Reflexion
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Was macht der Kormoran in der Corona-Krise?
S A C H S T A N D : Anfrage vom 25.05.2020, A 711 Betreff: Was macht der Kormoran in der Corona-Krise? Der Stadtverordnetenversammlung lag bereits im Jahre 2009 (siehe NR 1237) die Invasion der gefräßigen Kormorane aus dem fernen Osten und deren Okkupation der heimischen Nidda-Gestade am Herzen. Zumal die gefiederten Migranten zum Leidwesen der einheimischen Sport-fischer(innen) den Fischbestand erheblich reduzierten und dabei sogar ansässige Fischarten vom Aussterben bedrohten. Die anfänglich behördlich genehmigten "Vergrämungsabschüsse" führten zu Protesten von Vogelschützer(innen) und Stadtbevölkerung und wurden ausgesetzt. Um dem Interessenkonflikt von Sportfischer(innen), Vogelschützer(innen) und Jäger(innen) de-eskalierend entgegenzuwirken, wurde nach dem Beispiel des Wetteraukreises ein so genanntes Kormoranmanagement für Frankfurt gefordert. Doch die behördlichen Mühlen drehen sich meist langsamer als der Flügelschlag eines Kormorans. Der Magistrat ging unverzüglich ans Werk und führte voller Tatendrang im B 451 vom 29.05.2009 aus: "Der Beschluss, ein Kormoranmanagement nach dem Vorbild des Wetteraukreises einzu-richten wird umgesetzt. Das Umweltamt hat eine Bestandserhebung und Gefährdungsanalyse der Fische in Bezug auf das Kormoranmanagement in Frankfurt am Main in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse liegen Ende des Jahres 2009 vor". Nach einem halben Jahr folgte auf Nachfrage der Magistratsbericht B 972 vom 30.11.2009 mit der Aussage: "Die vom Umweltamt in Auftrag gegebene Bestandserhebung und Gefährdungsana-lyse der Fische in Bezug auf das Kormoranmanagement in Frankfurt liegt noch nicht vor. Sobald diese vorliegt, wird mit der zuständigen Unteren Fischereibehörde das weitere Vorgehen fest-gelegt". Im darauffolgenden Magistratsbericht B 333 vom 21.05.2010 erfuhren die Stadtverordneten, die "Bestandserhebung und Gefährdungsanalyse der Fische. .konnte leider noch nicht abgeschlossen werden. Aufgrund der aufgetretenen Verzögerungen bei der Bestanderhebung wird das Gutachten voraussichtlich erst Ende des Jahres 2010 vorliegen. Im Anschluss ist dann mit der zuständigen Unteren Fischereibehörde das weitere Vorgehen festzulegen". Während die Kormorane sich munter an den Fischbeständen der Nidda gütlich taten vertröstete der Magistrat im B 696 vom 19.11.2010 die Stadtverordneten auf das Frühjahr 2011. Dann aber sollte "mit der zuständigen Unteren Fischereibehörde das weitere Vorgehen festgelegt" werden. In der B 415 vom 07.10.2011 wurde dann mit gewissem Stolz berichtet: "Die 1. Sitzung des Runden Tisch Kormoranmanagement mit allen Beteiligten fand am 22.08.2011 statt. Eine einvernehmliche Lösung konnte noch nicht erzielt werden, da ein neuer Kormoranerlass des Landes Hessen, der noch im Jahr 2011 in Kraft treten soll, berücksichtigt werden muss". Nun sollte also noch die gebündelte Fachkompetenz der Hessischen Landesregierung und ihrer nachrangigen Behörden in Sachen Kormoranmanagement mit ins volle Niddaboot geholt werden. Im B 88 vom 20.02.2012 konnten die Stadtverordneten dann lesen: "Nach Auskunft des zustän-digen Ministeriums (Oberste Fischereibehörde) befindet sich der geplante neue Kormoranerlass in der Endphase der ministeriellen Abstimmung. Es ist geplant, den Erlass im März 2012 Inkrafttreten zu lassen. Aus diesem Grunde wird der Magistrat vor Einberufung des Runden Tisches Kormoranmanagement die Veröffentlichung des Erlasses abwarten". Mittlerweile mussten die Sorgen der Frankfurter Niddafischer sogar bis ans Spreeufer beziehungs-weise in die heiligen Hallen des Reichstagsgebäudes vorgedrungen sein, denn die Wiesbadener Landespolitiker(innen) wollten nun auch die Berliner mit ins überfüllte Niddaboot holen. So las der schlichte Frankfurter Stadtverordnete im B 318 vom 16.07.2012 voller Demut: "Nach neuerlicher Nachfrage bei der Obersten Fischereibehörde wird derzeit ein nationaler Managementplan für Kormorane erarbeitet. Federführend ist eine Arbeitsgruppe beim Bundes-umweltministerium. Das hessische Ministerium möchte bis nach der Sommerpause die Ergebnisse des Managementplans abwarten. Anschließend soll der geplante hessische Kormoranerlass abschließend überarbeitet werden. Eine genaue Zeitprognose für den neuen Erlass kann laut Oberste Fischereibehörde derzeit nicht abgegeben werden". Potz blitz! Nun stehen die aus dem Osten zugeflogenen Fischräuber und die beschauliche in Höchst in den Main mündete Nidda im politischen Fokus der Bundeshauptstadt. Denn im B 509 vom 03.12.2012 liest man/frau: "Nach aktueller Nachfrage bei der Obersten Fischereibehörde wird demnächst ein neuer Kormoranerlass veröffentlicht". Nach unerbittlichem Nachhaken wurden die Stadtverordneten und zuständigen Ortsbeiräte im aktuellsten B 235 vom 13.05.2013 nun erneut beschieden: "Die Oberste Fischereibehörde hat den neuen Kormoranerlass leider noch nicht veröffentlicht. Erst nach Veröffentlichung des Erlasses ist es sinnvoll den Runden Tisch Kormoranmanagement einzuberufen". Ein halbes Jährchen später gibt der Magistrat leicht angezählt den Zwischenbericht B 540 vom 22.11.2013 heraus: "Die Sachlage ist unverändert. Das Land Hessen, Oberste Fischereibehörde, hat den neuen Kormoranerlass leider immer noch nicht veröffentlicht. Erst nach Veröffentlichung des Erlasses ist es sinnvoll den Runden Tisch Kormoranmanagement einzuberufen. Mit dem Magistratsbericht 157 vom 09.05.2014 scheint der Magistrat nun vollends die Segel bzw. die Kormoranflügel gestrichen haben: "Nachdem nun ein Erlass zum Schutz der natürlich vor-kommenden aquatischen Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (sog. "Kormoranerlass" v. 25.11.2013) vorliegt, wird in Kürze ein erneuter "Runder Tisch" unter Beteiligung der Anglerinnen, Angler, der Fischereibehörde, den Naturschutzverbänden, dem Naturschutzbeirat und der Unteren Naturschutzbehörde stattfinden. Ziel des "Runden Tischs" wird die Erarbeitung eines Kormoranmanagement für Frankfurt am Main sein. Auf die Anfrage A 29 vom 26. Mai 2016 antwortet der Magistrat in der B 208 vom 22. August 2016: "Der Kormoran gehört zu den europäischen Vogelarten, die durch die Vogelschutzrichtlinie der EU, Art. 1, besonders geschützt sind. Seine Heimat ist weiterhin auch in Frankfurt am Main. Es gibt weiterhin Kormorane an der Nidda. Durch die Vergrämung wurde die Anzahl der Kormorane reduziert. Inwiefern ihr Vorkommen Auswirkungen auf den Fischbestand hat, kann nur durch eine fischereibiologische Untersuchung geklärt werden. Eine aktuelle fischereibiologische Untersuchung zu den vorkommenden Fischarten in Frankfurt am Main gibt es derzeit nicht. Zuletzt gab es 2010 eine Untersuchung an einigen Bereichen der Nidda. Um festzustellen, ob es mittlerweile Veränderungen gibt, ist eine erneute Untersuchung notwendig. Beim Runden Tisch Kormoranschutz wurde vom Umweltamt angeregt, ein Monitoring in den Abschnitten der Nidda durchzuführen, die gern von Kormoranen aufgesucht werden. Dies wurde allgemein befürwortet, die Kostenfrage ist jedoch noch ungeklärt. Nach dem 2. Treffen des Runden Tisches am 1. Juli 2014 liegt eine Einigung bezüglich des Kormoranmanagements vor. Danach sind in bestimmten Bereichen entlang der Nidda Vergrämungsabschüsse unter bestimmten Voraussetzungen für einen befristeten Zeitraum zulässig und wurden durch die Untere Jagdbehörde auch genehmigt, zuletzt im Frühjahr 2016." Deshalb fragen wir den Magistrat: 1. Hat sich der Bestand der Kormorane in Frankfurt seit 2016 vermehrt bzw. verringert? 2. Wann gab es die letzten Vergrämungsabschüsse von Kormoranen im Frankfurter Stadtgebiet? 3. Gibt es Anzeichen dafür, dass seit dem Eintreffen der Kormorane in Frankfurt Fischarten in Nidda und nicht mehr vorhanden bzw. inzwischen ausgestorben sind? 4. Gibt es zwischenzeitlich nach 2010 eine neuere fischbiologische Untersuchung zu den vorkommenden Fischarten in Frankfurt am Main? 5. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 6. Beabsichtigten der Magistrat bzw. das Kormoranmanagement auch einen Bericht für die Stadtverordnetenversammlung anzufertigen? Antragsteller: FRANKFURTER Antragstellende Person(en): Stadtv. Bernhard E. Ochs Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.08.2020, B 355 Antrag vom 09.11.2020, OF 1415/6 Anregung vom 24.11.2020, OA 637 Versandpaket: 27.05.2020 Aktenzeichen: 79 1
Nied: Abschuss von Kormoranen an der Nidda endlich stoppen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1415/6 Betreff: Nied: Abschuss von Kormoranen an der Nidda endlich stoppen Vorgang: A 711/20 FRANKFURTER; B 355/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. der Magistrat wird beauftragt, den Abschuss von Kormoranen an der Nidda im Frankfurter Stadtgebiet schnellstmöglich zu verbieten. 2. Der Magistrat möge außerdem die Frage beantworten, mit welcher Begründung der Abschuss noch bis zum 31. 3. 2021 erlaubt wurde, obwohl laut B 355 in einem Gutachten kein Einfluss des Kormorans auf Arten in der Nidda festgestellt wurde und obwohl der Kormoran dem Schutzstatus der EU-Vogelschutzrichtlinie unterliegt und in Deutschland durch § 7 Abs. 2 Nr. 13 des Bundesnaturschuttgesetzes geschützt ist. 3. Der Magistrat möge auch diese Frage beantworten: Werden tatsächlich auch in diesem Winter trotz der gewonnenen Erkenntnisse und des berichteten Rückgangs des Kormorans auf Frankfurter Gebiet weiter Abschüsse getätigt? Begründung: In seinem Bericht B 355 vom 10. 8. 2020 beantwortet der Magistrat Fragen zum Abschuss von Kormoranen an der Nidda. Darin wird u.a. dargelegt, dass sich die Zahl der in Frankfurt z.B. auf der Griesheimer Schleuseninsel überwinternden Kormorane seit den 1990iger Jahren in etwa halbiert hat. Trotzdem wurden in Frankfurt weiter Kormorane abgeschossen, so wurden laut B 355 allein 17 Abschüsse im Zeitraum von Dezember 2019 bis März 2020 gemeldet. Da die ursprüngliche Begründung, es gehe um den Schutz seltener Fischarten in der Nidda, ganz offensichtlich nicht tragfähig ist, wie der Magistrat im B 355 mit Verweis auf eine Studie selbst erläutert, stellt sich die Frage, wieso noch mehr als 10 Jahre nach dieser Studie und trotz Rückgang der laut EU-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz geschützten Art in Frankfurt dieser Vogel immer noch getötet werden darf - anscheinend mit Genehmigung der Frankfurter Behörden! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 25.05.2020, A 711 Bericht des Magistrats vom 10.08.2020, B 355 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 637 2020 Die Vorlage OF 1415/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Beratung im Ortsbeirat: 4
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