Skip to main content

An den Drei Hohen hier: umfassende „Anlieger frei“-Regelung treffen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.10.2021, OF 140/10 Betreff: An den Drei Hohen hier: umfassende "Anlieger frei"-Regelung treffen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, auch für den Teil der Straße "An den drei Hohen" südlich der Gundelandstraße eine Anlieger-frei-Regelung anordnen zu lassen.

Begründung:

Die Straße "An den drei Hohen" eignet sich insgesamt nicht für Durchgangsverkehr.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1006 2021 Die Vorlage OF 140/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz hinzugefügt wird: "Zusätzlich ist das Verkehrszeichen ‚Sackgasse' von der Ecke Weilbrunnstraße/An den Drei Hohen (in Zielrichtung Gravensteiner-Platz) an die Ecke Weilbrunnstraße/Huswertstraße zu versetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme