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Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5575 entstanden aus Vorlage: OF 1159/1 vom 10.12.2019 Betreff: Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärken Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich der Gedenkstätte Börneplatz in keiner Weise mehr geparkt werden kann und der Bereich entsprechend gegen das Befahren von allen Kraftfahrzeugen gesichert wird, dies auch vor dem Hintergrund der vorhandenen Parkmöglichkeiten innerhalb des Gebäudes. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, das Reinigungsintervall erhöhen zu lassen und das Ausführen von Hunden innerhalb der Gedenkstätte verbieten zu lassen und eine entsprechende, der Gedenkstätte angemessene Beschilderung anbringen zu lassen. Der Magistrat wird zusätzlich aufgefordert, die durch das Befahren der Fläche der Gedenkstätte entstandenen Schäden an der Schotterfläche reparieren zu lassen. Mit dem 1. Polizeirevier soll Einvernehmen darüber hergestellt werden, in welcher Weise künftig die Anfahrt der Polizeifahrzeuge erfolgen soll (möglichst über Battonnstraße), um erneuten Beschädigungen vorzubeugen. Begründung: Laut Lokalpresse bedauert die Jüdische Gemeinde, dass die Gedenkstätte Börneplatz "noch immer nicht fest im Bewusstsein der Stadtgesellschaft angekommen" und seine Relevanz als Gedenkort "nicht umfassend angenommen worden" sei. Zahllose dem Ortsbeirat vorliegende Klagen über Fehlnutzungen des Areals geben ein differenzierteres Bild ab und belegen, dass eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern den Bereich im Auge hat. Diesen Blick gilt es nicht nur zu erhalten, sondern auch in weiteren Kreisen der Bevölkerung zu verbreitern und zu schärfen. Eine "gestattete" Fehlnutzung der Gedenkstätte durch parkende Bau- oder Anlieferfahrzeuge führt in der Bürgerschaft in gleicher Weise zur Beunruhigung, wie das Abstellen aller sonstigen Fahrzeuge und jedwede andere missbräuchliche Nutzung der Gedenkstätte. Negative Vorbilder (siehe erstes Foto) haben weitere missbräuchliche Nutzung zur Folge. Das Befahren des geschotterten Bodens sowie der den Grundriss der 1882 errichteten und 1938 während des November-Pogroms verwüsteten Börneplatz-Synagoge wiedergebenden Metallschienen verletzt die Würde des Gedenkortes und sollte weitestgehend vermieden werden. Entstandene Schäden im Bereich der Gedenkstätte sind zeitnah zu beseitigen. Foto: Bernd Unger Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.01.2020, OF 1202/1 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5751 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 722 Aktenzeichen: 32 1
Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 1202/1 Betreff: Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde? Vorgang: OM 5575/20 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Anhang dargestellte "Stellplatzgenehmigung" für den Bereich der Gedenkstätte Börneplatz rechtmäßig erteilt wurde und ob für die Erteilung einer solchen "Genehmigung" nicht vielmehr andere Behörden zuständig sind. Sollte der Magistrat zu der Auffassung gelangen, dass die "Genehmigungen" nicht im Einklang mit den einzuhaltenden Regularien erstellt wurden, sind diese umgehend zurück nehmen zu lassen und das illegale Parken, sowie die damit einhergehenden Zerstörungen in dem Bereich wirkungsvoll - im Sinne der Vorlage OM 5575 - unterbinden zu lassen. Begründung: In der Bevölkerung entsteht der fatale Eindruck, dass Ämter, Behörden und städtische Betriebe sich illegale Parkmöglichkeiten unter der Hand gegenseitig zuschustern und dabei nicht einmal vor der Gedenkstätte Börneplatz respektvoll halt machen. . Foto: Bernd Unger Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5575 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5751 2020 Die Vorlage OF 1202/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5751 entstanden aus Vorlage: OF 1202/1 vom 26.01.2020 Betreff: Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde? Vorgang: OM 5575/20 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Anhang dargestellte "Stellplatzgenehmigung" für den Bereich der Gedenkstätte Börneplatz rechtmäßig erteilt wurde und ob für die Erteilung einer solchen "Genehmigung" nicht vielmehr andere Behörden zuständig sind. Sollte der Magistrat zu der Auffassung gelangen, dass die "Genehmigungen" nicht im Einklang mit den einzuhaltenden Regularien erstellt wurden, sind diese umgehend zurückzunehmen und das illegale Parken sowie die damit einhergehenden Zerstörungen in dem Bereich wirkungsvoll - im Sinne der Vorlage OM 5575 - zu unterbinden. Begründung: In der Bevölkerung entsteht der fatale Eindruck, dass Ämter, Behörden und städtische Betriebe sich illegale Parkmöglichkeiten unter der Hand gegenseitig zuschustern und dabei nicht einmal vor der Gedenkstätte Börneplatz respektvoll halt machen. Foto: Bernd Unger Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5575 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 838 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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