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Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 entstanden aus Vorlage: OF 1218/5 vom 26.01.2016 Betreff: Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf dem Schulweg zwischen Letzter Hasenpfad und Martin-Buber-Schule ein Schutzgitter auf der Fahrbahn im Abstand von einem Meter vom Bordstein angebracht werden kann. Dadurch wird der extrem schmale Gehweg um das entsprechende Maß verbreitert. Begründung: Die in diesem Straßenabschnitt vorhandene Gehwegbreite entspricht absolut nicht den Erfordernissen eines stark frequentierten Schulwegs. Bei Schulschluss wird von den Schulkindern ein erheblicher Teil der Fahrbahn als Gehweg genutzt. Diese Situation ist unhaltbar. Bei verschiedenen Schulwegbegehungen wurde immer wieder die gefährliche Situation für Schüler der Martin-Buber-Schule diskutiert. Eine wirksame Verbesserung wurde aber nicht in Aussicht gestellt. Ein Schutzgitter (Drängelgitter) auf der Fahrbahn, welches den Gehweg entsprechend verbreitert, sollte zumindest geprüft werden. Eine ähnliche Maßnahme wurde in Höchst in der Palleskestraße auf dem Schulweg zur neuen Containeranlage durchgeführt, nachdem es auch dort massive Interventionen der Elternvertreter und des Lehrpersonals gab. . Drängelgitter in der Palleskestraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Aktenzeichen: 66 2
In Wien wird derzeit eine „Schulstraße“ getestet. Dazu wird eine Straße vor einer Schule eine halbe Stunde um den morgen
S A C H S T A N D : Frage vom 01.11.2018, F 1503 In Wien wird derzeit eine "Schulstraße" getestet. Dazu wird eine Straße vor einer Schule eine halbe Stunde um den morgendlichen Unterrichtsbeginn herum für den Kraftverkehr gesperrt. Ziel ist es, auf die Problematik der "Elterntaxen" aufmerksam zu machen und deren Zahl zu minimieren, um dadurch unter anderem die Sicherheit der Schüler*innen zu erhöhen. Weniger "Elterntaxen" vor den Schulen und dadurch mehr Schüler*innen, die zu Fuß, per Rad oder mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule kommen, wären auch für Frankfurt wünschenswert. Ich frage den Magistrat: Welche Straße vor einer Schule wäre für ein solches Pilotprojekt in Frankfurt geeignet? Antwort des Magistrats: Für den Bereich der Ebelfeldschule liegen der Städtischen Verkehrspolizei zahlreiche Beschwerden über Elterntaxen vor, so dass sich die Straße Praunheimer Hohl für ein Pilotprojekt anbieten würde. Aus den Erfahrungen mit Verkehrsverstößen im Bereich von Schulen lässt sich jedoch ableiten, dass ein Verkehrsverbot ohne Kontrollen nicht den gewünschten Effekt hat und die Städtische Verkehrspolizei ist personell nicht in der Lage ein solches Pilotprojekt über einen Zeitraum zu begleiten, der geeignet wäre auch ohne Anwesenheit von Überwachungskräften Wirkung zu entfalten. Kontrollen wären allenfalls an wenigen Tagen darstellbar. Voraussetzung für ein solches Projekt wäre, dass die Stadtverordnetenversammlung die dafür benötigten Mittel bereitstellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dimitrios Bakakis Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425
Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 4997/16 OBR 5; ST 740/16; F 1503/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Parkordnung vor der Schule wird, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umgewandelt und entsprechend markiert. 2. Die Durchfahrtmöglichkeit bis zum Ziegelhüttenweg wird aufgehoben. Der Sachsenhäuser Landwehrweg wird zwischen Bischofsweg und Oberem Schafhofweg in eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten umgewandelt. 3. Die Fahrbahn wird, wo immer möglich, zu Gunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß verengt. 4. Es ist zu prüfen, ob an der Martin Buber Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das Elterntaxi für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg auf Grund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. In fast jährlichem Abstand finden Schulwegbegehungen Stadt, bei denen Beschlüsse eher kosmetischer Art gefasst werden. Geändert hat sich nichts: Pendler nutzen weiterhin im 10-Sekunden-Takt diesen Schleichweg. Eltern fahren ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Die jährliche Klage über die Verkehrsprobleme ist zu einem Ritual verkommen. Es ist daher an der Zeit wirksame Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Zu 1: Autos weichen vor der Schule auf Grund der quer parkenden Kfz auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Ein erheblicher Teil der Kraftfahrzeuge sind unerwünschter Durchgangsverkehr. Die Einbahnstraßenregelung würde die Straßennutzung auf den Anliegerverkehr beschränken. Zu 3: Zwar hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 740/2016 ausgeführt, dass der Gehweg auf Grund der notwendigen Fahrbahnbreite generell nicht verbreitert werden könne. Es gibt aber Stellen, an denen es abschnittsweise durchaus möglich wäre. Zu 4: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch mal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F1503/2018), sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.03.2019, OF 1223/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1159/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu vereinbaren. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4425 2019 1. Die Vorlage OF 1159/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.
Beratung im Ortsbeirat: 4
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