplan Im Regionalen Flächennutzungsplan 2011 (RegFNP) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 932 zum größten Teil als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" und "Gewerbliche Baufläche, geplant" dargestellt. Die im nördlichen Teil verortete Stadtbahn-Zentralwerkstatt ist als "Fläche für den Schienenverkehr" dargestellt. Gemäß dem Allgemeinen Teil zum RegFNP ist die Einrichtung von Verkaufsflächen auf gewerblichen Bauflächen nur für die Selbstvermarktung der in diesen Gebieten produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig, wenn die Verkaufsfläche einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten Fläche einnimmt und zu keinen negativen Auswirkungen führt. Nach Beikarte 1 des RegFNP liegt ein Großteil des Geltungsbereiches im geplanten Trinkwasserschutzgebiet. Die Ziele des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 932 - Guerickestraße - weichen nicht von denen des RegFNP ab. Der Bebauungsplan Nr. 932 kann somit aus dem RegFNP entwickelt werden. Bebauungspläne Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 932 - Guerickestraße - überlagert den Bebauungsplan NW 44a Nr. 1 - Rödelheim - Stadtgrenze, in Kraft getreten am 19.06.1965 vollständig. Dieser setzt ein "Allgemeines Wohngebiet" mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 sowie "Friedhof" fest. Im westlichen Teil des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 932 - Guerickestraße - wird der Bebauungsplan Nr. 151, in Kraft getreten am 06.02.1965, vollständig überlagert. Dieser setzt großflächig "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - Hessische Bereitschaftspolizei" fest. Im Nordosten überlagert der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 932 - Guerickestraße - einen kleinen Teil des Bebauungsplanes NW 44a Nr. 2 - Rödelheim - Stadtgrenze, der am 04.03.1969 in Kraft getreten ist. In diesem Bereich ist "Landwirtschaftliche Fläche" und "Verkehrsfläche" festsetzt. Im Süden überlagert der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 932 - Guerickestraße - einen Teil des Bebauungsplanes NW 44c Nr. 1 - Rödelheim Eisenbahnbrücke, in Kraft getreten am 04.09.1965, in welchem "Allgemeines Wohngebiet" und "Friedhof" festsetzt ist, sowie einen Teil des Bebauungsplanes NW 44d Nr. 1 - Siedlung Westhausen Süd, in Kraft getreten am 19.06.1965, der hier "Friedhof" als Nutzung festsetzt. Ein kleines Teilstück im Osten des Geltungsbereiches liegt außerhalb der Geltungsbereiche rechtsverbindlicher Bebauungspläne. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main Abgeleitet aus dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) ist es das Ziel, die Flächen westlich der Guerickestraße für klassische Gewerbenutzungen, wie etwa Produktion zu sichern. Für die Flächen östlich der Guerickestraße sind Gewerbeflächen für ein erweitertes Nutzungsspektrum - Dienstleistungsgewerbe, Großhandel, Baugewerbe, Vertrieb, Service, Verwaltung - vorgesehen. Auch das aktualisierte, aber noch nicht beschlossene, Gewerbeflächenentwicklungsprogramm 2030 sieht für beide Seiten emittierendes Gewerbe und einen Verzicht auf Handel vor, womit gleichzeitig auch ein Ausschluss von Einzelhandel im Gewerbeflächenbereich empfohlen wird. Somit hat der GEP 2030 das gleiche Entwicklungsziel wie der GEP 2004. Einer Konkurrenz um die Grundstücke durch Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben und Beherbergungsbetrieben soll vorgebeugt und mögliche Erweiterungsmöglichkeiten für das produzierende Gewerbe vor Ort sollen vorgehalten werden. Darüber hinaus wird eine planungsrechtliche Steuerung von Rechenzentren als Unterart der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aus gleichen Gründen angestrebt. Entsprechend des Masterplans Industrie (Stadtverordnetenbeschluss § 6727 vom 28.01.2016) soll u.a. durch planungsrechtliche Festsetzungen der Vorrang von Nutzungen, die auf Standorte in Gewerbegebieten angewiesen sind, in Gewerbegebieten verankert werden. Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main Der Geltungsbereich befindet sich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche bzw. dezentralen Agglomerationen in nicht-integrierter Lage. Auch nicht-zentrenrelevante Sortimente sind laut Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 außerhalb der Versorgungszentren nur in den bestehenden Einkaufszentren und Fachmarktagglomerationen zulässig. Negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche können zudem durch zentrenrelevante (Rand-)Sortimente entstehen. Gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll Einzelhandel in Gewerbe- und Industriegebieten ausgeschlossen werden. Auch die aktuelle Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die bisher nur im Entwurf vorliegt und noch nicht beschlossen ist, verfolgt weiterhin die gleichen Ziele. Verkehr Das Plangebiet befindet sich in räumlicher Nähe des Nordwestkreuzes Frankfurt, dem Schnittpunkt der BAB A5 und A66. Die BAB A5, A66 und A648 sind jedoch nur über größere Umwege über das stark belastete Straßennetz zu erreichen. Durch bereits genehmigte verkehrserzeugende Nutzungen im Umfeld (Gewerbestandort östlich der BAB A5, südlich der Eschborner Landstraße), welche sich noch nicht in Betrieb befinden, wird sich die verkehrliche Situation auf dem betreffenden Straßennetz in naher Zukunft weiter zuspitzen. Daher sollen mit dem aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 932 - Guerickestraße -, vorrangig vor der Neuausweisung von Gewerbeflächen, bestehende Nutzungen planungsrechtlich gesichert werden. Anlass, Erfordernis und Ziele Da die Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (Allgemeine Wohngebiete, Flächen für den Gemeinbedarf - Bereitschaftspolizei, Flächen für Friedhof) nicht den tatsächlichen Nutzungen im Umgriff des aufzustellenden Bebauungsplanes entsprechen, ist eine geordnete städtebauliche Steuerung derzeit nicht gewährleistet. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen, abgeleitet aus dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.05.2004, § 7268), die Flächen westlich der Guerickestraße für die klassischen Gewerbenutzungen, wie etwa Produktion, gesichert werden. Für die Flächen östlich der Guerickestraße sind Gewerbeflächen für ein erweitertes Nutzungsspektrum - Dienstleistungsgewerbe, Großhandel, Baugewerbe, Vertrieb, Service, Verwaltung - vorgesehen. Im Weiteren sollen bestehende Verkehrsflächen zur Erschließung des Gebietes gesichert und Flächen für künftige Erschließungen ausgewiesen werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 606 Anregung vom 15.09.2020, OA 607 Antrag vom 01.09.2020, OF 513/7 Antrag vom 15.08.2020, OF 514/7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 08.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Die Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD; LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FDP (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.08.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 606 2020 Anregung OA 607 2020 1. Der Vorlage M 106 wird unter Hinweis auf OA 606 und OA 607 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 513/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 514/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 106 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 106 = Ablehnung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6243, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 § 6443, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 00

Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2020, OA 590 entstanden aus Vorlage: OF 495/7 vom 27.07.2020 Betreff: Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung Vorgang: B 333/18; B 346/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich eine mit der Autobahnverwaltung abgestimmte Lösung für eine zusätzliche Autobahnanbindung zu finden, die die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 wirkungsvoll entlasten kann. Begründung: Die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 ist oftmals überlastet, was zu erheblichen Belastungen vor allem in der Westerbachstraße führt. Die Ortsbeiräte 6 und 7 haben bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen und um Abhilfe gebeten. In zwei Berichten (B 333 und B 346 aus 2018) hat der Magistrat berichtet, dass nach einer Alternative zur Anschlussstelle Rödelheim gesucht wird. In der Zwischenzeit ist die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Gaugrafenstraße vorangeschritten und auch an der Guerickestraße haben sich weitere Gewerbebetriebe (Autohaus) angesiedelt. Nun wurde bekannt, dass auch ein großer VGF-Busbetriebshof vom Römerhof an die Lorscher Straße verlegt wird. Der Ortsbeirat hält den Standort für einen Busbetriebshof grundsätzlich für geeignet, erwartet aber angesichts der geschilderten Problemlage eine Lösung für die Ableitung des Gewerbeverkehrs auf das überregionale Straßennetz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Anregung vom 15.09.2020, OA 606 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 590 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6664, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 32 1

Antrag zur M 106 – Bebauungsplan 932 - Guerickestraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 513/7 Betreff: Antrag zur M 106 - Bebauungsplan 932 - Guerickestraße Vor der Genehmigung neuer Gewerbebetrieb muss die verkehrliche Situation gelöst werden Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der M 106 wir mir der Maßgabe zugestimmt, dass im Zuge des Bebauungs-planverfahrens eine Lösung für die Ableitung des bestehenden und erwarteten Verkehrs auf das Bundesautobahnnetz gefunden und umgesetzt wird. Neue Gewerbebetriebe werden erst dann planungsrechtlich genehmigt, wenn eine solche Anbindung existiert und nutzbar ist. Begründung: In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss legt der Magistrat die verkehrliche dieses Gebiets Situation zutreffend dar. Zitat: "Die BAB A 5, A 66 und A 648 sind jedoch nur über größere Umwege über das stark belastete Straßennetz zu erreichen. Durch bereits genehmigte verkehrserzeugende Nutzungen im Umfeld, .......,wird sich die verkehrliche Situation auf dem betreffenden Straßennetz in naher Zukunft weiter zuspitzen": Die daraus abzuleitenden Konsequenzen werden hingegen nur vage beschrieben. Der Ortsbeirat erwartet, dass endlich eine Lösung für die verkehrliche Anbindung der verschiedenen Gewerbegebiete und Einzelstandorte an das Bundesautobahnnetz gefunden wird. Im Übrigen verweist der Ortsbeirat auf die OF 495 vom 27.07.2020 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 606 2020 Anregung OA 607 2020 1. Der Vorlage M 106 wird unter Hinweis auf OA 606 und OA 607 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 513/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 514/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos

Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2020, OA 606 entstanden aus Vorlage: OF 513/7 vom 01.09.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 Vorgang: OA 590/20 OBR 7 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Vor der Genehmigung des neuen Gewerbebetriebs muss die verkehrliche Situation gelöst werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Lösung für die Ableitung des bestehenden und erwarteten Verkehrs auf das Bundesautobahnnetz gefunden und umgesetzt wird. Neue Gewerbebetriebe werden erst dann planungsrechtlich genehmigt, wenn eine solche Anbindung existiert und nutzbar ist. Begründung: In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss legt der Magistrat die verkehrliche Situation dieses Gebiets zutreffend dar. Zitat: "Die BAB A 5, A 66 und A 648 sind jedoch nur über größere Umwege über das stark belastete Straßennetz zu erreichen. Durch bereits genehmigte verkehrserzeugende Nutzungen im Umfeld, ..., wird sich die verkehrliche Situation auf dem betreffenden Straßennetz in naher Zukunft weiter zuspitzen." Die daraus abzuleitenden Konsequenzen werden hingegen nur vage beschrieben. Der Ortsbeirat erwartet, dass endlich eine Lösung für die verkehrliche Anbindung der verschiedenen Gewerbegebiete und Einzelstandorte an das Bundesautobahnnetz gefunden wird. Im Übrigen verweist der Ortsbeirat auf seine Anregung vom 17.08.2020, OA 590. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 590 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 106 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 106 = Ablehnung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6443, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4