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Reflexion

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Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 entstanden aus Vorlage: OF 1137/1 vom 17.01.2024 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten Auf dem Mainkai sind Radfahrende sowohl auf der Straße als auch auf dem Weg am Ufer unterwegs. Um das Gedränge rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs zu entzerren, wird der Magistrat gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. In Fahrtrichtung Osten sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Höhe Seckbächer Gasse auf die Straße gelenkt werden. Das bestehende "Radwanderweg"-Schild soll deutlicher unterstützt werden. 2. In Fahrtrichtung Westen sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Mainkai Haus Nr. 10 (alternativ Mainkai Haus Nr. 15) auf den Radweg entlang der Straße gelenkt werden. Die "Radwanderwegweiser" sind anzupassen. 3. Die Lenkung soll freundlich mit "Radfahrende bitte Radweg entlang der Straße benutzen" erfolgen. Es soll keine Benutzungspflicht der Straße angeordnet werden. 4. Voraussetzung ist, dass der Fahrbahnbelag zwischen Straße und dem Uferweg zuvor an beiden Verschwenkungen jeweils barrierefrei gestaltet werden muss. Begründung: Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden. Foto: Geoportal, eigene Darstellung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Antrag vom 08.10.2024, OF 1400/1 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995

Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - Beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1400/1 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - Beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorgang: OM 5089/24 OBR 1; ST 1146/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in ST 1146 2024 in Punkt 1, dass Radfahrende in östlicher Fahrtrichtung lieber auf dem Weg am Mainufer weiterfahren würden, anstatt den Radschutzstreifen des Mainkai zu nutzen. Das mag ja in der Praxis stimmen, passt aber nicht zu der vorhandenen Beschilderung. Denn der ausgeschilderte Radwanderweg biegt ja über das Kopfsteinpflaster auf die Straße "Mainkai" ab. Jedoch ist diese Route durch das grobe Kopfsteinpflaster für viele Radfahrende nahezu unpassierbar. Es besteht also aktuell eine Radroute, die aufgrund des Kopfsteinpflasters gar nicht vollumfänglich nutzbar ist - zum Leidwesen der Flanierenden am Mainufer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, dass die im Antrag OM 5089 2024 angesprochenen Kopfsteinpflasterpassagen östlich und westlich des Eisernen Stegs gegen einen barrierefreien Belag ausgetauscht oder abgeschliffen werden, damit Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen diesen Weg gefahrlos benutzen können und dass sodann OM 5089 2024 in Gänze umgesetzt werden kann. Begründung: Zitat aus der Begründung zu OM 5089 2024: "Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5995 2024 Die Vorlage OF 1400/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 08.10.2024 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorgang: OM 5089/24 OBR 1; ST 1146/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1146, unter Punkt 1, dass Radfahrende in östlicher Fahrtrichtung lieber auf dem Weg am Mainufer weiterfahren würden, anstatt den Radschutzstreifen des Mainkai zu nutzen. Das mag in der Praxis stimmen, passt aber nicht zu der vorhandenen Beschilderung. Denn der ausgeschilderte Radwanderweg biegt über das Kopfsteinpflaster auf die Straße Mainkai ab. Jedoch ist diese Route durch das grobe Kopfsteinpflaster für viele Radfahrende nahezu unpassierbar. Es besteht also aktuell eine Radroute, die aufgrund des Kopfsteinpflasters gar nicht vollumfänglich nutzbar ist - zum Leidwesen der Flanierenden am Mainufer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dass die in der Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089, angesprochenen Kopfsteinpflasterpassagen östlich und westlich des Eisernen Stegs gegen einen barrierefreien Belag ausgetauscht oder abgeschliffen werden, damit Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen diesen Weg gefahrlos benutzen können und dass sodann die Anregung OM 5089 in Gänze umgesetzt werden kann. Begründung: Zitat aus der Begründung zur Anregung OM 5089: "Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 107

Beratung im Ortsbeirat: 4