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Reflexion

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Verkehrssicherheit in der Kölner Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2423 entstanden aus Vorlage: OF 503/1 vom 09.05.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kölner Straße Der Magistrat wird gebeten, die geltende Vorfahrtsregel im Bereich der Einmündung Warschauer Straße in die Kölner Straße stärker durchzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere sollen dabei Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der Kölner Straße im Einmündungsbereich geprüft werden. Begründung: Die Kölner Straße ist beginnend von der Frankenallee als Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung ausgestaltet. Von der nördlichen Seite her (von der Europa-Allee) trifft die Warschauer Straße auf die Kölner Straße. Beide Straßen sind Teil einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone. Es gilt die Rechts-vor-links-Regel. Diese wird allerdings häufig nicht beachtet, weil die bauliche Situation dem Verkehr auf der Kölner Straße suggeriert, sich auf einer Vorfahrtstraße zu befinden. Eine Beschilderung existiert nicht, und der Blick in die Einmündung wird regelmäßig durch parkende Fahrzeuge versperrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2550 Antrag vom 17.06.2024, OF 1325/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5750 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

Beratung im Ortsbeirat: 4