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Reflexion

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An den Drei Hohen hier: umfassende „Anlieger frei“-Regelung treffen

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 140/10 Betreff: An den Drei Hohen hier: umfassende "Anlieger frei"-Regelung treffen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, auch für den Teil der Straße "An den drei Hohen" südlich der Gundelandstraße eine Anlieger-frei-Regelung anordnen zu lassen. Begründung: Die Straße "An den drei Hohen" eignet sich insgesamt nicht für Durchgangsverkehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1006 2021 Die Vorlage OF 140/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz hinzugefügt wird: "Zusätzlich ist das Verkehrszeichen ‚Sackgasse' von der Ecke Weilbrunnstraße/An den Drei Hohen (in Zielrichtung Gravensteiner-Platz) an die Ecke Weilbrunnstraße/Huswertstraße zu versetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4