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Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 295/4 vom 08.01.2019 Betreff: Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Einführung von Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße in beiden Richtungen zu prüfen. Begründung: Aktuell ist auf der Sonnemannstraße Tempo 50 erlaubt. Die hier anliegende Erasmus Frankfurter Stadtschule ist eine Grundschule, entsprechend jung und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei und immer wieder kommt es zu Beschwerden über Raser im südlichen Ostend. Der stationäre Blitzer an der Kreuzung Sonnemannstraße/Obermainanlage ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Da in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist die Geschwindigkeit auf einem Teilstück der Sonnemannstraße stadteinwärts auf Tempo 30 begrenzt. Die Verkehrssicherheit der Schulkinder erfordert allerdings Tempo 30 in beide Richtungen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Ein weiterer begrüßenswerter Nebeneffekt ist die Lärmminderung für umliegende Anwohnerinnen und Anwohner. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Antrag vom 05.01.2021, OF 527/4 Anregung vom 19.01.2021, OA 669
Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 527/4 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 4129/19 OBR 4; ST 805/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Auf der Sonnemannstraße wird in Höhe VHS/Musikhochschule in beide Fahrtrichtungen eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung aufgestellt. 2. In Höhe der Einmündung Howaldstraße in die Sonnemannstraße wird ebenfalls ein 'Blitzer' in beide Fahrtrichtungen aufgestellt. 3. Tagsüber wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr schnellstmöglich 'Tempo 40' angeordnet. 4. In den Nachtstunden wird auf den in der Überschrift genannten Straßen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr 'Tempo 30' angeordnet. Begründung: Dem Ortsbeirat kommen seit Jahren Klagen aus der Anwohnerschaft zu Ohren, die von überhöhter Geschwindigkeit bis hin zur Raserei auf der Sonnemannstraße berichten. So hat der Ortsbeirat im Jahre 2019 den Magistrat gebeten, aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes 'Tempo 30' in beiden Fahrtrichtungen auf der Sonnemannstraße zu prüfen (OM 4129). Diese Maßnahme wollte der Magistrat jedoch nicht umsetzen (ST 805). Nun hat sich ein schwerer Unfall mit Todesfolge ereignet, der nach übereinstimmenden Angaben auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Der Ortsbeirat ist darüber bestürzt und überzeugt, dass sich Solches nicht wiederholen darf. Entsprechend sind Überwachungsanlagen und Tempobeschränkungen das Gebot der Stunde. Antragsteller: SPD GRÜNE CDU FDP dFfm ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 4 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 669 2021 Die Vorlage OF 527/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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