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Reflexion

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Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1858/5 Betreff: Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Dt. Bahn AG umgehend für die Vorlage eines Katastrophenschutzplans im Bereich des Ortsbezirks 5 einzusetzen, da die Strecke am Westbahnhof vermehrt durch Güterzüge, unter anderem auch mit Kesselwagen befahren wird, was entsprechend erhöhtes Güterzugaufkommen auch im Ortsbezirk 5 zur Folge hat. Begründung: In letzter Zeit ist auf der Strecke am Westbahnhof ein erhöhtes Aufkommen an Güterzügen zu beobachten, woraus sich auch für den Frankfurter Süden Konsequenzen ergeben. In diesem Zusammenhang ist auf den durch das Heißlaufen von Bremsen verursachten Großbrand eines Güterzugwaggons in der Ortschaft Unkel im Februar 2019 hinzuweisen. Einen schweren Güterzugunfall hat es im Bereich der Bahnstrecke am Südbahnhof vor Jahren schon gegeben, wobei eine Katastrophe nur knapp vermieden warden konnte. Nähere Informationen unter dem Link: https://www.youtube.com/watch?v=bhemB9M6Mhw. Die Bahn sollte daher dringend einen Katastrophenschutzplan für die Bahnstrecken in Frankfurt vorlegen, um möglichen Schäden für die Bevölkerung vorzubeugen. Ein solcher Brand wie in Unkel oder gar die Explosion eines Kesselwagens hätte in einem dichtbesiedelten Gebiet unabsehbare Folgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung OA 648 2020 Die Vorlage OF 1858/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 1858/5 vom 12.11.2020 Betreff: Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Bahn AG umgehend für die Vorlage eines Katastrophenschutzplans im Bereich des Ortsbezirks 5 einzusetzen, da die Strecke am Westbahnhof vermehrt durch Güterzüge, unter anderem auch mit Kesselwagen, befahren wird, was ein entsprechend erhöhtes Güterzugaufkommen auch im Ortsbezirk 5 zur Folge hat. Begründung: In letzter Zeit ist auf der Strecke am Westbahnhof ein erhöhtes Aufkommen an Güterzügen zu beobachten, woraus sich auch für den Frankfurter Süden Konsequenzen ergeben. In diesem Zusammenhang ist auf den durch das Heißlaufen von Bremsen verursachten Großbrand eines Güterzugwaggons in der Ortschaft Unkel im Februar 2019 hinzuweisen. Einen schweren Güterzugunfall hat es im Bereich der Bahnstrecke am Südbahnhof vor Jahren schon gegeben, wobei eine Katastrophe nur knapp vermieden werden konnte. Nähere Informationen unter dem Link: https://www.youtube.com/watch?v=bhemB9M6Mhw. Die Bahn sollte daher dringend einen Katastrophenschutzplan für die Bahnstrecken in Frankfurt vorlegen, um möglichen Schäden für die Bevölkerung vorzubeugen. Ein solcher Brand wie in Unkel oder gar die Explosion eines Kesselwagens hätte in einem dicht besiedelten Gebiet unabsehbare Folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1110 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 188 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 101 Beschluss: Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7061, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 37 3

Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich Ortsbezirk 5

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1110 Betreff: Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich Ortsbezirk 5 Nach Rücksprache mit der Deutschen Bahn möchte der Magistrat unterstreichen, dass die Vorteile des Schienenverkehrs gerade, wenn Gefahrengut transportiert wird, zum Tragen kommen. Der spurgeführte Verkehrsweg, die zentrale Betriebssteuerung und -überwachung, der Zugfunk und das Fahren nach Fahrplan sind die Basis dafür. Weil zahlreiche Vorschriften und Überwachungsmaßnahmen beachtet werden, gilt der Transport per Schiene als besonders sicher. Die Regelungen für den Gefahrguttransport sind detailliert in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) dargestellt. Die GGVSEB enthält grundlegende Bestimmungen für den Gefahrguttransport und regelt auch die Verantwortlichkeiten der am Transport Beteiligten. Für besonders kritische Transporte gibt es eine zentrale Laufwegüberwachung. Auch das Eisenbahn-Bundesamt überwacht nach klar definierten Vorgaben. Vertiefende Informationen hierzu gibt es im Internet auf https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Gefahrgut/gefahrgut_ node.html. Eine Zusammenfassung zum Thema Beförderung gefährlicher Güter wiederum stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter folgendem Link bereit: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/die-befoerderung-gefaehrlicher gueter.html. Kommt es zu einem Vorfall mit Gefahrguttransporten, greifen die bestehenden Gefahrenabwehr-/Katastrophenpläne der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte. Dabei werden durch die zuständigen Rettungsleitstellen alle notwendigen Kräfte (beispielsweise Feuerwehr und Rettungsdienst) organisiert, Abstimmungen mit den Notfallleitstellen der betroffenen Unternehmen getroffen und bei Bedarf entsprechende Stäbe initiiert. In Frankfurt am Main ist bei Gefahrgutvorfällen auf der Straße und auf den Schienenwegen der Deutschen Bahn sowie der städtischen Hafenbahn die Zentrale Leitstelle Frankfurt die zuständige Rettungsleitstelle. Die Leitstellte handelt auf Grundlage der Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzpläne. Ihr Ansprechpartner bei der Deutschen Bahn ist die Notfallleitstelle von DB Netz. Somit ist geregelt, dass bei einem Gefahrgutvorfall auf dem Netz der DB die Alarmierung aller Hilfs- und Rettungskräfte und die Organisation des Einsatzes über die Leitstelle der Stadt erfolgt. Sie informiert auch die Öffentlichkeit und die Medien. Die Notfallleitstelle von DB Netz setzt als Partner der Leitstelle der Stadt den internen Regelprozess um, dazu gehört es beispielsweise, den Bahnbetrieb durch Gleissperrungen einzustellen, die Oberleitung abzuschalten sowie das Notfallmanagement der DB Netz, die Notdienste der betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Umwelt- und Gefahrgutbeauftragten zu informieren. Wenn es erforderlich sein sollte, werden nach Abstimmung mit der Leitstelle der Stadt die DB Notfalltechnik (Kräne, Hilfszug) aktiviert und Spezialisten, Technik sowie Fahrzeuge der TUIS (Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem) hinzugezogen. Hinsichtlich der umfassenden vorhandenen Regelwerke der Deutschen Bahn AG besteht aus Sicht des Magistrats keine Notwendigkeit, einen speziellen Katastrophenschutzplan für den Ortsbezirk 5 vorzulegen. Darüber hinaus kann die Deutsche Bahn aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht verpflichtet werden, für einzelne Bahnstrecken, die bereits in Betrieb sind, Katastrophenschutzpläne zu erstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.11.2020, OA 648

Beratung im Ortsbeirat: 4