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Reflexion

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1. Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Bildungscampus Unterliederbach in Frankfurt am Main ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 03.07.2019 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Flächen sollen für dringend benötigte Gemeinbedarfsflächen für verschiedene Schulformen und gegebenenfalls ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin soll ergänzend die Entwicklung einer in Ost-West-Richtung verlaufenden, öffentlichen Grünverbindung im Plangebiet planerisch vorbereitet werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen und sofern erforderlich beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach gelegenen Flächen reduziert. IV. Der vorgelegte Entwurf der Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: Zu I. bis III. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet hat eine Größe von rund 7 ha und liegt im Stadtteil Unterliederbach im Westen der Stadt Frankfurt am Main, in einer Entfernung von ca. 11 km Luftlinie zur Innenstadt. Das Plangebiet wird im Westen durch die Hunsrückstraße begrenzt und schließt im nordwestlichen Bereich nahtlos an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad an. Im Norden verläuft die Geltungsbereichsgrenze zunächst entlang der Hunsrückstraße alsdann entlang den südlichen Grundstücksgrenzen der Wohnhäuser der Hunsrückstraße sowie entlang dem Heimchenweg. Im Osten verläuft der Geltungsbereich östlich parallel zum Heimchenweg und zunächst nördlich der Hermann-Waibel-Allee bis zur Liederbacher Straße und dann entlang der Hermann-Waibel-Allee zurück bis zum Heimchenweg. Die südliche Geltungsbereichsgrenze verläuft danach entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Heimchenwegs Nr. 10 sowie der nördlichen Grundstücksgrenze der Wohnhäuser des Wachtelwegs entlang bis zur Hunsrückstraße. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt im Stadtteil Unterliederbach zwischen zwei Wohngebieten mit überwiegend zweigeschossiger, lockerer Bebauung in offener Bauweise. Im Plangebiet selbst befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie sonstige Grünflächen, teilweise mit Buschbestand. Im Westen wird das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung von der Bahntrasse der Königsteiner Bahn durchschnitten. Der Bahnhof Unterliederbach befindet sich unweit davon in fußläufiger Entfernung, nordwestlich des Plangebietes. Im nordöstlichen Teil befindet sich am Heimchenweg ein Standort der örtlichen Feuerwehr. Östlich des Plangebietes befinden sich ferner einzelne gewerblich genutzte Hallen sowie wenige Wohnhäuser zwischen der Idarwaldstraße, Liederbacher Straße und der Hermann-Weibel-Allee. Östlich des Plangebiets fließt in etwa 100 m Entfernung der Liederbach. Planungsgrundlagen Regionaler Flächennutzungsplan Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 folgenden Flächennutzungen dar: Grünfläche - Parkanlage und Flächen für die Landbewirtschaftung, überlagert mit der Darstellung eines Vorbehaltsgebiets für besondere Klimafunktionen. Darüber hinaus wird im Westen die Trasse der Königsteiner Bahn als regional bedeutsame Schienennahverkehrsstrecke - Bestand dargestellt. Der östliche Teil des Plangebietes ist als Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz dargestellt. In der Beikarte 1 zum RegFNP ist der innere Bereich des Gebietes ebenfalls als Grünfläche dargestellt. Weiterhin wird am westlichen Rand ein Denkmalschutz - linienhaft sowie ein Denkmalschutz - punktuell dargestellt. In der Vergangenheit war der Planbereich im RegFNP als Kompostlagerplatz, Fläche für Erwerbsgartenbau und Grünfläche dargestellt. Aufgrund der nicht lösbaren planerischen Konflikte mit den Störfallbetrieben im Industriepark Höchst wurden im Rahmen der Aufstellung des RegFNP 2010 die bisherigen Flächendarstellungen überwiegend zu landwirtschaftlicher Fläche umgewidmet. Die Fortentwicklung der Rechtsprechung lässt inzwischen die Abwägung konkurrierender Belange zu, die sich aus den Schutzzielen der Seveso-III-Richtlinie einerseits und den Entwicklungszielen der Stadt Frankfurt am Main zur Baurechtschaffung schutzbedürftiger Nutzungen innerhalb der Achtungsabstände andererseits, ergeben. Insofern scheint auch eine Änderung des RegFNP mit einer Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf möglich zu sein. Da im RegFNP die Fläche zum einen als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen dargestellt ist und zum anderen die geplante Flächenumwandlung größer als 5 ha ist, wird eventuell ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen sein. Bebauungspläne Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - überlagert sich fast vollständig mit mehreren rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan Nr. 478 - Silogebiet, rechtsverbindlich seit dem 01.08.1989, deckt derzeit den äußersten westlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 930 westlich der Eisenbahntrasse ab und setzt dort Private Grünfläche - Gärten fest. Diese Flächen befinden sich bereits im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 824 - Pfaffenwiese - Silogebiet, sollen nun aber im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 930 überplant werden. Der Bebauungsplan SW 7a Nr. 1 - Bf. Unterliederbach, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, deckt derzeit einen Bereich im westlichen Teil des Geltungsbereiches ab und setzt dort Öffentliche Grünfläche und eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche fest. Der Fluchtlinienplan Nr. 1432, förmlich festgestellt am 12.07.1937, gilt gegenwärtig auf den restlichen Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 930 und sieht für das Areal neue festzustellende Straßen- und Baufluchtlinien vor. Hierbei sollen u.a. die Johannesallee und die Hermann-Waibel-Allee zusammengefasst und nach Westen ins Plangebiet verlängert werden. Darüber hinaus wurde für ein Großteil des Plangebiets am 19.06.2001 der Aufstellungsbeschluss für den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach gefasst, für den am 30.01.2001 die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch stattgefunden hat. Die zukünftige Entwicklung soll für den Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach gelegenen Bereich mit geänderten Zielen und Zwecken der Planung erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach gelegenen Flächen reduziert. Seveso Für das Plangebiet sind die Schutzziele der Seveso-III-Richtlinie im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Anlass, Erfordernis und Ziele Im gesamten Stadtgebiet werden unter anderem aufgrund des stetig anhaltenden Zuzuges nach Frankfurt am Main dringend neue Schulstandorte benötigt. Insofern soll als Zielstellung für den Bebauungsplan der Schwerpunkt auf einer baulichen Entwicklung von verschiedenen Schulstandorten liegen. Im Stadtteil Unterliederbach besteht bereits aus dem heutigen Wohnungsbestand heraus ein erhebliches Defizit bei der Versorgung mit Grundschulplätzen, welchem auf diesem Wege abgeholfen werden soll. Zusätzliche Bedarfe ergeben sich teilweise auch aus dem neuen Wohngebiet nordwestlich des Silobades, für das der Bebauungsplan Nr. 926 aufgestellt wird. Darüber hinaus sollen Ersatzstandorte für die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule in Unterliederbach gefunden werden. Voraussichtlich soll auch noch ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) am Standort untergebracht werden. Als einzige zusammenhängende Freifläche mit entsprechender Größe ist es planerisch geboten, für die angestrebte Entwicklung diese Fläche auf ihre Eignung hin zu prüfen. Im weiteren Verfahren soll der Standort auf die mögliche Ansiedlung dieser Bildungseinrichtungen überprüft werden. Im Zuge dessen, ist die Erschließungssituation zu prüfen und den Erfordernissen anzupassen. Neben den verschiedenen Schulen sowie gegebenenfalls ergänzender sozialer Infrastruktur soll das Plangebiet mit einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünverbindung ergänzt werden. Zu IV. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Verlagerung und Kapazitätserweiterung von zwei Berufsschulen aus den Stadtteilen Unterliederbach und Höchst geschaffen werden. Des Weiteren sollen eine Grundschule und gegebenenfalls noch ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) am Standort errichtet werden. Außerdem ist es geplant, eine in Ost-West-Richtung verlaufende, öffentliche Grünverbindung herzustellen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für den gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Da die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, auf den Flurstücken im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach städtebauliche Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesen Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert, soweit dadurch originäre Grundstücksgeschäfte nicht gefährdet werden. Andernfalls erfolgt eine Deckung aus Mitteln des Dezernates IV. Diese Regelung gilt auch für die Vorkaufssatzung Nr. 5 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - (M 136/2019). Anlage 1_Lageplan (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Vorkaufssatzung (ca. 670 KB) Anlage 3_Karte_Geltungsbereich (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 26.11.2019, OA 504 Antrag vom 20.11.2019, OF 1179/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2020, M 128 Antrag vom 07.06.2021, OF 102/6 Antrag vom 26.06.2021, OF 114/6 Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Vorlage OF 1179/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 504 2019 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf OA 504 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1179/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 4. wie folgt lautet: "4. bei der Wohnbebauung die Höhe möglichst auf drei Geschosse parallel zum Wachtelweg und möglichst auf vier Geschosse parallel zur Hermann-Waibel-Allee begrenzt wird". Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP zu 2. Ziffern 1., 3., 4. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 504 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 169 und OA 504 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4994, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach -

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2019, OF 1179/6 Betreff: Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der M 169 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass 1. für die B-Pläne 926 und 930 ein gemeinsames ökologisches Gutachten hinsichtlich der Frischluftzufuhr erstellt wird. 2. für beide Pläne eine gemeinsame Verkehrsbetrachtung erstellt wird. 3. für beide Pläne ein tragfähiges Konzept zur Erschließung der Gebiete mit dem ÖPNV, sowohl mit der Schiene als auch mit dem Bus, erstellt wird. Dabei sind sowohl ein Ausbau der Bahnstrecke Frankfurt-Höchst - Königstein, als auch ein Anschluss mit Stadt- oder Straßenbahn zu prüfen. 4. bei der Wohnbebauung die Höhe parallel zum Wachtelweg auf 3 Geschosse und parallel zur Hermann-Weibel-Allee auf 4 Geschosse begrenzt wird. 5. die im B-Plan 926 vorgesehene Planung bezüglich Kitas und Schulen weiterverfolgt wird. Begründung: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu den B-Plänen 926 und 930 hat gezeigt, welche Themen den Bürgern wichtig sind. Dies sind die Frischluftzufuhr, der Verkehr, die Parkplätze, die Anbindung an den ÖPNV, die Errichtung von Kitas und Schulen und der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Die beiden Pläne können nicht für sich alleine betrachtet werden, sondern müssen gemeinsam hinsichtlich von Klima, Verkehr und Infrastruktur untersucht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Vorlage OF 1179/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 504 2019 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf OA 504 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1179/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 4. wie folgt lautet: "4. bei der Wohnbebauung die Höhe möglichst auf drei Geschosse parallel zum Wachtelweg und möglichst auf vier Geschosse parallel zur Hermann-Waibel-Allee begrenzt wird". Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP zu 2. Ziffern 1., 3., 4. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 504 entstanden aus Vorlage: OF 1179/6 vom 20.11.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 169 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. für die Bebauungspläne Nr. 926 und 930 ein gemeinsames ökologisches Gutachten hinsichtlich der Frischluftzufuhr erstellt wird; 2. für beide Pläne eine gemeinsame Verkehrsbetrachtung erstellt wird; 3. für beide Pläne ein tragfähiges Konzept zur Erschließung der Gebiete mit dem ÖPNV, sowohl mit der Schiene als auch mit dem Bus, erstellt wird. Dabei sind sowohl ein Ausbau der Bahnstrecke zwischen Frankfurt-Höchst und Königstein als auch ein Anschluss mit Stadt- oder Straßenbahn zu prüfen; 4. bei der Wohnbebauung die Höhe möglichst auf drei Geschosse parallel zum Wachtelweg und möglichst auf vier Geschosse parallel zur Hermann-Waibel-Allee begrenzt wird ; 5. die im Bebauungsplan Nr. 926 vorgesehene Planung bezüglich Kitas und Schulen weiterverfolgt wird. Begründung: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu den Bebauungsplänen Nr. 926 und 930 hat gezeigt, welche Themen den Bürgern wichtig sind. Dies sind die Frischluftzufuhr, der Verkehr, die Parkplätze, die Anbindung an den ÖPNV, die Errichtung von Kitas und Schulen und der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Die beiden Pläne können nicht für sich alleine betrachtet werden, sondern müssen gemeinsam hinsichtlich von Klima, Verkehr und Infrastruktur untersucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 504 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 169 und OA 504 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 504 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage OA 504 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OA 504 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1., Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage OA 504 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OA 504 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4994, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5407, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4