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Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße I
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1313/1 Betreff: Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße I Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Eppenhainer Straße 46 Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird und die Gehwegplatten rautenförmig verlegt sind. Begründung: An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Wenn im linken Bereich ein Fahrzeug parkt, stellen sich manchmal auch noch weitere Fahrzeuge daneben, sodass Radfahrende die Fahrbahn vom dahinter befindlichen Grundstück aus nicht mehr barrierefrei erreichen können. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5744 2024 Die Vorlage OF 1313/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße (I)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5744 entstanden aus Vorlage: OF 1313/1 vom 15.06.2024 Betreff: Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße (I) Der Magistrat wird gebeten , vor der Eppenhainer Straße 46 Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird und die Gehwegplatten rautenförmig verlegt sind. Begründung: An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Wenn im linken Bereich ein Fahrzeug parkt, werden manchmal auch noch weitere Fahrzeuge daneben abgestellt, sodass Fahrradfahrende die Fahrbahn vom dahinter befindlichen Grundstück aus nicht mehr barrierefrei erreichen können. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1900 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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