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Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABG
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 Betreff: Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABG I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbaurechtsnehmer: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Rödelheim, Bezirk 40, Flur 20, Flurstück 23/2 hält 800 m2 und Flurstück 25/2 hält 717 m2, somit insgesamt 1.517 m2. Die Flächen sind in dem beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt. Die umrandete Fläche stellt das gesamte Bauvorhaben dar. Erbbauzweck: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofes Erbbauzeitraum: 99 Jahre Erbbauzins: 6 % von 109,87 €/m2 für 1.517 m2, somit insgesamt 10.000,36 € p. a., bei vierteljährlicher Zahlweise. Anpassung: Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach dem Verbraucherpreisindex. Vorkaufsrecht: Sowohl den Grundstückseigentümern als auch dem Erbbauberechtigten steht im Verkaufsfall ein dingliches Vorkaufsrecht zu. Besondere Bedingungen: Sofern an den Grundstücken Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte, zur Sicherung der Leitungen, die Eintragung persönlicher beschränkter Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechtes und zu Gunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern: Kosten, die im Rahmen der Herstellung der Baureife anfallen, werden zunächst von der ABG getragen und im Anschluss von den Erbbaurechtsgebern anteilig der eingebrachten Grundstücksgröße erstattet. Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbaurechtsnehmers. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstückgeschäften: Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Kontengruppe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Rodungs- und Entsorgungskosten Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 2020 250,00 €/m2 für baureifes, erschließungsbeitragsfreies Land, welches als gewerbliche Baufläche genutzt wird, ausweist. Der 2019 mit allen Beteiligten verhandelte Bodenwert in Höhe von ca. 110,- €/m2 wurde gemäß Stellungnahme 104/2019 der Kommunalen Wertermittlungsstelle für den bei dieser Fläche zu Grunde gelegten Entwicklungszustand (Rohbauland Gewerbe) als angemessen erachtet. II. Der Magistrat, das Dezernat V, Dezernat für Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Der derzeitig an der Straße Am Römerhof befindliche Bus-Betriebshof der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) muss innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes verlagert werden, um das jetzige Areal von ca. 5 Hektar für Wohnbebauung freizuräumen. Die Bebauung soll den Auftakt für die Entwicklung des "Römerhof-Quartiers" mit insgesamt ca. 2.000 Wohneinheiten bilden. Der entsprechende Bebauungsplan B919 "Am Römerhof" befindet sich derzeit im Verfahren. Als künftiger Standort für den neuen Bus-Betriebshof konnte das Areal der ehemaligen Baumschule der Wirtz & Glöckner UG & Co. KG in der Lorscher Straße 80 in Rödelheim gefunden werden. Die Gesamtfläche des Standortes, die überwiegend im Eigentum einer privaten Eigentümergemeinschaft steht, beträgt ca. 59.108 m2. Die Stadt besitzt dort zwei ungenutzte und nicht mehr benötigte Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 1.517 m2. Zudem befindet sich auf dem Areal ein Grundstück des Allgemeinen Almosenkastens mit einer Größe von 3.362 m2. Zur Realisierung des neuen Betriebshofes soll ein Gesamterbbaurecht begründet werden. Mit den beteiligten Parteien konnte 2019 hierzu eine Grundeinigung erzielt werden. Die aktuellen Planungen sehen neben den Stellplätzen für die Busse den Bau von Technik-, Lager- und Werkstatthallen sowie ein Verwaltungsgebäude vor. Aufgrund des geringen städtischen Anteils von lediglich 3% an der Gesamtfläche, konnte die Forderung nach der Errichtung im Passivhausstandard für die Verwaltungsgebäude nicht durchgesetzt werden. Bei der Ermittlung des Erbbauzinses wurde ein (gemäß § 9 des Bundesfernstraßengesetzes) nicht bebaubarer/mindernutzbarer Schutzstreifen entsprechend der vorhandenen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt. Notwendige Rodungs- und Entsorgungskosten werden ebenfalls anteilig von den Erbbaurechtsausgebern übernommen. Die veranschlagte Gesamthöhe beträgt 703.290,00 Euro brutto. Die privaten Eigentümer haben der Vergabe ihrer Grundstücke im Erbbaurecht bereits zugestimmt, der Allgemeine Almosenkasten wird die Zustimmung des Pflegamtes beantragen. B. Alternativen Ohne die Verlagerung des Betriebshofes kann eine Wohnbebauung im Römerhof-Quartier, so wie sie derzeit geplant wird, nicht realisiert werden. C. Lösung Begründung eines Erbbaurechts zu Gunsten der ABG unter den oben genannten Bedingungen. D. Kosten Zahlung von anteiligen Rodungs- und Entsorgungskosten in Höhe von ca. 21.098,70 Euro brutto. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 816.618,86 €. Anlage 1_Lageplan_1_zu_2500 (ca. 609 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.02.2021, OA 683 Antrag vom 09.02.2021, OF 559/7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 23.12.2020 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 74 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 683 2021 1. Die Vorlage M 207 wird so lange zurückgestellt, bis eine Antwort auf die OA 683 vorliegt. 2. Die Vorlage OF 559/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (OA 683 = Vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (OA 683 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 683) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung) IBF (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und IBF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 683) sowie ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 207 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 7034, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7288, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 46, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 Aktenzeichen: 23 21
Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Betreff: Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.11.2020, § 6664 - OA 590/20 OBR 7 - Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030+ (M 105/2019) wird der Gewerbestandort Sossenheim-Rödelheim als Schwerpunktraum der weiteren Stadtentwicklung benannt. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Verbesserung der Autobahnanbindung und Verkehrserschließung. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151/2020) bestätigt diese Zielsetzung ausdrücklich. Aufgrund der angespannten verkehrlichen Situation setzt sich der Magistrat bereits seit Langem für dieses Ziel ein und hat entsprechend nachdrücklich auf das Bundesverkehrsministerium eingewirkt. So wurde erreicht, dass die bereits durch eine Machbarkeitsstudie untersetzten Vorschläge der Stadt Frankfurt am Main für eine verbesserte Anbindung der Lorscher Straße an die Autobahnen A5 und A 66 in und aus Richtung Frankfurt in die aktuellen Überlegungen der Autobahnverwaltung für den Ausbau des Nordwestkreuzes aufgenommen wurden. Ergebnisse der Planungsüberlegungen zum Ausbau des Nordwestkreuzes liegen dem Magistrat noch nicht vor und werden 2021 erwartet. Aufgrund der langen Planungsvorläufe und der mutmaßlich komplexen Bauabläufe für einen Ausbau des Nordwestkreuzes unter Betrieb kann die verbesserte Autobahnanbindung aber ohnehin nur langfristig in Aussicht gestellt werden. Der Magistrat verfolgt daher weiterhin das Ziel, die Verkehrsabwicklung für die gewerblichen Flächen rings um das Nordwestkreuz durch punktuelle Veränderungen im Bestand und vor allem auch durch eine verbesserte und zuverlässigere Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Personennahverkehr und dem Radverkehr auch kurz- und mittelfristig zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 590 Antrag vom 09.02.2021, OF 559/7 Anregung vom 23.02.2021, OA 683 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6, 7 Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 67 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 176, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.07.2021 Aktenzeichen: 32 1
Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 559/7 Betreff: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vorgang: B 26/21 Der Ortsbeirat 7 bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die M 207 wird zurückgestellt, bis der Ortsbeirat über die Planungen zur Errichtung einen Busbetriebshofes auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei informiert wurde. Bei dieser Vorstellung ist insbesondere zu erläutern, auf welchen Wegen die Busse vom geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen gelangen und wo die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen für die zu überbauenden Grünflächen entstehen. Begründung: Begründung Über den geplanten Bau eines Bus-Betriebshofs auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei erfuhren die Mitglieder des Ortsbeirats bislang nur aus der Zeitung und aus der nun vorliegenden M-Vorlage. Es ist völlig ungeklärt, auf welche Weise die Busse von dem geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen im Stadtgebiet kommen sollen. So ist zum Beispiel eine Wegeführung über die Lorscher Straße (Beschränkung auf Tempo 30 Std/km) völlig inakzeptabel. Ebenso wenig wäre es eine Alternative, die Busse über die Heerstraße und die Westerbachstraße zu leiten, die beide permanent überlastet sind Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach angemahnt, dass für die zunehmenden Gewerbeverkehr in diesem Bereich eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz erforderlich ist. In der B 26 aus 2021 hat der Magistrat erst vor wenigen Tagen dargelegt, dass er dieses Problem zwar erkannt hat, eine Lösung aber nur langfristig zu erwarten ist. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 683 2021 1. Die Vorlage M 207 wird so lange zurückgestellt, bis eine Antwort auf die OA 683 vorliegt. 2. Die Vorlage OF 559/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2021, OA 683 entstanden aus Vorlage: OF 559/7 vom 09.02.2021 Betreff: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 Vorgang: B 26/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Beratung der Vorlage M 207 wird zurückgestellt, bis der Ortsbeirat über die Planungen zur Errichtung eines Bus-B etriebshofes auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei informiert wurde. Bei dieser Vorstellung ist insbesondere zu erläutern, auf welchen Wegen die Busse vom geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen gelangen und wo die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen für die zu überbauenden Grünflächen entstehen. Begründung: Über den geplanten Bau eines Bus-Betriebshofs auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei erfuhren die Mitglieder des Ortsbeirats bislang nur aus der Zeitung und aus der nun vorliegenden M-Vorlage. Es ist völlig ungeklärt, auf welche Weise die Busse von dem geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen im Stadtgebiet kommen sollen. So ist zum Beispiel eine Wegeführung über die Lorscher Straße (Beschränkung auf 30 km/h) völlig inakzeptabel. Ebenso wenig wäre es eine Alternative, die Busse über die Heerstraße und die Westerbachstraße zu leiten, die beide permanent überlastet sind Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach angemahnt, dass für den zunehmenden Gewerbeverkehr in diesem Bereich eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz erforderlich ist. In der Vorlage B 26 aus 2021 hat der Magistrat erst vor wenigen Tagen dargelegt, dass er dieses Problem zwar erkannt hat, eine Lösung aber nur langfristig zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 946 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (OA 683 = Vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (OA 683 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7288, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 23 21
Beratung im Ortsbeirat: 4
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