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Reflexion

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Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 04.08.2020 Betreff: Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen Vorgang: OA 517/20 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V., § 5214/20 Der Magistrat wird unter Hinweis auf die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.01.2020, OA 517, gebeten, 1. die bestehenden Gleise auf der Schloßstraße, auf denen die neue Straßenbahnlinie 13 verkehren soll, dementsprechend umzubauen, dass eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Kfz und die Straßenbahn möglich ist. Hierdurch rückt die gemeinsam genutzte Fahrbahn in die Mitte der Schloßstraße; 2. den durch die Maßnahme unter Ziffer 1. geschaffenen Raum für die Schaffung von sicheren, breiten und vom übrigen Verkehr getrennten Radwegen und der Bepflanzung der Schloßstraße, vorrangig mit Bäumen, zu nutzen. Darüber hinaus können so die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten werden. Begründung: Die "Maßnahmen des Maßnahmenbündels 6 - Neues Straßenbahnnetz" sehen vor, dass die neue Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof zum Hauptbahnhof, unter anderem auf den bestehenden Gleisen durch die Schloßstraße, verkehrt. Darüber hinaus verläuft der künftige Fernradweg durch die Schloßstraße. Diese zukunftsweisenden Verkehrsinfrastrukturprojekte bieten die Möglichkeit, die Schloßstraße umzugestalten und als Ort neuer Mobilität und als Ort für die Menschen attraktiver zu machen. Wird die neue Straßenbahnlinie 13 auf den bestehenden abgegrenzten Gleisen geführt, geht jede Möglichkeit verloren, den Straßenraum umzugestalten. Eine gemeinsame Nutzung der Straßenmitte durch die Straßenbahn und den motorisierten Verkehr ermöglicht, den übrigen Raum für einen getrennten Radweg, Parkplätze sowie Bepflanzung zu nutzen. Da die Straßenbahn nur im Zehn-Minuten-Takt fahren soll, ist die Störung für den Autoverkehr gering. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 517 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 460 Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 Aktenzeichen: 92 14

E-Mobilität auch im Ortsbezirk 9 fördern

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 529 Betreff: E-Mobilität auch im Ortsbezirk 9 fördern Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Frankfurt ist eine wichtige Voraussetzung für eine zügige Etablierung von Elektrofahrzeugen. Mehr Elektrofahrzeuge steigern die Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur und mehr Ladeinfrastruktur steigert die Attraktivität für Elektrofahrzeuge. Beide Faktoren bedingen sich gegenseitig. Die Stadt Frankfurt am Main hat am 3. September 2018 einen Leitfaden zur E-Mobilität veröffentlicht. Ein Konzept für einzelne Stadtteile gibt es nicht. Im Rahmen des Anfang 2020 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes wurde eine umfassende Bedarfsanalyse für Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main erarbeitet, die Investoren als Grundlage für Investitionsentscheidungen nutzen können. Anbieter / Betreiber entwickeln die Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung. Sollte ein Standort als attraktiv empfunden werden, wird ein Antrag an die Stadt Frankfurt am Main gestellt und dieser wird auf seine Genehmigungsfähigkeit geprüft. Sie überprüft die Gestattungen unter Berücksichtigung des Baurechtes, Verkehrssicherheit, feuerrechtlicher Auswirkungen, etc. Das Amt für Straßenbau und Erschließung prüft dabei die Belange der öffentlichen Verkehrsfläche nach dem Hessischen Straßengesetz in Verbindung mit den städtischen Vorgaben der Sondernutzungssatzung. Die Stadt darf durch das erwähnte Open-Market-Modell vergaberechtlich nicht in die Auswahl der jeweiligen Standorte bei Errichtung von Ladeinfrastruktur eingreifen. Aktuell liegen der Verwaltung eine mittlere zweistellige Zahl an Gestattungsanträgen von Investoren für Schnell- und Normalladesäulen (AC, DC) zur Prüfung vor, darunter auch für Normalladesäulen in mehreren Stadtteilen / Wohngebieten. Aus Datenschutzgründen können derzeit - vor Genehmigung und Veröffentlichung - keine konkreten Standorte genannt werden. Weitere Ladeinfrastrukturanbieter erarbeiten derzeit Standortkonzepte mit erheblichen Stückzahlen für zusätzliche Ladesäulen im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Aufgrund des begrenzten öffentlichen Raums und konkurrierender Nutzerinteressen ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auch im halböffentlichen (Supermärkte, Parkhäuser u.a.) als auch im privaten Bereich sinnvoll und notwendig. Einzelhandel und Gewerbe nutzen eigene Ladeinfrastruktur bereits als Marketinginstrument und zur Kundenbindung. In Gesprächen mit Eigentümern von halböffentlichen und privaten gewerblich genutzten Flächen informiert die Frankfurter Wirtschaftsförderung über die Bedeutung der Elektromobilität und Fördermöglichkeiten und vermittelt Kontakte. Die Frankfurter Mainova AG ist auf dem Sektor E-Mobilität ein Vorreiter und investierte bereits 2010 in den Auf- und Ausbau einer frei zugänglichen Ladeinfrastruktur in Frankfurt und der Rhein-Main-Region. Schon früh hat die Mainova AG innovative Konzepte umgesetzt und im Rahmen des bundesweit beachteten "Frankfurter Modells" einen Teil der Ladepunkte mit Parkscheinautomaten kombiniert. Insgesamt wurden so mittlerweile mehr als 300 Ladepunkte im Auftrag unterschiedlicher Kunden errichtet, darunter aktuell 38 öffentliche und halböffentliche Ladepunkte in Frankfurt. Grundsätzlich setzt der Anschluss einer Ladesäule an die Netzinfrastruktur das wirtschaftliche Interesse eines privaten Ladesäulenbetreibers voraus. Sobald Ladesäulen-Betreiber einen Antrag stellen, prüft und entscheidet - wie oben beschrieben - die Stadt Frankfurt am Main, ob der jeweilige Standort geeignet ist. Als Unternehmen ist auch die Mainova AG dem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Vor diesem Hintergrund prüft die Mainova AG derzeit, inwieweit der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich weiter wirtschaftlich umgesetzt werden kann und verfolgt hierfür ein bedarfsorientiertes E-Schnellladekonzept an bis zu 12 Standorten von 20 Ladesäulen im Frankfurter Stadtgebiet mit insgesamt 40 Schnellladepunkten. Das bedarfsorientierte E-Ladekonzept der Mainova AG berücksichtigt folgende wichtige Faktoren: - Einfache und schnelle Zugänglichkeit, gute Sichtbarkeit und hohe Frequentierung der Standorte - Ausreichend verfügbare Netzleistung an den Standorten - Multi-User Nutzung (Taxi, ÖPNV, Privatnutzer, Pflegedienste etc.), welches eine gemeinschaftliche Nutzung unterschiedlicher Zielgruppen ermöglicht - Einhaltung von Lärmschutzanforderungen (Immissionsschutz / TA-Lärm) - Ausreichend Platz für Trafostation, Ladesäulen, dazugehörige Parkplätze inkl. Rammschutz, sowie geeignete Umgebungsfaktoren (z.B. Straßen, Gehwege, Bäume, Wurzeln, usw.) Im Bereich Dornbusch befindet sich die Mainova AG derzeit in Gesprächen mit der Stadt, um einen Standort am Hauptfriedhof zu realisieren. Darüber hinaus ist die Mainova AG am weiteren Ausbau der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur als Partner der Stadt Frankfurt am Main weiterhin interessiert. Verschiedene Anbieter stellen interaktive Stromtankstellen-Karten zur Verfügung. Mit der TankE-App der Mainova AG können etwa alle bereits bestehenden und öffentlich zugänglichen Ladesäulen von Mainova in Frankfurt sowie der TankE-Netzwerkpartner eingesehen werden. Die App kann unter https://www.mainova.de/de/loesungen/oeffentlich-laden heruntergeladen werden. Darüber hinaus bieten untenstehende Adressen ebenfalls eine gute Übersicht der Stromtankstellen in Frankfurt am Main, Deutschland und Europa: www.lemnet.org www.goingelectric.de www.e-tankstellen-finder.com Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6829 Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 460

Verkehrssituation Schloßstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Betreff: Verkehrssituation Schloßstraße Vorgang: V 1874/20 OBR 2; V 1905/21 OBR 2; ST 724/21; ST 1040/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Umwandeln der jeweiligen rechten Spur der Breitenbachbrücke in PKW-Parkplätze baulich möglich wäre. Dabei müsste insbesondere geprüft werden, ob auf der Beifahrerseite auf der Straße eine Türöffnungszone markiert werden müsste, so dass die PKW mit genügend Abstand zum Radweg geparkt werden und ob dazu der vorhandene Platz ausreicht, die verbleibende Fahrspur breit genug bleibt. Des Weiteren wäre zu prüfen, wie viele Parkplätze auf dem hier vorgeschlagenen Abschnitt entstehen würden. 2. ob der ruhende Verkehr auf der Schloßstraße ab Adalbertstraße bis Rödelheimer Straße auf einer Straßenseite, vorzugsweisen der nördlichen, zu verbieten, und anstelle dessen einen Radweg in beide Richtungen einzurichten. 3. ob der Umbau der Gleisanlagen und der damit verbundenen Einrichtung einer Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr auf den Gleisen auf der Schloßstraße möglich ist. Begründung: Der durch den geplanten Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zusätzlich auftretende Radverkehr soll über die Breitenbachbrücke geführt werden. Dazu soll die rechte Fahrspur in einen baulich getrennten Radweg umgewandelt werden. Auf der Schloßstraße würden von den bestehenden 150 regulären, es standen bei Zählung weitere 15 Fahrzeuge auf den nicht als Parkraum ausgezeichneten Bordsteinen an den Gleisanlagen, Parkplätzen die Hälfte wegfallen, da in eine Fahrtrichtung, vorzugsweise der südlichen weiterhin geparkt werden könnte. Hinsichtlich des bestehenden und sich verschärfenden Parkdrucks ist auf ST 724 zu verweisen, in der der Magistrat auf die aus OF 1237/2 hervorgegangene Vorlage V 1874 vom Ortsbeirat 2 angeregten Quartiersgaragen eingeht. Als mögliche Standorte werden in V 1874 unter anderem der Supermarktparkplatz an der Schloßstraße und zum anderen die Einrichtung weiterer Stellplätze am Westbahnhof genannt. Alle Maßnahmen rund um die Schloßstraße sollten darin münden, sobald wie möglich mit dem endgültigen Umbau der Gleisanlagen und der Errichtung des Radschnellwegs (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zu beginnen. Zusätzliche Kosten durch mehrfache Umbauten an derselben Stelle sind möglichst zu vermeiden. Für die Anbindung an den Radschnellweg ist die Beantwortung der Frage zu 3. hinsichtlich der Gleisanlagen unerlässlich. Die in ST 1040 vom 07.05.2021 erwähnte Machbarkeitsstudie zum RSW enthält hierzu keine Angaben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1874 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1905 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2021 1. Die Vorlage OF 77/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Betreff: Bitte Großpiktogramme "Überholverbot Fahrradverkehr" für die Schloßstraße Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) auf der Schloßstraße jeweils in beiden Fahrtrichtungen mindestens zwei farbige geeignete Groß-Piktogramme von einem Durchmesser von ca. 3 Metern anzubringen, die insbesondere die Regeln zum Überholverbot des Fahrradverkehrs deutlich signalisieren. Leider erscheint das neue Verkehrszeichen auf der Schloßstraße als Vorlage für ein solches Signalpiktogramm auf der Fahrbahn wenig geeignet. Ggf. ist auch zu erwägen durch rote Einfärbung der Fahrbahn die besondere Verkehrsregelsituation im Bereich der Schloßstraße zu signalisieren. b) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf der Schloßstraße mit Hilfe einer Absenkung der Bordsteinkanten zwischen Fahrbahn und Gleisbett die Fahrbahn provisorisch verbreitert werden kann, um so kurz- und mittelfristig für mehr Verkehrssicherheit auf der Schloßstraße zu sorgen bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist. 2. Ob der Gleisbetreiber auf seine Dienstfahrten auf den Gleisen der Schloßstraße kurz und mittelfristig verzichten kann bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist, falls gesetzlich vorgeschriebene Abstände zwischen Fahrbahn und Gleisanlage durch die unter Ziffer 1 skizzierte Verbreiterung der Fahrbahn nicht eingehalten werden können. Begründung: Zunächst begrüßt der Ortsbeirat das "abkreuzen" der Türöffnungszone in der Schloßstraße, was in Bezug auf diese Regel den Verkehrsteilnehmern schon mehr Klarheit vermittelt. Es müssen allerdings weitere Anstrengungen unternommen werden um den Verkehrsteilnehmern die besondere Verkehrsregel vor Augen zu führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2021 1. Die Vorlage OF 77/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4