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Reflexion

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Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1280/2 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46 / Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der OBR 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selber auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7086 2021 Die Vorlage OF 1280/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4