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Reflexion

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Sindlingen: Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Okrifteler Straße entlang der B 40a

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6163 entstanden aus Vorlage: OF 1312/6 vom 27.05.2020 Betreff: Sindlingen: Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Okrifteler Straße entlang der B 40a Vorgang: OA 448/01 OBR 6; ST 517/02; ST 1363/02; V 1604/05 OBR 6; ST 237/06 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Planungsstand zur Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Okrifteler Straße entlang der B 40a zu berichten und die für Mitte 2006 zugesagte Vorstellung und Erörterung des Bearbeitungsstandes im Ortsbeirat anhand aussagekräftiger Lagepläne vorzustellen. Begründung: Das Erfordernis, die in Sindlingen bestehende Lücke von ca. 100 Metern im Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer nach Hattersheim zu schließen, ist weiterhin gegeben und unter dem Aspekt, Fahrten mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren, aktueller denn je. Ein Lückenschluss von 100 Metern sollte eigentlich kein Problem sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.11.2001, OA 448 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2002, ST 517 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2002, ST 1363 Auskunftsersuchen vom 29.11.2005, V 1604 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2006, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1771 Antrag vom 08.11.2020, OF 1401/6 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6893 Aktenzeichen: 66 2

Sindlingen: Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Okrifteler Straße entlang der B 40a

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1771 Betreff: Sindlingen: Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Okrifteler Straße entlang der B 40a Der Magistrat nimmt Abstand von den in der Stellungnahme ST 237/2006 dargelegten Planungsüberlegungen. Die Rahmenbedingungen für die Straßenraumplanung zwischen der Okrifteler Straße und dem Hofheimer Grund auf der Achse des Wirtschaftsweges beziehungsweise der Anliegerstraße südlich parallel zur B 40a - gleichzeitig Erschließungsstraße für die Abwasserreinigungsanlage Sindlingen - haben sich inzwischen grundlegend geändert. Entsprechend muss auch die damalige Radverkehrskonzeption neu bewertet werden. 2006 wurde ein Vollausbau der parallel zur Bundesstraße verlaufenden Verbindung zwischen Hofheimer Grund und der Unterführung der Bundesstraße geplant und 2007 in den verkehrlichen Gremien (Koordinierungsgruppe Verkehr) vorgestellt. Dabei war unter anderem ein Kreisverkehrsplatz unweit der Unterführung vorgesehen, Radverkehrs- und Fußweganlagen waren adäquat berücksichtigt. Diese Umbauplanung wurde jedoch abgelehnt, um erhebliche Eingriffe in das sensible Umfeld (Landschaftsschutzgebiet II, Wasserschutzgebiet III) zu vermeiden. Daher wurde der schmale Wirtschaftsweg nicht zu einer "vollwertigen Straße" umgebaut und der angeregte bauliche Geh- und Radweg nicht weiterverfolgt. Stattdessen wurde eine "kleine Lösung" entwickelt, die sich am Bestand orientiert: Die Straßendecke wird partiell saniert, Ausweichstellen zur Abwicklung von Gegenverkehrsbeziehungen eingerichtet und die Bankette anforderungsgerecht ausgebildet. Nach umfangreichen Abstimmungen wird diese dringend notwendige Sanierung der Wegeverbindung ab dem 4. Quartal 2020 umgesetzt. Der Charakter der Straße als Anliegerstraße beziehungsweise Wirtschaftsweg bleibt erhalten, so dass der Radverkehr im Mischverkehr - genauso wie im gesamten Umfeld - auf der Straße mitgeführt wird. In diesem Bereich ist Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat prüft ergänzend, ob eine Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn sinnvoll ist, um den motorisierten Individualverkehr auf den mitlaufenden - gleichberechtigten - Radverkehr aufmerksam zu machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6163 Antrag vom 08.11.2020, OF 1401/6 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6893

Sindlingen: Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße - Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes Problem

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 1401/6 Betreff: Sindlingen: Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße - Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes Problem Vorgang: OA 448/01 OBR 6; ST 1363/02; OM 6163/20 OBR 6; ST 1771/20 Der Magistrat wird gebeten, den Inhalt seiner Stellungnahme ST 1771 vom 5.10.2020 hinsichtlich Inhalt und Ortskenntnis zu überprüfen und dringend zu korrigieren: Es geht NICHT um einen Ausbau der kompletten sog. Baustrasse, die den LKW-Verkehr vom und zum Sindlinger Klärwerk und die zur Zeit saniert und ausgebaut wird. Das ist ein anderes Thema. In der ursprünglichen Anregung des Ortsbeirate 6 aus dem Jahr 2001 ( OA 448 , siehe Anlage) geht es vielmehr um einen fehlenden Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Hattersheim, Sindlingen in Richtung Industriepark Süd und Kelsterbach. Im diesem ca. nur 100 m (!) langen Abschnitt der Okrifteler Straße (von Unterführung B40a bis zum Beginn der Baustraße, Bereich "Glückswiese") nutzen zur Zeit Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Reiter und Fußgänger gemeinsam die Fahrbahnen. Eine mehr als verbesserungswürdige Situation. Maßnahmen zur Schließung dieser Lücke wären ideal zur Umsetzung der Ziele des Radfahrbüros: Netzlücken schließen , Gefahrenpunkte beheben, Radfahren beschleunigen und damit attraktiv machen. Eine aktuelle Lageskizze ist beigefügt. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.11.2001, OA 448 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2002, ST 1363 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6163 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1771 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6893 2020 Die Vorlage OF 1401/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sindlingen: Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße - Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes Problem

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6893 entstanden aus Vorlage: OF 1401/6 vom 08.11.2020 Betreff: Sindlingen: Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße - Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes Problem Vorgang: OA 448/01 OBR 6; ST 1363/02; OM 6163/20 OBR 6; ST 1771/20 Der Magistrat wird gebeten, den Inhalt seiner Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, hinsichtlich Inhalt und Ortskenntnis zu überprüfen und dringend zu korrigieren. Es geht nicht um einen Ausbau der kompletten sog. Baustraße, die den Lkw-Verkehr vom und zum Sindlinger Klärwerk führt, und die zurzeit saniert und ausgebaut wird. Das ist ein anderes Thema. In der ursprünglichen Anregung des Ortsbeirates 6 aus dem Jahr 2001 (Vorlage OA 448, siehe Anlage) geht es vielmehr um einen fehlenden Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Hattersheim, Sindlingen in Richtung Industriepark Süd und Kelsterbach. Im diesem nur circa 100 Meter langen Abschnitt der Okrifteler Straße (von der Unterführung der B 40a bis zum Beginn der Baustraße, Bereich "Glückswiese") nutzen zurzeit Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Reiter und Fußgänger gemeinsam die Fahrbahnen. Eine mehr als verbesserungswürdige Situation. Maßnahmen zur Schließung dieser Lücke wären ideal zur Umsetzung der Ziele des Radfahrbüros: Netzlücken schließen, Gefahrenpunkte beheben, Radfahren beschleunigen und damit attraktiv machen. Eine aktuelle Lageskizze ist beigefügt. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.11.2001, OA 448 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2002, ST 1363 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6163 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 684 Aktenzeichen: 66 2

Beratung im Ortsbeirat: 4