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Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1027/2 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße / Schlossstraße / Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm von Steuben Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann. 2. ob an der unter Ziffer 1.) benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z.B. durch den Kfz-Verkehr der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5799 2020 Die Vorlage OF 1027/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 29.01.2020 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/Breitenbachbrücke für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann; 2. ob an der unter Ziffer 1. benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z. B. durch den Kfz-Verkehr, der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt, deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 953 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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