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Reflexion

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Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagesfamilien Frankfurt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 118 Betreff: Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagesfamilien Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2208 (M 172) 1. Mit der Rechtskraft des Haushaltsplans 2019 werden rückwirkend zum 01.01.2019 die städtischen Geldleistungen für Tagesmütter und Tagesväter erhöht. 2. Das Land Hessen beteiligt sich gem. § 32a Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) an der Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege mit jährlichen Zuwendungen im Wege der Festbetragsfinanzierung. Diese werden von der Stadt Frankfurt am Main in monatlichen Zahlungen an die Tagesmütter und -väter weitergeleitet. Die Höhe der Landesförderung unterscheidet sich je nach Alter des betreuten Kindes. Die Beträge sind entsprechend auszuweisen. 3. Die Höhe der laufenden Gesamt-Geldleistungen (städtische Geldleistung und weiterzuleitende Landesmittel) ergibt sich aus der Anlage "Höhe der monatlichen Geldleistungen inkl. Landesförderung für die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien Frankfurt am Main gemäß § 23 SGB VIII". Der darin enthaltene Anteil der Zuwendungen des Landes Hessens ist nachrichtlich je nach Altersgruppe ausgewiesen. 4. Der Magistrat wird beauftragt das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Aus den Berichten anderer Städte und Gemeinden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene geht gemeinsam hervor, dass die Anzahl der tätigen Tagesmütter und Tagesväter rückläufig ist. Frankfurt gelang es seit 2013 die Anzahl der Tagesfamilien trotz der alljährlichen Beendigungen mit rund 500 Tagesfamilien relativ konstant zu halten. Die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien hat sich besonders in den letzten Jahren etabliert und für einen Teil der Frankfurter Eltern zu einem qualitativ verlässlichen und gleichrangigen Betreuungsangebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen gefestigt. In verschiedenen familienstarken Stadtteilen mit erheblichem Betreuungsbedarf ist aufgrund der steigenden Kinderzahlen der Ausbau von Tagesfamilien dringend erforderlich, um die Bedarfe entsprechend decken zu können. Darüber hinaus werden nach wie vor für die einrichtungsergänzende Betreuung dringend geeignete Tagesmütter und Tagesväter benötigt. Gerade in den frühen Morgenstunden oder nach der Öffnungszeit der Einrichtungen sind verstärkt Angebote vorzuhalten. Dem Großteil der berechtigten Anfragen können keine Angebote gemacht werden, weil in diesem Segment ca. 80-100 Tagesfamilien fehlen. Die Vergütung (die sogenannte Geldleistung) der Tagesmütter und Tagesväter setzt sich aus der städtischen Geldleistung und der Landesförderung zusammen. Hinzu kommen die von der Stadt zu leistende Erstattungsbeiträge zur Unfall- und Sozialversicherung. Die städtische Geldleistung wurde zuletzt vor 6 Jahren zum 01.01.2013 (Beschluss § 2208 vom 11.10.2012) erhöht. Nachdem das Land Hessen die Landesförderung verändert (Wegfall der Höchstbegrenzung der Landesförderung) bzw. für Kinder über 3 Jahren erstmals eine Landesförderung eingeführt hat (§ 32a Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch -HKJGB-), wurden diese Änderungen bei der Bemessung der Gesamtgeldleistung ab 01.01.2014 berücksichtigt. Dadurch erhalten alle Tagespflegefamilien je nach Betreuungsdauer und der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder unabhängig vom Alter der Kinder die gleiche Gesamtgeldleistung. Dieses Prinzip soll beibehalten werden. Mit der Erhöhung der monatlichen Geldleistungen sollen Anreize geschaffen werden, um weitere geeignete Tagesmütter und Tagesväter für passgenaue Betreuungsangebote akquirieren zu können. B. Alternativen Keine C. Lösung Die laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die Erstattung angemessener Kosten für Sachaufwand sowie einen leistungsgerecht ausgestalteten Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagesfamilie. Der monatliche Sachaufwand wird in Höhe der Betriebsausgabenpauschale, wie sie vom Bundesministerium für Finanzen gewährt wird, je Kind und Betreuungsdauer kalkuliert. Die Stadt Frankfurt am Main, wie auch das Land Hessen, vergüten die Tagesfamilien in monatlichen Pauschalen, die das Qualifizierungsniveau, die wöchentliche Betreuungsdauer und die Anzahl der gleichzeitig betreuten Kinder berücksichtigen. Die Tagesfamilien haben im Monatsdurchschnitt die Mitte eines Stundenpaketes als Regelbetreuung anzubieten. Die laufende städtische Geldleistung für Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder unter 3 Jahren aus Frankfurt am Main betreuen, wird rückwirkend zum 01.01.2019 um 5 % erhöht. Die Geldleistungen für Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis Schuleintritt und ab Schuleintritt betreuen, wird so erhöht, dass alle Tagesmütter und Tagesväter für die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder und Betreuungsstunden die gleiche Gesamtgeldleistung erhalten. Auf diese Weise wird die Angebotsform leistungsbezogen vergütet und es werden ebenso Anreize für den weiteren notwendigen Ausbau geschaffen. Die Förderung des Landes Hessen nach § 32a HKJGB sowie die Nebenleistungen, nämlich die anteilige Kostenübernahme zu den nachgewiesenen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, bleiben von der Erhöhung unberührt. Die Landesmittel sind Bestandteil der Gesamtgeldleistung und werden wie bisher weitergeleitet. Die Nebenleistungen werden anteilig übernommen und zuzüglich zu der laufenden Gesamtgeldleistung gewährt. Da mit der Erhöhung der städtischen Geldleistungen zusätzliche Aufwendungen verbunden sind, kann sie frühestens ab dem auf die Rechtskraft des Haushaltsplans 2019 folgenden Monats umgesetzt werden. D. Kosten Die Anhebung der laufenden Geldleistungen führt auf Basis der dem Haushaltsplan 2019 zu Grunde gelegten Plätze in Tagespflege zu jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 513.000,00 €, die im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt sind. Anlage _Uebersicht (ca. 83 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 257 Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 179 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 172 Antrag vom 30.11.2020, OF 1250/2 Anregung vom 18.01.2021, OA 664 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 56. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.09.2019, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.09.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Annahme) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4652, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 51

Tagesmütter und -väter fair behandeln: Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6796 entstanden aus Vorlage: OF 1397/6 vom 26.10.2020 Betreff: Tagesmütter und -väter fair behandeln: Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und berichten, 1. unter welchen Voraussetzungen in Frankfurt langjährige Tageseltern mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach § 25b Absatz 1 HKJGB durch das Stadtschulamt erhalten können; 2. ob die Tageseltern gemäß ihrer Stellung als Selbstständige auch die unternehmerischen Freiheiten erhalten, sich ihre Kunden selbstverantwortlich, z. B. durch Zugriff auf das Kindernet, ohne vorherige Beendigungsmeldung, auswählen zu dürfen, und mit diesen Kunden Betreuungszeiten eigenverantwortlich, unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen, aushandeln zu können; 3. ob die derzeit geübte Praxis der Selbstauskunft der Eltern der zu betreuenden Kinder über deren Arbeitszeiten und Arbeitswege noch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2018, BVerwG 5 C 15.17, im Einklang steht; 4. wie die jeweilige pauschale Kürzung des Entgelts von Tagesmüttern und -vätern bei der Betreuung eines vierten und fünften Kindes hergeleitet und begründet wird; 5. warum die Betreuung durch Tagesmütter und -väter jeweils zum 15. und 30. eines Monats beendet (gekündigt) werden kann, und sich die Kündigungsfrist nicht an den diesbezüglichen Regelungen der Kita Frankfurt orientiert; 6. ob in Frankfurt eine Satzung zur Betreuung in Tagesfamilien sinnvoll ist, um Fördergelder von Bund und Land für diese Betreuungsform (z. B. BEP-Gelder) abrufen zu können. Begründung: "Leistungen der Tagesfamilien Frankfurt sichtbar machen" ist eine Kampagne des Stadtschulamtes, mit der die Tagesfamilien als passgenaue Ergänzung in der Kinderbetreuung bekannter gemacht werden sollen. Ziel ist es, das Angebot an Tagesfamilien deutlich auszuweiten, um die Betreuungssituation speziell im U3-Bereich in der Stadt insgesamt auszuweiten. Aktuell entsteht aber der Eindruck, dass Tagesmütter und -väter seitens der Stadt Frankfurt nicht fair behandelt werden, sondern lediglich als sogenannte Lückenstopfer für das ansonsten bevorzugt behandelte Betreuungssystem der Kita Frankfurt angesehen werden. Die Tageseltern sind selbstständig tätig und unterliegen damit einem unternehmerischen Risiko. Um gegenüber Krippen oder Kindertagesstätten bestehen zu können, dürfen Tageseltern gegenüber diesen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, sondern eine Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsangebote muss das Ziel sein. Dies gilt gerade mit Blick auf die Wahlfreiheit der Eltern, für ihre Kinder die passende Betreuung zu finden. Folgende Maßnahmen würden die Tätigkeit der Tageseltern erleichtern, passgenaue Angebote für die Eltern ermöglichen, Bürokratie abbauen und damit eine Gleichbehandlung gewährleisten: die Anerkennung der Tageseltern als pädagogische Fachkraft nach § 25b Absatz 1 HKJGB, das Aushandeln von Betreuungszeiten unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen, die Freischaltung eines Betreuungsplatzes im Kindernet ohne vorherige Beendigungsmeldung sowie der Entfall einer schriftlichen Selbstauskunft der Eltern über Arbeitszeiten und Arbeitswege. Eine Satzung zur Kinderbetreuung in Tagesfamilien, wie in anderen Städten üblich, könnte für mehr Transparenz sorgen, den Eltern die notwendige Klarheit über die Bedingungen und Regeln einer solche Betreuung geben und auch die mit den Aufgaben der Kinderbetreuung befassten Fachgremien unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2021, OA 664 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 999 Aktenzeichen: 40 4

Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6872 entstanden aus Vorlage: OF 276/14 vom 07.11.2020 Betreff: Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. unter welchen Voraussetzungen in Frankfurt langjährige Tageseltern mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB durch das Stadtschulamt erhalten können; 2. ob die Tageseltern gemäß ihrer Stellung als Selbstständige auch die unternehmerischen Freiheiten erhalten; a) sich ihre Kunden selbstverantwortlich, z. B. durch Zugriff auf das Kindernet, ohne vorherige Beendigungsmeldung, auswählen zu dürfen und b) mit diesen Kunden Betreuungszeiten eigenverantwortlich, unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen, aushandeln zu können; 3. ob die derzeit geübte Praxis der Selbstauskunft der Eltern der zu betreuenden Kinder über deren Arbeitszeiten und Arbeitswege noch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2018 im Einklang steht; 4. wie die jeweilige pauschale Kürzung des Entgelts von Tagesmüttern und -vätern bei der Betreuung eines vierten und fünften Kindes hergeleitet und begründet wird ; 5. warum die Betreuung durch Tagesmütter und -väter jeweils zum 15. und 30. eines Monats beendet (gekündigt) werden kann, und sich die Kündigungsfrist nicht an den diesbezüglichen Regelungen von Kita Frankfurt orientiert; 6. ob in Frankfurt eine Satzung zur Betreuung in Tagesfamilien sinnvoll ist, um Fördergelder von Bund und Land für diese Betreuungsform (z. B. BEP-Gelder) abrufen zu können. Begründung: Die Tageseltern sind selbstständig tätig und unterliegen damit einem unternehmerischen Risiko. Um gegenüber Krippen oder Kindertagesstätten bestehen zu können, dürfen Tageseltern gegenüber diesen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, sondern eine Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsangebote muss das Ziel sein. Dies gilt gerade mit Blick auf die Wahlfreiheit der Eltern, für ihre Kinder die passende Betreuung zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2021, OA 664 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 941 Aktenzeichen: 40 4

Tagesmütter und -väter fair behandeln - Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6932 entstanden aus Vorlage: OF 300/13 vom 08.11.2020 Betreff: Tagesmütter und -väter fair behandeln - Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. unter welchen Voraussetzungen in Frankfurt langjährige Tageseltern mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB durch da s Stadtschulamt erhalten können; 2. ob die Tageseltern gemäß ihrer Stellung als Selbstständige auch die unternehmerischen Freiheiten erhalten, a) sich ihre Kunden selbstverantwortlich, z. B. durch Zugriff auf das Kindernet, ohne vorherige Beendigungsmeldung auswählen zu dürfen und b) mit diesen Kunden Betreuungszeiten eigenverantwortlich unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen aushandeln zu können; 3. ob die derzeit geübte Praxis der Selbstauskunft der Eltern der zu betreuenden Kinder über deren Arbeitszeiten und Arbeitswege noch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2018 im Einklang steht; 4. wie die jeweilige pauschale Kürzung des Entgelts von Tagesmüttern und -vätern bei der Betreuung eines vierten und fünften Kindes hergeleitet und begründet wird; 5. warum die Betreuung durch Tagesmütter und -väter jeweils zum 15. und 30. eines Monats beendet (gekündigt) werden kann, und sich die Kündigungsfrist nicht an den diesbezüglichen Regelungen von Kita Frankfurt orientiert; 6. ob in Frankfurt eine Satzung zur Betreuung in Tagesfamilien sinnvoll ist, um Fördergelder von Bund und Land für diese Betreuungsform (z. B. BEP-Gelder) abrufen zu können. Begründung: "Leistungen der Tagesfamilien sichtbar machen" ist eine Kampagne des Stadtschulamtes, mit der die Tagesfamilien als passgenaue Ergänzung in der Kinderbetreuung bekannter gemacht werden sollen. Ziel ist es, das Angebot an Tagesfamilien deutlich auszuweiten, um die Betreuungssituation speziell im U3-Bereich in der Stadt insgesamt auszuweiten. Aktuell entsteht aber der Eindruck, dass Tagesmütter und -väter seitens der Stadt Frankfurt nicht fair behandelt werden, sondern lediglich als "Lückenstopfer" für das ansonsten bevorzugt behandelte Betreuungssystem von Kita Frankfurt angesehen werden. Die Tageseltern sind selbstständig tätig und unterliegen damit einem unternehmerischen Risiko. Um gegenüber Krippen oder Kindertagesstätten bestehen zu können, dürfen Tageseltern gegenüber diesen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, sondern eine Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsangebote muss das Ziel sein. Dies gilt gerade mit Blick auf die Wahlfreiheit der Eltern, für ihre Kinder die passende Betreuung zu finden. Folgende Maßnahmen würden die Tätigkeit der Tageseltern erleichtern, passgenaue Angebote für die Eltern ermöglichen, Bürokratie abbauen und damit eine Gleichbehandlung gewährleisten: Anerkennung der Tageseltern als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB, das Aushandeln von Betreuungszeiten unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen, Freischaltung eines Betreuungsplatzes im Kindernet ohne vorherige Beendigungsmeldung, Entfall einer schriftlichen Selbstauskunft der Eltern über Arbeitszeiten und Arbeitswege. Eine Satzung zur Kinderbetreuung in Tagesfamilien, wie in anderen Städten üblich, könnte für mehr Transparenz sorgen und den Eltern die notwendige Klarheit über die Bedingungen und Regeln einer solchen Betreuung geben und auch die mit den Aufgaben der Kinderbetreuung befassten Fachgremien unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2021, OA 664 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 1009

Tagesmütter und Tagesväter im Ortsbezirk 10

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1846 entstanden aus Vorlage: OF 1097/10 vom 09.11.2020 Betreff: Tagesmütter und Tagesväter im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. unter welchen Voraussetzungen im Ortsbezirk 10 langjährige Tageseltern mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB durch das Stadtschulamt erhalten können; 2. ob die Tageseltern gemäß ihrer Stellung als Selbstständige auch die unternehmerischen Freiheiten erhalten, a) sich ihre Kunden selbstverantwortlich z. B. durch Zugriff auf das kindernetfrankfurt ohne vorherige Beendigungsmeldung auszuwählen und b) mit diesen Kunden Betreuungszeiten eigenverantwortlich unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen auszuhandeln; 3. ob die derzeit geübte Praxis der Selbstauskunft der Eltern der zu betreuenden Kinder über deren Arbeitszeiten und Arbeitswege noch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2018 im Einklang steht; 4. wie die jeweilige pauschale Kürzung des Entgelts von Tagesmüttern und -vätern bei der Betreuung eines vierten und fünften Kindes hergeleitet und begründet wird; 5. warum die Betreuung durch Tagesmütter und -väter jeweils zum 15. und 30. eines Monats beendet (gekündigt) werden kann und sich die Kündigungsfrist nicht an den diesbezüglichen Regelungen von Kita Frankfurt orientiert; 6. ob eine Satzung zur Betreuung in Tagesfamilien sinnvoll ist, um Fördergelder von Bund und Land für diese Betreuungsform (z. B. BEP-Gelder) abrufen zu können. Begründung: "Leistungen der Tagesfamilien sichtbar machen" ist eine Kampagne des Stadtschulamtes, mit der die Tagesfamilien als passgenaue Ergänzung in der Kinderbetreuung bekannter gemacht werden sollen. Ziel ist es, das Angebot an Tagesfamilien deutlich auszuweiten, um die Betreuungssituation speziell im U3-Bereich in der Stadt insgesamt auszuweiten. Aktuell entsteht aber der Eindruck, dass Tagesmütter und -väter seitens der Stadt Frankfurt nicht fair behandelt werden, sondern lediglich als Lückenstopfer für das ansonsten bevorzugt behandelte Betreuungssystem von Kita Frankfurt angesehen werden. Die Tageseltern sind selbstständig tätig und unterliegen damit einem unternehmerischen Risiko. Um gegenüber Krippen oder Kindertagesstätten bestehen zu können, dürfen Tageseltern gegenüber diesen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, vielmehr muss eine Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsangebote das Ziel sein. Dies gilt gerade mit Blick auf die Wahlfreiheit der Eltern, für ihre Kinder die passende Betreuung zu finden. Folgende Maßnahmen würden die Tätigkeit der Tageseltern erleichtern, passgenaue Angebote für die Eltern ermöglichen, Bürokratie abbauen und damit eine Gleichbehandlung gewährleisten: 1. die Anerkennung der Tageseltern als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB; 2. das Aushandeln von Betreuungszeiten unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen; 3. die Freischaltung eines Betreuungsplatzes im kindernetfrankfurt ohne vorherige Beendigungsmeldung; 4. der Entfall einer schriftlichen Selbstauskunft der Eltern über Arbeitszeiten und Arbeitswege. Eine Satzung zur Kinderbetreuung in Tagesfamilien - wie in anderen Städten üblich - könnte für mehr Transparenz sorgen und den Eltern die notwendige Klarheit über die Bedingungen und Regeln einer solchen Betreuung geben und auch die mit den Aufgaben der Kinderbetreuung befassten Fachgremien unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2021, OA 664 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 1001 Aktenzeichen: 40 4

Tagesmütter und -väter fair behandeln - Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern auch im Ortsbezirk 1

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1855 entstanden aus Vorlage: OF 1516/1 vom 05.11.2020 Betreff: Tagesmütter und -väter fair behandeln - Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern auch im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. unter welchen Voraussetzungen in Frankfurt langjährige Tageseltern mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB durch das Stadtschulamt erhalten können; 2. ob die Tageseltern gemäß ihrer Stellung als Selbstständige auch die unternehmerischen Freiheiten erhalten, a) sich ihre Kunden selbstverantwortlich z. B. durch Zugriff auf das Kindernet ohne vorherige Beendigungsmeldung auswählen zu dürfen und b) mit diesen Kunden Betreuungszeiten eigenverantwortlich unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen aushandeln zu können; 3. ob die derzeit geübte Praxis der Selbstauskunft der Eltern der zu betreuenden Kinder über deren Arbeitszeiten und Arbeitswege noch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2018 im Einklang steht; 4. wie die jeweilige pauschale Kürzung des Entgelts von Tagesmüttern und -vätern bei der Betreuung eines vierten und fünften Kindes hergeleitet und begründet wird; 5. warum die Betreuung durch Tagesmütter und -väter jeweils zum 15. und 30. eines Monats beendet (gekündigt) werden kann und sich die Kündigungsfrist nicht an den diesbezüglichen Regelungen von Kita Frankfurt orientiert; 6. ob in Frankfurt eine Satzung zur Betreuung in Tagesfamilien sinnvoll ist, um Fördergelder von Bund und Land für diese Betreuungsform (z. B. BEP-Gelder) abrufen zu können. Begründung: "Leistungen der Tagesfamilien sichtbar machen" ist eine Kampagne des Stadtschulamtes, mit der die Tagesfamilien als passgenaue Ergänzung in der Kinderbetreuung bekannter gemacht werden sollen. Ziel ist es, das Angebot an Tagesfamilien deutlich auszuweiten, um die Betreuungssituation speziell im U3-Bereich in der Stadt insgesamt auszuweiten. Aktuell entsteht aber der Eindruck, dass Tagesmütter und -väter seitens der Stadt Frankfurt nicht fair behandelt werden, sondern lediglich als "Lückenstopfer" für das ansonsten bevorzugt behandelte Betreuungssystem von Kita Frankfurt angesehen werden. Die Tageseltern sind selbstständig tätig und unterliegen damit einem unternehmerischen Risiko. Um gegenüber Krippen oder Kindertagesstätten bestehen zu können, dürfen Tageseltern gegenüber diesen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, sondern eine Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsangebote muss das Ziel sein. Dies gilt gerade mit Blick auf die Wahlfreiheit der Eltern, für ihre Kinder die passende Betreuung zu finden. Folgende Maßnahmen würden die Tätigkeit der Tageseltern erleichtern, passgenaue Angebote für die Eltern ermöglichen, Bürokratie abbauen und damit eine Gleichbehandlung gewährleisten: Anerkennung der Tageseltern als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB, das Aushandeln von Betreuungszeiten unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen, Freischaltung eines Betreuungsplatzes im Kindernet ohne vorherige Beendigungsmeldung, Entfall einer schriftlichen Selbstauskunft der Eltern über Arbeitszeiten und Arbeitswege. Eine Satzung zur Kinderbetreuung in Tagesfamilien, wie in anderen Städten üblich, könnte für mehr Transparenz sorgen und den Eltern die notwendige Klarheit über die Bedingungen und Regeln einer solche Betreuung geben und auch die mit den Aufgaben der Kinderbetreuung befassten Fachgremien unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2021, OA 664 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 1005 Aktenzeichen: 40 4

Eine Satzung zur Förderung der Kindertagespflege in Frankfurt am Main

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1250/2 Betreff: Eine Satzung zur Förderung der Kindertagespflege in Frankfurt am Main Vorgang: M 118/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Kindertagespflege in der Kommune zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung weiterentwickelt wird. Hierzu gibt sich die Stadt Frankfurt am Main eine Satzung über die Betreuung von Tageskindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (Kindertagespflegesatzung). Um hierbei die Intentionen der M 118 sachgerecht abzubilden, ist hierbei insbesondere zu beordnen, dass 1. die Förderung der Kindertagespflege zur Deckung eines Betreuungsbedarfes für Kinder nach § 24 Abs. 3 SGB VII mit vorrangiger Geltung für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres erfolgt; 2. Tagespflegepersonen eine freiberufliche Tätigkeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben; 3. zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge eine Tagespflegeperson monatlich eine nach durchschnittliche Wochenbetreuungszeit gestaffelte Förderleistung inklusive des Sachaufwands sowie die Landesförderung gem. § 32 a HKJGB enthält; 4. Bestimmungen von erstattungsfähige Aufwendungen spezifiziert werden (vgl. hierzu auch BVerwG 5 C 15.17, Urteil vom 23. Oktober 2018); 5. das kindernetfrankfurt.de bei Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen weiterhin alle von der Stadt Frankfurt am Main geförderten Betreuungsplätze bereit hält. Begründung: Vor dem Hintergrund privatwirtschaftlicher Interessen zu Lasten der Kommune, die offenbar parteipolitisch über die Ortsbeiräte durchgesetzt werden sollen (OF 1248/2 vom 12.11.2020, OF 662/12 vom 12.11.2020, OF 1097/10 vom 9.11.2020, OF 540/7 vom 9.11.2020, OF 1856/5 vom 8.11.2020, OF 300/13 vom 8.11.2020, OF 276/14 vom 7.11.2020, OF 1516/1 vom 5.11.2020, OF 1397/6 vom 26.10.2020, OF 981/3 vom 16.10.2020) ist es angezeigt, diesem Ansinnen über Satzungsaufstellung einen Riegel vorzuschieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2020, OF 1248/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 118 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1248/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1250/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1898 2021 Anregung OA 664 2021 1. Die Vorlage OF 1248/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1250/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE, BFF und Piraten (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Tagesmütter und -väter fair behandeln Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1898 entstanden aus Vorlage: OF 1248/2 vom 12.11.2020 Betreff: Tagesmütter und -väter fair behandeln Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. unter welchen Voraussetzungen in Frankfurt langjährige Tageseltern mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB durch das Stadtschulamt erhalten können; 2. ob die Tageseltern gemäß ihrer Stellung als Selbstständige auch die unternehmerischen Freiheiten erhalten, a) sich ihre Kunden selbstverantwortlich z. B. durch Zugriff auf das k indernet ohne vorherige Beendigungsmeldung auswählen zu dürfen und b) mit diesen Kunden Betreuungszeiten eigenverantwortlich unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen aushandeln zu können; 3. ob die derzeit geübte Praxis der Selbstauskunft der Eltern der zu betreuenden Kinder über deren Arbeitszeiten und Arbeitswege noch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2018 im Einklang steht; 4. wie die jeweilige pauschale Kürzung des Entgelts von Tagesmüttern und -vätern bei der Betreuung eines vierten und fünften Kindes hergeleitet und begründet wird; 5. warum die Betreuung durch Tagesmütter und -väter jeweils zum 15. und 30. eines Monats beendet (gekündigt) werden kann und sich die Kündigungsfrist nicht an den diesbezüglichen Regelungen von Kita Frankfurt orientiert; 6. ob in Frankfurt eine Satzung zur Betreuung in Tagesfamilien sinnvoll ist, um Fördergelder von Bund und Land für diese Betreuungsform (z. B. BEP-Gelder) abrufen zu können. Begründung: "Leistungen der Tagesfamilien sichtbar machen" ist eine Kampagne des Stadtschulamtes, mit der die Tagesfamilien als passgenaue Ergänzung in der Kinderbetreuung bekannter gemacht werden sollen. Ziel ist es, das Angebot an Tagesfamilien deutlich auszuweiten, um die Betreuungssituation speziell im U3-Bereich in der Stadt insgesamt auszuweiten. Aktuell entsteht aber der Eindruck, dass Tagesmütter und -väter seitens der Stadt Frankfurt nicht fair behandelt werden, sondern lediglich als "Lückenstopfer" für das ansonsten bevorzugt behandelte Betreuungssystem von Kita Frankfurt angesehen werden. Die Tageseltern sind selbstständig tätig und unterliegen damit einem unternehmerischen Risiko. Um gegenüber Krippen oder Kindertagesstätten bestehen zu können, dürfen Tageseltern gegenüber diesen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, sondern eine Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsangebote muss das Ziel sein. Dies gilt gerade mit Blick auf die Wahlfreiheit der Eltern, für ihre Kinder die passende Betreuung zu finden. Folgende Maßnahmen würden die Tätigkeit der Tageseltern erleichtern, passgenaue Angebote für die Eltern ermöglichen, Bürokratie abbauen und damit eine Gleichbehandlung gewährleisten: Anerkennung der Tageseltern als pädagogische Fachkraft nach § 25b Abs. 1 HKJGB, das Aushandeln von Betreuungszeiten unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen, Freischaltung eines Betreuungsplatzes im kindernet ohne vorherige Beendigungsmeldung, Entfall einer schriftlichen Selbstauskunft der Eltern über Arbeitszeiten und Arbeitswege. Eine Satzung zur Kinderbetreuung in Tagesfamilien, wie in anderen Städten üblich, könnte für mehr Transparenz sorgen und den Eltern die notwendige Klarheit über die Bedingungen und Regeln einer solche Betreuung geben und auch die mit den Aufgaben der Kinderbetreuung befassten Fachgremien unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2021, OA 664 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 997 Aktenzeichen: 40 4

Beratung im Ortsbeirat: 4