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Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 405 entstanden aus Vorlage: OF 92/1 vom 14.06.2021 Betreff: Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren Vorgang: OM 2780/18 OBR 1; ST 913/18 Der Magistrat wird gebeten, den Römischen Ring und den Maastrichter Ring (analog Pfannmüllerstraße) in eine Anliegerstraße umzuwidmen und durch Zeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr und Anlieger frei" zu signalisieren. Begründung: Posende fahren mit teils unverhältnismäßig lauten Fahrzeugen (Autos und Motorrädern) bzw. mit übermäßig lauter Musik unnötigerweise in Wohngebieten spazieren, was für vermeidbare Lärmbelästigungen sorgt. Die zu Messezeiten gemäß Stellungnahme ST 913 aufzustellende Beschilderung wäre sodann nicht mehr erforderlich, was Kapazitäten frei macht. Der Römische Ring als auch der Maastrichter Ring dienen lediglich der Erschließung der Wohngebiete. Da über beide Straßen keine weiteren Straßen erreicht werden, besteht für den allgemeinen Verkehr keine Notwendigkeit, die genannten Straßen zu befahren. Durch die geringe Breite beider Straßen sollte der Verkehr auf das Notwendigste reduziert werden. Für Anwohnende, deren Besuchende, Lieferverkehr und die lokalen sozialen Einrichtungen wie Kitas wären diese Straßen weiterhin befahrbar, da diese unter Anliegerverkehr fallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2780 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 913 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1965 Antrag vom 12.05.2024, OF 1259/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Römischen Ring und Maastrichter Ring in Anwohnerstraßen um-widmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1259/1 Betreff: Römischen Ring und Maastrichter Ring in Anwohnerstraßen um-widmen Vorgang: OM 405/21 OBR 1; ST 1965/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßen Römischer Ring und Maastrichter Ring dauerhaft in Straßen für den Anwohnerverkehr mit dem Zusatz "Radverkehr frei" (VZ 1022-10) umzuwidmen. Auf die temporäre Beschilderung mit Schranke zu Messezeiten kann zukünftig verzichtet werden (OM 770 / 2016). Begründung: Für den allgemeinen Autoverkehr erfüllen die o.g. Straßen keinerlei Funktion. Die Straßen wurden lediglich als Andienungsstraßen der Wohnbebauung geplant und errichtet, jedoch bisher nicht als solche offiziell verkehrsrechtlich ausgewiesen. Dies soll nunmehr erfolgen. Da zudem der Begriff "Anwohner" enger gefasst ist als "Anlieger", wird es hinsichtlich der Interpretation keine Spielräume und Missverständnisse mehr geben. Besucher der Anwohner dürfen bei dieser Regelung weiterhin einfahren. Zu Messezeiten werden die o.g. Straßen bereits heute provisorisch als Anwohnerstraßen ausgeschildert und die Einfahr-Spur mittels mobiler Schranke gesperrt. Dadurch erfolgt die Einfahrt mit über die Ausfahr-Spur. Dies führt jedoch immer wieder zu Behinderungen und gefährlichen Verkehrssituation, wenn mehrere Anwohner ein- und ausfahren müssen. Teilweise kommt der Lieferverkehr nicht mehr neben der Schranke problemlos hindurch, wenn diese ungünstig aufgestellt wurde. Teilweise werden die Schilder/Schranken nicht zeitnah wieder abgeholt und blockieren die Straße oder den Gehweg unnötig. Messebesucher fahren mitunter weiterhin in die o.g. Straßen hinein. Auf das Fehlverhalten angesprochen, entgegneten die Autofahrenden, dass dieses Schild vor zwei Wochen noch nicht dagewesen sei und man mit der plötzlichen Verkehrsänderung überfordert gewesen sei. Somit spricht alles dafür, die Anordnung "Anwohner frei" dauerhaft beizubehalten und nicht lediglich an Messetagen. Quelle: Privat; zugeparkte Feuerwehrzufahrt mit auswärtigem Kennzeichen; parkende Fahrzeuge in zweiter Reihe trotz Haltverbot Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 405 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1965 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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