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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8361 - NR 1885/10 CDU/GRÜNE - I.1 Für das Gebiet Nördlich Am Stockborn in Frankfurt am Main - Praunheim ist auf Grundlage des vorgelegten Rahmenplans vom 30.07.2015 ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 17.08.2015 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist die Neubebauung der Flächen Am Stockborn Nr. 1 bis 7 im Ortsteil Praunheim. Die vorhandenen Gebäude mit der Nutzung Zentrum für soziale Fortbildung / Sozialakademie stehen leer und sollen abgebrochen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung zu beantragen - § 13 a (2) Nr. 2 BauGB. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn liegt im Nordwesten des Frankfurter Stadtteils Praunheim und wird im Nordwesten von der Oberfeldstraße, im Osten von der Straße Am Alten Schloß, im Süden von der Straße Am Stockborn und im Westen von der Straße Praunheimer Weg begrenzt. Das heutige Baugrundstück soll an der Straße Am Stockborn 1 bis 3 und 5 bis 7 um ein Teilstück öffentlicher Verkehrsfläche ergänzt werden, sodass ein neu arrondiertes Baugrundstück von ca. 7.035 qm entsteht. Unter Einbeziehung von Teilflächen der das Baugrundstück umgebenden Straßen umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 861 eine Fläche von rd. 10.884 qm. Anlass, Erfordernis und Ziele Die Gebäude des sich derzeit auf dem Grundstück befindlichen Fortbildungszentrums stehen seit etwas mehr als 10 Jahren leer. Eine Umnutzung ist schwer möglich, da eine Asbestbelastung vorliegt. Für eine Nutzung der Flächen für Wohnungsbau ist die Schaffung des entsprechenden Planungsrechts Voraussetzung. Das ursprüngliche Ziel von Investoren, dort einen Einzelhandelsstandort zu errichten, wurde aufgegeben. Es sollen stattdessen über 100 neue Wohnungen entstehen. Die Versorgung kann vom bestehenden Einzelhandel der Umgebung getragen werden. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) hat 2010 für das Gebiet beschlossen, einen Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbaus von 30% der Bruttogeschossfläche (BGF) im Gebiet zu realisieren. Der Beschluss korrespondiert mit dem Beschluss der STVV vom 22.05.2014, § 4542, der die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau mit einem Anteil von 30% der BGF in neu entstehenden Wohngebieten fordert. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt die Grundstücksflächen des aufzustellenden Bebauungsplans als Fläche für den Gemeinbedarf, Bestand - Weiterführende Schule - dar. Die Straße Am Stockborn, die südlich am Plangebiet vorbeiführt, ist als Hauptverkehrsstraße L 3440 klassifiziert. Der Bebauungsplan kann somit nicht aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Bisher sind die Flächen mit dem Bebauungsplan NW 83c Nr. 2 - Praunheim Friedhof -, in Kraft getreten am 21.06.1977, als Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Zentrum für soziale Fortbildung / Sozialakademie mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl GFZ) von 1,2 innerhalb von Baugrenzen festgesetzt. In der nicht überbaubaren Grundstückfläche liegt eine Fläche für private Stellplätze. Alle heute bestehenden Straßen sind als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. In dem südlich und östlich angrenzenden Bereich weist der Bebauungsplan Reine Wohngebiete (WR) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 und zwei Vollgeschossen aus, in dem westlich angrenzenden Bereich Allgemeines Wohngebiert (WA) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 sowie 2 Vollgeschosse und offene Bauweise. Nördlich gilt der Bebauungsplan NW 83c Nr. 1 - Praunheim - Friedhof, in Kraft getreten am 24.12.1966, der in diesem Bereich sowohl WA-Gebiete als auch WR-Gebiete mit einer GRZ von 0,4 und 2 Vollgeschossen ausweist. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans NW 83c Nr. 2 soll ein Teilbereich mit dem neu zu erstellenden Bebauungsplan Nr. 861 überplant werden. Es soll ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Ein Bebauungsplan, der die Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient (Bebauungsplan der Innentwicklung), kann gemäß § 13 a (1) Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Außerdem darf er nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete tangieren. Da diese Kriterien auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 861 zutreffen, soll das beschleunigte Verfahren angewandt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (3) Satz 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. Städtebauliche Situation Der bauliche Bestand ist geprägt von einem 13-geschossigen Wohnheimgebäude und vier drei- bis viergeschossigen Unterrichtsgebäuden, einem Eingangsbauwerk und einer Tiefgarage. Insgesamt sind rund 12.000 qm BGF vorhanden. Dies entspricht einer GFZ von 1,76 im Bestand. Der Versuch, die vorhandene Bebauung weiter zu nutzen, war wegen der festgestellten notwendigen Asbestsanierung nicht erfolgreich. Im öffentlichen Straßenraum der Straße Am Stockborn 1 bis 7 befindet sich eine Parkbucht für 13 Schrägparker. Dieser Grundstücksteil soll dem Neubauvorhaben für eine zentrale Tiefgaragenzufahrt zugeschlagen werden. Am nordöstlichen Grundstücksrand an der Kreuzung der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß befindet sich eine Umspanneinrichtung der Mainova. Diese soll in die Neubauten integriert werden. An der westlichen Grundstücksgrenze im Praunheimer Weg befindet sich eine Bushaltestelle für die Busse in Richtung Nordwestzentrum. Städtebauliches Konzept Das Gebiet stellt als ungenutzte Brache ein Wohnungsbaupotential dar, das sich in die umgebende Wohnnutzung störungsfrei einfügt. Hier sollen in fünf Gebäuden über 100 Wohnungen und eine Kindertagesstätte für unter Dreijährige geschaffen werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll ausschließlich über die Straße Am Stockborn erfolgen. Städtebaulicher Entwurf Der heutige Bestand wird von dem 13 Geschosse hohen Gebäude dominiert, dahinter sind die viergeschossigen Gebäude in das stark hängige Gelände eingeschoben. Die Anlage der ehemaligen Sozialakademie nimmt kaum Kontakt zur umliegenden Nachbarschaft auf. Mit der geplanten neuen Nutzung der Fläche als Wohnbebauung wird eine Vernetzung mit dem Wohnumfeld angestrebt. Gegenüber der breiten und stärker befahrenen Straße Am Stockborn soll künftig eine fast geschlossene gestufte Bebauung ein sichtbares fünfgeschossiges Band erzeugen, das durch seine Fassadenelemente mit den einzelnen Eingängen und seine zurückspringenden Dachgeschosse aufgelockert wird. Auf dem rückwärtigen Gelände sind an der Oberfeldstraße und Am Alten Schloss drei stadtvillenartige Einzelgebäude geplant, die drei Vollgeschosse aufweisen und mit den darüber liegenden zurückgesetzten Dachgeschossen den Firsthöhen der umliegenden Einfamilienhäuser entsprechen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 01.07.2010, § 8361 festgelegt, dass in dem geplanten Wohngebiet Nördlich Am Stockborn ein Anteil von 30% der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen soll. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden. Auf die ursprünglich verfolgte Planung von Einzelhandelsgeschäften in den Erdgeschossen Am Stockborn wird zugunsten einer Kindertagesstättennutzung verzichtet. Die konzipierte Kitanutzung für Kinder unter drei Jahren soll der Bewohnerschaft und dem direkten Wohnumfeld dienen und wird im Erdgeschoss am Praunheimer Weg Platz finden. Erschließungskonzept Die heutigen Gebäude sind zu Fuß nur über das zentrale Eingangsbauwerk Am Stockborn erschlossen. Zudem gibt es eine Tiefgarage mit rund 50 Stellplätzen an der Oberfeldstraße. Merkmal der neuen Bebauung wird die Adressenbildung zu allen umliegenden Straßen sein. Sowohl die optische als auch die funktionale Durchlässigkeit der neuen Bebauung wird durch die Treppenanlage Ecke Praunheimer Weg / Am Stockborn erzeugt, die auf die privaten Garten- und Wegeflächen hinter der Riegelbebauung führen wird. An der ebenerdigen Tiefgaragenzufahrt Am Stockborn werden ebenfalls Wege in das dahinter gelegene Gelände führen. Die dreigeschossigen Einzelgebäude werden ihre Eingänge zur Oberfeldstraße und zur Straße Am Alten Schloss hin orientieren. Diese Gebäude werden auf separaten Grundstücken stehen und durch Fußwege und einen halböffentlich nutzbaren kleinen Platz verbunden. Unter allen Gebäuden wird die gemeinsame Tiefgarage liegen, die zentral von der Straße Am Stockborn zu erreichen ist und Zugänge zu den einzelnen Gebäuden bekommen wird. Ersatz für die 13 öffentlichen Stellplätze, die durch die zukünftige Lage des Zufahrtsbereichs der Tiefgarage entfallen werden, wird entlang der Straße Am Stockborn geschaffen. Grünkonzept Heute wird das Bild von großen Laubbäumen geprägt, die entlang der umgrenzenden Straßen auf dem privaten Gelände locker und in Gruppen aufgereiht stehen. Aus diesem grünen Kranz erheben sich die heutigen Gebäude. Dieses Grundprinzip soll durch die Neuplanung aufgenommen werden. Durch den Höhenunterschied von rund sieben Metern zwischen der Südwest- und der Nordostkante im Gelände stehen die Bäume Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße zum Teil tief unter dem jeweiligen Straßenniveau. Da sich diese städtebauliche Situation mit der Auffüllung des Geländeniveaus ändern soll, um einen funktionalen und sichtbaren Anschluss an die Nachbarschaft zu bekommen und um die gemeinsame Tiefgarage in das Gelände einzuschieben, können die tief stehenden Bäume nicht erhalten werden. In Abhängigkeit zum Geländeniveau können Bäume in den Randbereichen, insbesondere entlang der Straße Am Alten Schloß erhalten und in das städtebauliche Konzept integriert werden. Weitere tiefstehende Bäume entlang der Anliegerstraßen müssen gefällt und sollen (teilweise) mit dem Konzept neu geplant und ersetzt werden. Die Anmutung, dass Gebäude hinter straßenbegleitenden Baumgruppen aufragen, soll damit wieder hergestellt werden. Die Wohngebäude werden außer Am Stockborn mit einem Vorgartenbereich entlang der Anliegerstraßen stehen. Die drei rückwärtigen Einzelgebäude werden eigene Grundstücke mit erdgeschossigen Terrassen und sich daran anschließenden privaten Gärten aufweisen. Die Fußwege sollen in privaten Gemeinschaftsgrünflächen verlaufen und die Einzelgebäude über den kleinen Gemeinschaftsplatz mit den Gartenzugängen der zwei Gebäudezeilen Am Stockborn verknüpfen. Weiteres Vorgehen Das anliegende städtebauliche Rahmenkonzept wird im weiteren Verfahren weiterentwickelt. Zu III. Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt die Grundstücksflächen des aufzustellenden Bebauungsplans als Fläche für den Gemeinbedarf, Bestand - Weiterführende Schule - dar. Der Regionale Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Ziele des Bebauungsplans Nr. 861 angepasst werden. Anlage 1_Lageplan_BPPL (ca. 2,2 MB) Anlage 2_Rahmenplaene (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Antrag vom 21.01.2016, OF 671/8 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.05.2010, NR 1885 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 107 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 16.12.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP; BFF (= Enthaltung) CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 713 2016 1. Der Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 671/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker zu 2. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2016, OA 713 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 21.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete stadtplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften Am Stockborn 1-7 für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die im Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser eine Blockrandbebauung vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer fünfdreiviertelgeschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen die sich aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume fünf bis zehn Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße Am Stockborn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden. In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohnern wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von Pkw-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 713 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 § 215, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2016 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2016, OF 671/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 219 wird zugestimmt unter Hinweis auf folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Aufstellung des Bebauun gsplans sollte nicht, wie in Ziffer 1.1. der M 219 vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30. 07. 2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist getreu dem Stadtverordnetenbeschluss § 8361 v. 01.07.2010 (NR 1885) stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die nach dem Baumgutachten ergebnisfestgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 PKW-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete städteplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften "Am Stockborn 1-7" für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die in der Magistratsvorlage M219 vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge eine Blockrandbebauung und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer 53/4-geschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen sich die aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume 5 bis 10 Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegsflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegsflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße am Stockborrn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohner wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass Ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von PKW-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 713 2016 1. Der Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 671/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker zu 2. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4