Reflexion
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„Blumen Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufgestellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3748 entstanden aus Vorlage: OF 953/5 vom 09.08.2018 Betreff: "Blumen Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufgestellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3 Der Magistrat wird gebeten, den neu aufgestellten Container des Geschäftes "Blumen Tugba" bis zur endgültigen Klärung der Modalitäten des späteren Bürgerparks zu dulden und bis dahin am derzeitigen Standort zu belassen. Es bedarf einer endgültigen Klärung der künftigen Existenz der auf dem angehenden Bürgerpark-Gelände vorhandenen Gebäude und Stallungen beziehungsweise deren eventuellen Verwendung. Begründung: Im Rahmen der Teilräumung der Niederräder Rennbahn erhielt Familie Özdemir in Vereinbarung mit dem Liegenschaftsamt und dem Grünflächenamt eine unbefristete Duldung zur weiteren Nutzung der Arbeitsräume im ehemaligen Pferdestall gegenüber des Blumenwagens "Tugba" zugesprochen. Beide Ämter streben nach eigenen Aussagen in der Zukunft einen Abriss der Gebäude und Stallungen an. Damit würden jedoch die derzeitigen Arbeitsräume in den Stallungen wegfallen. Mit Unterstützung des Liegenschaftsamtes konnte vom Abrissgelände der ehemaligen Rennbahn ein Holzcontainer erworben werden mit dem Ziel, für den Fall eines Abrisses der Stallungen einen Arbeitsraum zur Verfügung zu haben. Der Standort für die Aufstellung des Containers wurde mit dem Grünflächenamt vereinbart. Es wurde daraufhin vor Ort eine aufwendige Renovierung durchgeführt und die Herstellung eines gepflegten und optisch attraktiven Zustandes. Inzwischen hat die Untere Naturschutzbehörde als vorgesetzte Behörde über das Grünflächenamt Familie Özdemir aufgefordert, den Container bis zum 31.07.2018 zu entfernen. Vom 01.07.2018 bis 01.08.2018 befanden Özdemirs sich außer Landes. Unter diesem Zeitdruck stehend hat Familie Özdemir die Untere Naturschutzbehörde schriftlich um wohlwollende Prüfung aller Möglichkeiten gebeten, den Container am derzeitigen Standort zu belassen. Im anderen Fall müsse sie einen Notverkauf vornehmen, der mit Verlusten einhergehe. Grundsätzlich sind Geschäftsleute hinsichtlich der Absicherung ihrer Existenz zukunftsgerichtet und auf Planungssicherheit angewiesen, insbesondere wenn es sich wie hier um eine Familie mit drei Kindern handelt. Özdemirs fühlen sich zwischen den ungeklärten Zuständigkeiten der Behörden und dem neuerlichen Anspruch der Unteren Naturschutzbehörde zerrieben. Eine Planung ist so nicht möglich, schon gar nicht eine Zukunftsplanung, die die Familie absichert. Für den Ortsbeirat ist solche Situation nicht tragbar. Hinsichtlich der Gesamtsituation vertritt der Ortsbeirat die Auffassung, dass einige ehemalige Stallungen im Rahmen des geplanten Bürgerparks Verwendung finden können und sollten und nicht zwangsläufig abgerissen werden müssen. Der Ortsbeirat wurde bislang nicht gebeten, sich zur Verwendung der ehemaligen Stallungen und Gebäude zu äußern, geht aber davon aus, dass der künftige Bürgerpark mit Leben erfüllt werden muss und einige der vorhandenen Gebäude gute Verwendung finden können. Den Blumenstand zu entfernen bzw. ihn seiner Arbeitsmöglichkeiten und seiner Zukunft zu berauben, hält der Ortsbeirat im Hinblick auf künftige Planungen für kontraproduktiv. Der Blumenstand wird sowohl heute als auch zukünftig gebraucht. Er gehört für die Bürger quasi zum Urgestein Niederrads. Die Bürger haben schon heute für die Existenzprobleme des beliebten Blumenstandes und der dauernden Probleme mit den Behörden kein Verständnis. Auch sie möchten Gewissheit, dass ihnen "Blumen Tugba" erhalten bleibt. Sollte auf Dauer schon wieder ein Geschäft in Niederrad wegfallen, wäre das ein großer Verlust und den Bürgern nicht zu vermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 21 Antrag vom 02.05.2019, OF 1277/5 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4628 Beratung im Ortsbeirat: 5
"Blumen Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufge-stellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 21 Betreff: "Blumen Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufge-stellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3 Die Firma Blumen Tugba hat auf dem Gelände des geplanten Bürgerparks (ehemalige Rennbahn) einen Pavillon ohne bau-, naturschutz- oder landschaftsschutzrechtliche Genehmigung errichtet. Das Gebäude befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes 916 DFB-Akademie im Festsetzungsbereich "öffentliche Grünfläche - Parkanlage". Dieser Bereich ist zudem Landschaftsschutzgebiet. Sowohl die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wie auch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet lassen kein Gebäude für eine gewerbliche Nutzung als Blumengeschäft zu. Der Bereich ist für die Allgemeinheit als Parkanlage planungsrechtlich gesichert. Die Naturschutzbehörde hat im Auftrag des Magistrats aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dafür zu sorgen, dass das im Landschaftsschutzgebiet neu errichtete und dort nicht genehmigungsfähige Gebäude beseitigt wird. Aufgrund dessen, dass dem Betreiber des Blumenladens die Fläche vom städtischen Grundeigentümer ohne Berücksichtigung der Genehmigungslage zur Verfügung gestellt wurde, strebt der Magistrat eine gütliche Einigung im Hinblick auf die Beseitigungsfrist an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3748 Antrag vom 02.05.2019, OF 1277/5 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4628
Blumen Tugba’s Arbeitscontainer soll an seinem jetzigen Platz bleiben oder es sollen Alternativen angeboten werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, NR 819 Betreff: Blumen Tugba's Arbeitscontainer soll an seinem jetzigen Platz bleiben oder es sollen Alternativen angeboten werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Inhaber von Blumen Tugba zuzusichern, dass er seinen Arbeitscontainer an der Ecke Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße nicht abbauen oder versetzen muss. 2. Alternativ soll der Familie Özdemir, den Eigentümern des Geschäfts, entweder a) kostenlos ein neuer Standort für den Container zur Verfügung gestellt sowie die Transportkosten übernommen werden. b) Kostenlos neue Räumlichkeiten für ein Ladengeschäft zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Vor einem guten Jahr hat die Stadt einen Holzcontainer an Herrn Özdemir verkauft, den er - im Wissen und mit Zustimmung des Liegenschafts- und des Grünflächenamtes - hinter seinem Verkaufsstand platzierte. Seinen Verkaufsstand betreibt er an dieser Stelle seit 19 Jahren. Nunmehr forderte die Untere Naturschutzbehörde Özdemir auf, den Container zu entfernen, weil dieser wohl im Landschaftsschutzgebiet steht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum weder das Liegenschaftsamt noch das Grünflächenamt Herrn Özdemir auf das Landschaftsschutzgebiet hingewiesen haben. Auch dass Herr Özdemir offenbar keinen Ansprechpartner findet, an den er sich wenden kann und von dem er weitere Informationen erhält, ist unverständlich. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Stephanie Wüst Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2019, OF 1277/5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 24.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.05.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 819 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4628 2019 1. Der Vorlage NR 819 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1277/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU, LINKE. und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 14.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 819 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 34. Sitzung der KAV am 03.06.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 819 wird zugestimmt. 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.06.2019, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 819 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) BFF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.06.2019, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 819 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 819 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4230, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 92 31
Blumen „Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2019, OF 1277/5 Betreff: Blumen "Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers Vorgang: OM 3748/18 OBR 5; ST 21/19 Der Ortsbeirat bezieht sich auf OM 3748 vom 21.09.2018 und ST 21 des Dezernats X, Umwelt und Frauen - und fordert den Magistrat auf, die Unstimmigkeiten um den jetzigen Standort des renovierten Containers "Blumen Tugba" dahingehend zu beenden, dass dieser Standort mit einer zu erstellenden Sondergenehmigung ausgestattet wird und erhalten bleibt. Begründung: Die Behauptung dass die Aufstellung des Containers durch den Inhaber "Blumen Tugba" ohne Genehmigung erfolgt sei, ist nicht richtig. Keine einzige Handlung bezüglich des Containers erfolgte eigenmächtig, sondern stets in Absprache mit dem jeweils zuständigen Amt. Der "Blumencontainer" - wurde seinem derzeitigen Standort zugeführt, nachdem das Liegenschaftsamt den Kauf des Containers abgewickelt hatte. Das Grünflächenamt wies dem Inhaber "Blumen Tugba" an Ort und Stelle den jetzigen Standort zu. Es wurde dabei - in Anwesenheit eines Ortsbeiratsmitgliedes - eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung erbeten. Diese wurde zugesichert, aber es bestand keine Einigkeit darüber, welches der beiden Ämter das Schreiben verfassen sollte. ("Man werde sich besprechen und intern einigen" hieß es.) Bezüglich des Landschaftsschutzgebietes weist der Ortsbeirat darauf hin, dass sich sowohl das chinesische Hotel, als auch die angehende DFB-Akademie, darin befinden. Die VIP-Zufahrt von der Kennedyallee auf das DFB-Gelände erforderte ebenfalls eine Sondergenehmigung. Der Ortsbeirat legt auf Gleichbehandlung wert, zumal es sich bei "Blumen Tugba" um einen kleinen, aber für Niederrad sehr wichtigen Betrieb handelt, dessen Existenz es zu fördern gilt. -2- Hinsichtlich des vorgesehenen Bürgerparkes weist der Ortsbeirat darauf hin, dass gemäß ST 232 die Planungen -insbesondere die Gebäudeplanung (für die weitere Existenz von "Tugba" maßgebend)- bislang nicht abgeschlossen sind. Punkt 5 der Anfrage des Ortsbeirates: "Sind derzeit - außer "Blumen-Tugba" - Gebäude-Nutzungen vorgesehen ?" und Punkt 6 der Anfrage: "Sind Gebäude bzw. Stallungen zum Abriss vorgesehen?" werden beide gleichlautend beantwortet mit: "hierzu kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden". Für Existenz und Container-Erwerb von "Blumen Tugba" ist beides bedeutsam. Der Ortsbeirat kann sich mit den Forderungen nach Beseitigung des Blumencontainers in gar keinem Fall einverstanden erklären und verweist nochmals auf die Eingangsforderung dieses Antrages und den detaillierten Antrag OM 3748 vom 21.09.2018. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.04.2019, NR 819 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3748 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4628 2019 1. Der Vorlage NR 819 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1277/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU, LINKE. und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
„Blumen Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4628 entstanden aus Vorlage: OF 1277/5 vom 02.05.2019 Betreff: "Blumen Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers Vorgang: OM 3748/18 OBR 5; ST 21/19 Der Ortsbeirat bezieht sich auf seine Anregung OM 3748 und die Stellungnahme des Magistrats ST 21 und fordert den Magistrat auf, die Unstimmigkeiten um den jetzigen Standort des renovierten Containers "Blumen Tugba" dahin gehend zu beenden, dass dieser Standort mit einer zu erstellenden Sondergenehmigung ausgesta ttet wird und erhalten bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3748 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1536 Antrag vom 09.10.2019, OF 1426/5 Aktenzeichen: 67 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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