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Reflexion

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Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1209 entstanden aus Vorlage: OF 59/13 vom 31.01.2012 Betreff: Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, eine Umgestaltung der Niedereschbacher Straße in Nieder-Erlenbach zu unterstützen, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und die Einhaltung der Tempo-30-Zone zu unterstützen. Folgende Maßnahmen werden als sinnvoll erachtet (siehe Bilder): 1. Am Ortseingang soll auf der Niedereschbacher Straße die Tempo-30-Zone nicht erst nach der Kreuzung mit der Kurmarkstraße bzw. Am Ohlenstück beginnen, sondern kurz vor dieser stark frequentierten Kreuzung. 2. Die Kreuzungsfläche Niedereschbacher Straße/Ecke Kurmarkstraße/Am Ohlenstück soll durch eine quadratische geringfügige Erhebung in der Fahrbahn aus rotem Asphalt hervorgehoben und mit einer großen weißen "30 km/h-Markierung" versehen werden (siehe Pfeil Abbildung 1). 3. An der Kreuzung Niedereschbacher Straße/Ecke Kurmarkstraße/Am Ohlenstück soll ebenfalls die Rechts-vor-Links-Regelung gelten. 4. Hinter der Kreuzung Niedereschbacher Straße/Ecke Kurmarkstraße/Am Ohlenstück und vor der Bushaltestelle Kurmarkstraße soll eine Querungshilfe aufgebracht werden. 5. An allen weiteren Rechts-vor-Links-Kreuzungen in der Niedereschbacher Straße sollen gut sichtbare Markierungen auf die Stellen der Straße aufgebracht werden, an denen die Regel anzuwenden ist. Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße hat sich innerhalb weniger Jahre zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt, bei der verkehrsberuhigende Maßnahmen dringend erforderlich sind: Zum einen hat sich der dort ansässige REWE-Markt durch seine neuen Öffnungszeiten (7.00 bis 24.00 Uhr) und den neuen Drive-in-Service (Anmerkung: Im Internet bestellen und auf dem Heimweg die Ware abholen) zu einem sehr hoch frequentierten Supermarkt entwickelt, der auch von Pendlern und Bürgern umliegender Ortschaften angefahren wird. Zum anderen entsteht an der Kurmarkstraße das Neubaugebiet "New-Erlenbach", wodurch die Kreuzung mit der Niedereschbacher Straße in Kürze eine weitere deutliche Mehrbelastung durch Pkws erfahren wird, bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Weg zum Kindergarten und zur Schule für die sich dort ansiedelnden Familien. Die oben angeregten Maßnahmen sind dazu geeignet, die Kreuzung sicherer zu machen. Der weitere Verlauf der Niedereschbacher Straße ist breit und lädt zum schnellen Fahren ein. Die neue Rechts-vor-Links-Regelung hat sich mit einem positiven Effekt bemerkbar gemacht, aber viele Autofahrer registrieren auf der Hauptstraße die Vorfahrt der kleinen einmündenden Nebenstraßen nicht, sodass täglich gefährliche Verstöße gegen die Vorfahrtsregelung zu beobachten sind, und auch zu schnelles Fahren das Sicherheitsgefühl vieler Anwohner deutlich beeinträchtigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und Tempo-30-Zone) unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1189 Antrag vom 31.10.2012, OF 112/13 Aktenzeichen: 32 1

Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2012, OF 112/13 Betreff: Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Vorgang: OM 1209/12 OBR 13; ST 1189/12 Der Ortsbeirat beschließt im Nachgang zu ST 1189 den Magistrat aufzufordern zu folgenden Punkten eine geeignete Umsetzung vorzunehmen: Der Magistrat hat in ST 1189 zugestimmt, die stark frequentierte Kreuzung Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück in eine Rechts- vor Links-Kreuzung umzuwandeln und in die 30er-Zone zu integrieren. Eine bauliche Umgestaltung der gefährlichen Kreuzung, u.a. mit rotem Asphalt, wurde jedoch abgelehnt und kann frühestens ab 2014 aus dem nächsten Haushalt finanziert werden. Der Ortsbeirat bittet daher darum, möglichst zeitnah die quadratische Kreuzungsfläche einfach mittels roter Farbe zu kennzeichnen und mit einer großen, weißen "30 km/h-Markierung" zu versehen. Der Magistrat hat in ST 1189 darauf hingeweisen, dass "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in 30er-Zonen nicht mit Straßenmarkierungen nach VwV-StVO versehen werden können. Der Ortsbeirat bittet daher darum, an den "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in der Nieder-Eschbacher-Straße einfache visuelle Hilfen in Form einer "gestrichelten" weißen Linie aus weißen Dreiecken bzw. Rechtecken aufzubringen, um die Vorfahrt der kleinen einmündenden, schwer einsehbaren Nebenstraßen zu verdeutlichen. Dieses Hilfsmittel entspricht nicht der VwV-StVO, wird aber in Hessen häufig für diesen Zweck verwendet. Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Nieder-Eschbacher Straße / Kurmarck Straße hat sich zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt: Der dort ansässige REWE-Markt ist stark frequentiert (auch von Pendlern umliegender Ortschaften); durch das Neubaugebiet "New-Erlenbach" wird die Kreuzung durch PKWs deutlich mehr belastet - bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Kindergarten und Schulweg für die dort angesiedelten Familien. Die beantragte Maßnahme zu 1) ist durch ihre Signalwirkung geeignet die Kreuzung sicherer zu machen. Die neue Rechts-vor-Links Regelung in der Nieder-Eschbacher-Straße wird von vielen Autofahrern auf der breiten Nieder-Eschbacher Hauptstraße nicht beachtet. An den kleinen einmündenen Nebenstraßen ist täglich gefährliche Vorfahrtsnahme zu beobachten. Die vorgeschlagenen Maßnahme zu 2) soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und 30er Zone) unterstützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1718 2012 Die Vorlage OF 112/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2 das Wort "Hessen" durch die Worte "Frankfurt am Main" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4