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Reflexion

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Bahnunterführung in Nied: Zeitplan zur Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1447 entstanden aus Vorlage: OF 1142/6 vom 07.10.2019 Betreff: Bahnunterführung in Nied: Zeitplan zur Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße Vorgang: V 843/18 OBR 6; ST 1867/18 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Planungsstand bezüglich der Bahnunterführung Oeserstraße unter Berücksichtigung nachfolgender Fragestellungen zu berichten: 1. Was sind gegenwärtig aus Sicht der Stadt die größten Hindernisse, die dazu führen, dass aktuell bei der Planung anscheinend kaum Fortschritte erzielt werden? 2. In welcher Leistungsphase befindet sich aktuell das Projekt aus Sicht der Stadt? 3. Wann ist mit dem Abschluss zukünftiger Leistungsphasen zu rechnen? 4. In welchem Jahr soll mit dem Bau begonnen werden? 5. In welchem Jahr ist mit der Fertigstellung der Bahnunterführung zu rechnen? Begründung: Der Bahnübergang in Nied stellt eine große Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar. Seit Jahrzehnten versucht die Stadt erfolglos, dort eine Bahnunterführung zu planen und zu bauen. In der Vergangenheit hat sich der Ortsbeirat schon mehrfach nach dem aktuellen Planungsstand der Bahnunterführung erkundigt (zuletzt im August 2018). Die Antworten des Magistrats waren entweder nicht ausreichend bzw. nicht vollständig (siehe Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1867, in welchem der Magistrat lediglich antwortet, dass die technische Vorplanung im Januar 2016 abgeschlossen worden ist) oder geplante Baubeginne haben sich als unrealistisch herausgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 843 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 166 Antrag vom 11.05.2020, OF 1294/6 Anregung vom 12.05.2020, OA 550 Aktenzeichen: 66 2

Bahnübergang Nied

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2020, OF 1294/6 Betreff: Bahnübergang Nied Vorgang: V 1447/19 OBR 6; ST 166/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der DB Netz AG dafür Sorge zu tragen, dass der in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020 (ST 166) vorgestellte Zeitplan eingehalten wird und entsprechend umgehend mit Planung und Bau begonnen wird. Weitere Verzögerungen müssen vermieden werden. Vielmehr sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, diesen Zeitplan möglichst zu verkürzen. Ohne die Planungen und den Bau für die Unterführung zu verzögern oder gar zu gefährden wird der Magistrat beauftragt, den Bau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer erneut ernsthaft zu prüfen und umzusetzen. Begründung: Bereits seit vielen Jahren, vielmehr Jahrzehnten setzt sich der Ortsbeirat für die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße und den Bau der Bahnunterführung ein. Genauso lange versucht die Stadt erfolglos, dort eine Bahnunterführung zu planen und zu bauen - Es wurden (Zeit-)Pläne erstellt, doch bisher wurde keiner der Pläne in die Tat umgesetzt. Stattdessen gab es immer wieder Verschiebungen - zuletzt begründet mit einem erneuten Abstimmungsbedarf bedingt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung der Honorarordnung für Ingenieurleistungen (ST 1662020). Die Zeit des Diskutierens und Verschiebens ist nun endgültig vorbei. Alle rechtlichen Fragen sollten mittlerweile geklärt sein und gemäß der Stellungnahme ST 166 liegt eine abgestimmte Vorentwurfsplanung vor. Es ist dringend geboten, dass den Plänen endlich Taten folgen. Die Forderung nach dem Bau einer Brücke bedeutet nicht, dass damit die Planung für die Unterführung zurück gestellt werden sollte, im Gegenteil - der Ortsbeirat fordert eine schnelle Umsetzung der Pläne ausdrücklich. Aber das eine schließt das andere nicht aus. Die 10 Jahre, die es noch dauern mindestens dauern wird, bis die Unterführung fertig gestellt ist, sind wohl leider realistisch angesetzt. Eine Fußgängerbrücke wäre deutlich schneller zu bauen und müsste auch nicht als Provisorium betrachtet werden, denn ein oberirdischer Weg wäre auch nach Fertigstellung der Bahnunterführung zumindest bei Dunkelheit eine gute Alternative zum Weg durch die Unterführung. Zumindest für Fußgänger*innen wahrscheinlich auch kürzer und schneller. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 166 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 89 Beschluss: Anregung OA 550 2020 Die Vorlage OF 1294/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4