Reflexion
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Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Eisenbahnk
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Betreff: Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3, 12 Absatz 2 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2662 (M 255) 1. Im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M., 2. Ausbaustufe, erfolgen Änderungen und Erweiterungen der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße durch die Deutsche Bahn AG (DBAG) entsprechend vorgelegter Plananlage, denen zugestimmt wird. 2. Die erforderlichen Mittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 4.644 T€ werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) ab 2020 Mittel in Höhe von 4.644 T€ in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001994 - EÜ Goldsteinstraße zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 12 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden, b) zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der DB Netz AG eine Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 EKrG abgeschlossen wird, welche im Entwurf beigefügt ist, c) für die Straßenbaumaßnahme (rd. 1,2 Mio. €) außerhalb der Eisenbahnüberführung im Jahr 2022 eine gesonderte Bau-/Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird, d) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Förderung nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFöG) beantragt und mit einer Förderung in Höhe von 1.674 T€ gerechnet werden kann, e) die DB AG an die Stadt einen Ablösungsbetrag in Höhe von rd. 172 T€ zahlt, da ihr durch die Erneuerung der Bauwerke ein Vorteil hinsichtlich der Unterhaltungskosten entsteht, f) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 32 T€ sichergestellt ist und diesen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 26 T€ gegenüberstehen. Begründung: A) Zielsetzung Die DB AG hat für ihre Gesamtmaßnahme "Umbau des Eisenbahnknotens Frankfurt/M. Sportfeld, 2. Ausbaustufe" die Planungen wieder aufgenommen und ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch aus. Trotz des noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wären jedoch Finanzmittel vorbehaltlich einer Umsetzung der Maßnahme zu bewilligen und freizugeben. Die Planung sieht die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt-Stadion und dem Vorfeld des Hauptbahnhofes um zwei weitere Gleise vor. Die eingleisige Strecke 3624 entfällt und wird durch die zweigleisige Strecke 3657 ersetzt. Die Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des vorhandenen Schienenstranges auf Grundstücken der DB AG. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung aller bestehenden Kreuzungsbauwerke (Bahn/Straße, Bahn/Wasser) erforderlich. Darunter fällt auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße, die von der DB AG auf der Ostseite um ein weiteres Brückenbauwerk erweitert werden soll. Zudem sind die älteren Bauwerksteile der bestehenden Eisenbahnüberführungen für den Individualverkehr nicht mehr anforderungsgerecht dimensioniert und weisen völlig unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf. So beträgt die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1,20 Meter, eine Radverkehrsführung fehlt und die Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal. Die sehr kurvige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße macht die Situation zusätzlich unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw- und Linienbusverkehr zu Problemen. Daher war der Magistrat bestrebt, im Planungsverfahren mit der DB AG darauf hinzuwirken, dass neben den Erweiterungsbauwerken auch die älteren vorhandenen Bauwerksteile auf eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige Verkehrsführung in der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt werden. Nach Abschluss eines von der DB AG betriebenen Baurechtsverfahren für die Gesamtstrecke nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) wird die DB AG die bauliche Umsetzung dieses wichtigen Infrastrukturprojektes beginnen können. B) Alternativen 1. Herstellung des neuen Bauwerkes in der Flucht des vorhandenen älteren Bauwerkes. Damit würden für die Stadt Frankfurt am Main keine weiteren Kosten entstehen. Allerdings würden die schon heute unzureichenden Verkehrsverhältnisse durch eine Verlängerung der Engstellenstrecke dramatisch weiter verschlechtert. Diese Alternative schied aus Gründen der mangelnden Verkehrssicherheit aus. 2. Herstellung einer zukunftsfähigen Lösung nur für das neue Bauwerk der DB AG. Die Engstelle am älteren Bestandsbauwerk und damit die unzureichenden Verkehrsverhältnisse blieben auf unabsehbare Zeit erhalten. Diese Alternative schied ebenfalls aus Gründen der Verkehrssicherheit und einer nicht machbaren späteren Nachrüstung zu Gunsten eines komfortableren Brückenbauwerks aus. 3. Herstellung eines großzügig dimensionierten Straßenraumes im gesamten Bereich der Eisenbahnüberführung. Dazu wäre es erforderlich gewesen, auch das westliche Bauwerk komplett zu erneuern. Als Veranlasser hätte die Stadt Frankfurt am Main die Kosten für den Neubau des westlichen Bauwerkes nahezu komplett zu tragen. Diese Alternative schied aus Gründen der mangelnden Wirtschaftlichkeit aus. C) Lösung Für die sichere und leistungsfähige Abwicklung des Bahnverkehrs verlangt die DB AG eine Erweiterung des Gleiskörpers auf sechs Gleise und eine damit verbundene Änderung der EÜ Goldsteinstraße. Die Stadt verlangt hingegen eine Aufweitung des Straßenquerschnitts im Bereich der Überbauten sowie eine anforderungsgerechte und fahrgeometrische Anpassung der Straßenverkehrsanlage. Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich der EÜ Goldsteinstraße orientiert sich pragmatisch am westlichen Bauwerk. Dieses Bauwerk wurde mit einer lichten Weite von 13,00 m hergestellt. Innerhalb dieses Querschnittsmaßes ist eine regelkonforme Aufteilung wie folgt möglich: jeweils 2,50 Meter Gehweg und eine Fahrbahnbreite von 8,00 Meter inkl. beidseitig 1,50 Meter Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Beschreibung der kreuzungsbedingten Maßnahme Änderung Straßenanlagen: - Anpassung und Ausbauarbeiten der Straßenverkehrsanlage unterhalb der EÜ bis zum Anschluss an den Bestand in den Übergangsbereichen. - Herstellung der Straßenentwässerung. - Technische Ausrüstung (Stromversorgung, Beleuchtungsanlagen usw.). - Sicherung bzw. Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt Frankfurt am Main und Träger Öffentlicher Belange. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme durch die DB AG soll ab September 2020 erfolgen, wodurch die frühzeitige Mittelfreigabe im Jahr 2020 notwendig wird. Die Änderung und Erweiterung der EÜ Goldsteinstraße selbst soll ab dem Jahr 2023 baulich umgesetzt werden. D) Kosten Der städtische Anteil an den erforderlichen Planungs- und Baumitteln beträgt rund 4.644 T€. Diese Mittel sind in der Produktgruppe 16.3, Produktdefinition 5.001994 - Erneuerung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße - im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020 - 2023 eingestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 8.152 T€. Darin enthalten sind Umsatzsteuer und Verwaltungskosten gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung §§ 2, 5. Diese sind in voller Höhe kreuzungsbedingt und insoweit nach § 12 Nr. 2 EKrG von der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main als Straßenbaulastträger zu tragen. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG - auf die DB Netz AG rund 43 v.H., voraussichtlich 3.507.594,49 € und - auf die Stadt Frankfurt am Main rund 57 v.H., voraussichtlich 4.643.914,90 €. Kostenübersicht brutto 1. Investitionskostenzuschuss 4.643.914,90 € gerundet 4.644.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 2020 (für Planung verausgabt 11.560,59 € 2020 100.000,00 € 2021 100.000,00 € 2022 100.000,00 € 2023 1.100.000,00 € 2024 1.100.000,00 € 2025 1.100.000,00 € 2026 1.032.439,41 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 € 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 500 m2 1,30 €/m2 *) 650,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 650,00 € 2. Abschreibung - Nur Anlagen der DB AG BND*) 0,00 € Summe Abschreibung 0,00 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,25%* x (4.644.000€-1.845.650€) / 2 31.481,44 € *) Zinssatz für den Haushalt 2020/2021 gemäß HH-Rundschreiben vom 05.10.2018 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 32.131,44 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 1.845.650,00 € / 70 26.366,43 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach Mobifög 1.674.000,00 € Einnahmen aus Bauwerksablösung gem. ABBV 171.650,00 € Summe Leistungen Dritter 1.845.650,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 0,00 € 8. Sonstiges: - nein - Anlage _Lageplan (ca. 345 KB) Anlage _Uebersichtsplan (ca. 182 KB) Anlage _Uebersicht_Ueberbauten (ca. 512 KB) Anlage _Vereinbarungsentwurf (ca. 485 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.09.2020, OA 613 Antrag vom 16.09.2020, OF 1778/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.11.2012, M 255 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 118 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 05.08.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 71 Beschluss: a) Die Vorlage M 113 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 113 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 113 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 613 2020 1. Die Vorlage M 113 dient unter Hinweis auf OA 613 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6445, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 1778/5 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Trambahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat. Es ist zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall sind die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen. Ferner ist zu prüfen, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk ausreichend gemäß Alternative 3 dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die EÜ Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 613 2020 1. Die Vorlage M 113 dient unter Hinweis auf OA 613 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2020, OA 613 entstanden aus Vorlage: OF 1778/5 vom 16.09.2020 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Straßenbahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat; 2. zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall wird der Magistrat gebeten, die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk gemäß Alternative drei ausreichend dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die Eisenbahnüberführung Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird, und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll, für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 44 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.09.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 44) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6445, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 44 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.10.2020, § 6445 Ziffer II. - OA 613/20 OBR 5 - Zu 1. Die weiterführende Planung der "Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße" wird auf den Ergebnissen der beschlossenen Vorplanung erarbeitet (§ 2662 vom 31.01.2013, M 255). Mit der Trassierung des Regelquerschnittes in der Achse Kalmitstraße/Goldsteinstraße ergibt sich - unter Beachtung der schleppkurvenbedingten Aufweitungen im Kurvenbereich - für den Busbegegnungsverkehr die im Lageplan zum Vortrag des Magistrats M 113/2020 dargestellte Lösung. Die Trassierung eröffnet die Option, die Straßenbahnlinie 15 vom Haardwaldplatz über die Achse Kalmitstraße/Goldsteinstraße in die Bürostadt Niederrad bis zur S-Bahn-Station Niederrad hinein zu verlängern. Dabei ist die Unterfahrung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße vorgesehen. Diese Maßnahme wird im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene geprüft. Diese Verlängerung der Straßenbahnlinie 15 ist kein Bestandteil des Projektes "Erneuerung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße". Zu 2. Die am 01.10.2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage (§ 6445, M 113) umfasst nur den Ausbau der Eisenbahnüberführung. Im Rahmen der weiterführenden Planung wird die Querschnittsaufteilung für die Goldsteinstraße im Abschnitt zwischen Hahnstraße und Kalmitstraße nochmal überprüft. Dabei wird eine regelkonforme Lösung erarbeitet, die den Anforderungen an eine sichere Radverkehrsführung entspricht. Zu 3. Das neue östliche Brückenbauwerk befindet sich in der Vorplanung. Eine Durchfahrtsbreite von 13 Metern wurde bereits beschlossen. Zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der DB AG wird eine Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach den §§ 3 und 12 EKrG abgeschlossen. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es zeitlich und wirtschaftlich ausgeschlossen, die Bauwerke neu zu dimensionieren. Nach der Fertigstellung der Maßnahme haben alle Bauwerke eine Durchfahrtsbreite von 13 Metern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2020, OA 613 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 03.02.2021 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen SPD (= Zurückweisung); 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7143, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 61 10
Beratung im Ortsbeirat: 4
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