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Reflexion

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Zukunft der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit der freien Träger und Initiativgruppen in Bockenheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4775 entstanden aus Vorlage: OF 852/2 vom 16.06.2019 Betreff: Zukunft der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit der freien Träger und Initiativgruppen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig im Vorfeld der Beratungen und Beschlussfassung über den Haushalt 2020 die im Stadtteil-Arbeitskreis vertretenen Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit der freien Träger und Initiativgruppen in Bockenheim sowie Vertreter des Ortsbeirates 2 zu einem gemeinsamen Gesprächstermin einzuladen. Gegenstand des Austausches soll die weitere kurz- und mittelfristige Planung des Magistrats für die Etats der genannten Einrichtungen bzgl. 1. Personalkosten und 2. Sachkosten sein. Ziel ist es, den genannten Einrichtungen wieder Perspektiven und Planungssicherheit für die weitere Entwicklung ihrer wichtigen Arbeit zu geben. Begründung: Aufgrund der wiederholten Nichtberücksichtigung von z. B. Tariferhöhungen in den Personalkostenbudgets und faktischen Kürzungen in den Sachkostenbudgets ist die Fortführung der bestehenden guten und wichtigen Offenen Jugendarbeit der verschiedenen Einrichtungen in Bockenheim zunehmend gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1909 Antrag vom 01.01.2021, OF 1294/2 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1909 Aktenzeichen: 51

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gleichbehandlung der freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 105 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 02.01.2020 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gleichbehandlung der freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Finanzierungsgrundlagen für die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden vereinheitlicht, sodass für alle Einrichtungen die Übernahme der erforderlichen Personal- und Sachkosten gewährleistet ist. Der Haushaltsansatz in der Produktgruppe 18.01 ist im entsprechenden Umfang aufzustocken. Begründung: Auch nach dem umfangreichen Ausbau der Kindertagesstätten und schulbezogenen Betreuungsangebote bleiben die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gerade in Bockenheim ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe. Die Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen der entsprechenden Altersgruppen offen, die Angebote sind kostengünstig, oft auch kostenlos. Die Verteilung der vorhandenen Mittel obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Die Finanzierung der Träger erfolgt jedoch nach sehr unterschiedlichen Kriterien, die sich noch aus der Entstehungsgeschichte der Einrichtungen herleiten. Während die - im Ortsbezirk 2 nicht vorhandenen - Kinder- und Jugendhäuser der Stadt Frankfurt (Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) vollständig finanziert werden, wird im Bereich der freien Träger zwischen "unabhängigen Trägern" und "Initiativgruppen" unterschieden. Die unabhängigen Träger - dazu zählen in Bockenheim z. B. das Nachbarschaftsheim und der Abenteuerspielplatz des Bundes der Deutschen Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BDP) - erhalten jeweils Festbeiträge, aus denen sämtliche Ausgaben zu leisten sind, während die Personalkosten der Initiativgruppen zwar grundsätzlich finanziert werden, die Träger aber durch eine jährliche einprozentige Kürzung der Sachmittel belastet werden. Hierzu zählen das JUZ Bockenheim, das Kinderhaus Am Weingarten und die offenen Einrichtungen der Kinderwerkstatt Bockenheim. Alle Träger sind von der nicht tarifgerechten Bemessung der Personalkosten betroffen, wozu nicht nur die jährlichen Tariferhöhungen, sondern auch erhöhte Kosten durch die jeweiligen "Erfahrungsstufen" der Beschäftigten zählen. Die nicht gedeckten Personalkosten führen dann zwangsläufig zu Einschränkungen des Angebots. Erschwerend kommt der große Mangel an Fachkräften hinzu. Auch die eingesetzten Sachmittel werden nicht preiswerter, wenn die Haushaltsansätze gekürzt werden. Der Magistrat hat sich mehrfach dazu verpflichtet, eine tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger zu sichern, um die Existenz der Einrichtungen nicht zu gefährden. Für alle freien Träger ist eine gesicherte Finanzierung ihrer Arbeit von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollten die Grundlagen der Finanzierung dringend vereinheitlicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1159 Antrag vom 01.01.2021, OF 1294/2 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1909 Antrag vom 27.01.2023, OF 270/4 Auskunftsersuchen vom 14.02.2023, V 607 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.01.2020 Aktenzeichen: 51

Gleichbehandlung der freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1159 Betreff: Gleichbehandlung der freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit Werden gleichartige Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der Förderung die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten. (§74 Abs. 5 SGB VIII). Dies gilt für fachliche und finanzielle Fördergrundsätze. Die Förderung freier Träger führt durch kommunale Zuwendung unter Einbeziehung von Drittmitteln und den zuwendungsrechtlich zwingend zu erbringenden Eigenmitteln stets zu einer ausgeglichenen Gesamtfinanzierung. Die finanzielle Förderung kommunaler Jugendhilfeeinrichtungen deckt die in diesem Bereich anfallenden Personal- und Sachkosten. Ein Überschuss wird nicht erwirtschaftet. Im Gegensatz zu den freien Trägern kann der öffentliche Träger keinen Anteil der Eigenmittel benennen, sondern muss eine ausgeglichene Finanzierung aus seinem bestehenden Betriebskostenzuschuss sicherstellen. Insofern sieht der Magistrat die Einheitlichkeit der finanziellen Fördergrundlagen zwischen freiem und öffentlichen Träger als gegeben an. Die Vereinheitlichung unterschiedlicher Finanzierungsgrundlagen bei der Förderung verschiedener freier Träger (hier unabhängige Träger und Initiativgruppen) wird befürwortet. Aus Sicht des Magistrates kann dies kostenneutral erfolgen. Diese unterschiedlichen Grundlagen gehen auf Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses zurück. Diesem obliegt es, hier eine Vereinheitlichung herzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 105 Antrag vom 01.01.2021, OF 1294/2 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1909 Antrag vom 27.01.2023, OF 270/4 Auskunftsersuchen vom 14.02.2023, V 607

Zukunft der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1294/2 Betreff: Zukunft der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim Vorgang: OM 4775/19 OBR 2; ST 1909/19; EA 105/20 OBR 2; ST 1159/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Eine Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses (Kinder- und Jugendförderung) beschäftigt sich z. Zt. mit der Weiterentwicklung der Förderpraxis im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: 1. Initiativgruppen (wie das JUZ Bockenheim, das Kinderhaus Am Weingarten und Café Lichtblick) und andere freie Träger unterliegen unterschiedlichen Förderbedingungen. a) Wie stellt sich die derzeitige Förderung im Einzelnen dar (Personal-, Sachkosten)? b) Wird - unter Berücksichtigung der Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses - eine Vereinheitlichung der finanziellen Förderung angestrebt, ohne dass die Neuordnung mit finanziellen Verlusten für einzelne Einrichtungen verbunden wäre? 2. Nach Stellungnahme des Magistrats (ST 1159/2020) erfolgt aus "zuwendungstechnischen" Gründen keine kostendeckende vollständige Förderung. a) Aus welchen Einnahmen bestreiten kleine Initiativgruppen ihren Eigenanteil? b) Welche Drittmittel können Initiativgruppen beanspruchen? 3. In den letzten Jahren wurde die schulische Nachmittagsbetreuung erheblich ausgeweitet. a) Wie erfolgt zwischen dem Stadtschulamt (zuständig für schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit) und dem Jugendamt (zuständig für die offene Kinder- und Jugendarbeit) die Abstimmung über den künftigen Bedarf an Betreuungsangeboten im jeweiligen Stadtteil im Rahmen der Jugendhilfeplanung? b) In welchem Umfang sollen Angebote der offenen Arbeit aus pädagogischen Gründen erhalten bleiben? c) Könnte die Weiterführung der Angebote durch Übernahme von Aufgaben aus dem Leistungskatalog des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) gesichert werden? 4. Ist im Hinblick auf die absehbar schwieriger werdende Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 mit Einschränkungen bei der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim zu rechnen? Begründung: Bis zur Kommunalwahl 1989 war das Angebot an Kindertagesstätten in Frankfurt beschränkt. Neben der in Krippen, Kindergärten und Horten (in der Alternativszene Krabbelstuben, Kinder- und Schülerläden) geleisteten Betreuung hatte die offene Knder- und Jugendarbeit zumindest in den studentisch geprägten Stadtteilen wie Bockenheim eine wichtige Funktion für Familien, die aus unterschiedlichen Gründen - teils kultureller bzw. finanzieller Art, aber auch aus dem Wunsch nach einer anderen Pädagogik - keinen Zugang zu organisierten Betreuungsangeboten hatten oder haben wollten. Die nach 1989 erfolgte Institutionalisierung der Kinderbetreuung, insbesondere der zahlreichen Pädagogen- und Elterninitiativen, ging langfristig zu Lasten der offenen Arbeit, was ursprünglich nicht beabsichtigt war. Spätestens mit der Durchsetzung des individuellen Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz wurden sämtliche Angebote "professionalisiert" (auch durch Ausschluss nicht einschlägig ausgebildeter Kräfte). Auch die Veränderung der Sozialstruktur in den früheren Alternativstadtteilen durch fortschreitende Gentrifizierung hatte tiefgreifende Veränderungen zur Folge. Während in vielen Einrichtungen Eltern früher engagiert mitgearbeitet hatten (oft einschl. der Essensversorgung und der Reinigungsarbeiten) wurde Kinderbetreuung mittlerweile zu einer schlichten Dienstleistung. Die Zunahme zuverlässiger schulischer Betreuungsangebote begünstigt diese Entwicklung. Nicht zuletzt der Ausbau des Privatschulwesens und die damit verbundene soziale Entmischung verändert die Szenerie. Wichtige Impulse, die in der Zeit der Studentenbewegung gesetzt wurden, gehen zugunsten durchrationalisierter Prozesse verloren. Es sollte Anliegen des Jugendhilfeausschusses sein, alternative pädagogische Angebote wie Abenteuerspielplätze und Beratungsbüros für Jugendliche auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen zu erhalten, um Kindern und Jugendlichen weiterhin vielfältige Möglichkeiten außerhalb der schulischen Versorgung zu eröffnen. Die Ortsbeiräte haben ein berechtigtes Interesse, hinsichtlich der Planungen zur Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Ortsbezirk frühzeitig informiert und auch beteiligt zu werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4775 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1909 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 105 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1159 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1909 2021 Die Vorlage OF 1294/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4