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Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Vor dem Hintergrund der nachfolgend zitierten Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung - Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement - sieht der Magistrat gegenwärtig keine Möglichkeit, die gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung zu erreichen: "Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit unterliegt die Unfallentwicklung auf hessischen Autobahnen einer regelmäßigen und intensiven Beobachtung, Analyse und Bewertung, wobei die unfallauffälligen Bereiche jährlich identifiziert werden. Für die An- bzw. Aufhebung oder Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ist stets ein sehr strenger Maßstab anzulegen, wobei das Unfallgeschehen explizit zu untersuchen und nachzuweisen ist. Auch die Höhe der Beschränkung muss begründet sein. Alleiniger, hierbei anzusetzender Maßstab ist dabei die Zahl der Unfälle und die daraus abgeleitete Unfallrate, in die das Verkehrsaufkommen eingeht. Diese Betrachtungsmethodik berücksichtigt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die einschlägige Rechtsprechung. Demnach sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nur gerechtfertigt (§ 45 Abs. 9 StVO und Gerichtsurteile BGH und BVG), wenn ohne Beschränkung eine deutlich erhöhte Unfallhäufigkeit, respektive erhöhte Unfallrate, vorliegt. Im von Ihnen genannten Bereich der BAB A 66 ist die Geschwindigkeit in folgenden Streckenabschnitten beschränkt: Fahrtrichtung Wiesbaden StVO 274-60 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h) von Betr.-Km 3,200 bis 6,500 zwischen Eschborner Dreieck und AS Kelkheim (Verflechtungsbereich) Fahrtrichtung Frankfurt StVO 274-62 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h) von Betr.-Km 10,976 bis 9,540 nach der AS Zeilsheim (Straßenschäden) StVO 274-62 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h) von Betr.-Km 6,670 bis 4,727 zwischen AS Kelkheim und AS Frankfurt-Höchst (Verflechtungsbereich) StVO 274-60 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h) von Betr.-Km 4,727 bis 3,200 zwischen AS Frankfurt-Höchst und Eschborner Dreieck (Verflechtungsbereich) Aus der turnusmäßigen Unfalluntersuchung der hessischen BAB Iässt sich für den in Frage kommenden Bereich im Zuge der BAB A 66 feststellen, dass die für den Zeitraum 2011-2013 ermittelten Unfallraten (beide Fahrtrichtungen) die der Bewertungsmethodik zugrunde gelegten Vergleichswerte nicht überschreiten. Daher ist der o.g. Bereich als unfallunauffällig einzustufen und somit liegen die Voraussetzungen für die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung aus Verkehrssicherheitsgründen nicht vor. Die Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich des Zuflusses zur AS Kelkheim, wo wegen des Rückstaus aus der AS Frankfurt-Höchst sich die auf die BAB A 66 in Fahrtrichtung Frankfurt auffahrenden Verkehrsteilnehmer nur schwer in den fließenden Verkehr einfädeln und die von Wiesbaden kommenden Verkehrsteilnehmer erst spät ihre Geschwindigkeit anpassen können, kann die o.g. Problemsituation nicht lösen. Eine angepasste Steuerung der LSA an der Auffahrt auf die Königsteiner Straße kann hingegen zur Behebung des Problems der regelmäßigen Bildung von Rückstaus auf der Autobahn beitragen. Eine Tempobegrenzung ist zur Reduktion von möglichen Staugefahren im Zuge des betrachteten Bereiches der BAB A 66 nicht geeignet. Weder das festgestellte Problem der Bildung von Rückstaus (siehe oben) noch die Höhe der relevanten Unfallzahlen begründen die Einführung einer solchen verkehrsrechtlichen Maßnahme. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Situation lassen sich die geforderten straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen für die betrachteten Abschnitte im Zuge der BAB A 66 nicht ableiten. Für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen besteht daher keine Rechtsgrundlage." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2103 Antrag vom 24.01.2015, OF 1244/6 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3863
Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1244/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil eine Verlegung des Beginns des Tempo 120-Bereichs auf der BAB A66 vor der AS 15 - Kelkheim in Fahrtrichtung Frankfurt vorzuschlagen. Aktuell: KM 6,670 - Vorschlag: KM 7,40 Begründung: Zwischen der Anschlussstelle Zeilsheim und Höchst beginnt der Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist. Damit steht das jetzige Tempo 120-Schild "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus Sicherheitsgründen sowie ökologischen Gesichtspunkten wäre es erstrebenswert, das Schild ca. 750 Meter in Richtung Zeilsheim zu verlegen. Damit stünde es vor dem Hügel und die Kraftfahrzeuge könnten die Bremswirkung des Hügels mit zur Verringerung des gefahrenen Tempos nutzen. Kartenausschnitt: Stadtplan.Frankfurt.de Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt die Vorlage OF 1244/6 in der folgenden geänderten Fassung zur Abstimmung: "Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 `hinter der Kuppe.. Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120)." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird zunächst über die Zulässigkeit der Vorlage in der geänderten Fassung abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3863 2015 1. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung zugelassen. 2. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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