Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 3

Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 14.08.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim- Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders "Südöstlich Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 Aktenzeichen: 66 0

Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Für die angesprochene Baumaßnahme ist die Deutsche Bahn (DB) Netz AG Vorhabenträger. Für die Streckenerweiterung der S 6 bildet der rechtsgültige Planfeststellungsbeschluss diesbezüglich die Regelungsgrundlage. Das heutige zweigleisige Bestandsbauwerk bedarf aufgrund seines Zustands einer Erneuerung. Die DB Netz AG hat hierfür ein entsprechendes Baulärmgutachten erstellen lassen. Mit dem Gutachten wurde der Kreis der Lärm-Betroffenen festgestellt. Weitere Kenntnisse liegen dem Magistrat hierzu nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569

Beratung im Ortsbeirat: 4