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Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 260 Betreff: Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5523 - NR 1082/14 SPD, l. B 102/17 - Ein Verkaufsangebot für das Areal der Villa Meister liegt der Stadt Frankfurt am Main nach wie vor nicht vor. Ferner bestehen auch die bereits erläuterten planungs- und baurechtlichen Beschränkungen weiterhin fort. Darüber hinaus sind nach bisherigem Kenntnisstand die Nutzungsmöglichkeiten durch testamentarische Regelungen sehr beschränkt und gleichzeitig liegt ein erheblicher Sanierungs- und Instandhaltungsrückstau vor. Eine wirtschaftlich tragfähige Verwendbarkeit des Areals ist derzeit nicht absehbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.12.2014, NR 1082 Bericht des Magistrats vom 27.03.2017, B 102 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 29 Antrag vom 30.12.2020, OF 1434/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 260 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 260 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1871, 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.11.2017 § 2210, 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.01.2018 Aktenzeichen: 23 10
iSTEK und Villa Meister
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.09.2019, V 1408 entstanden aus Vorlage: OF 1117/6 vom 08.09.2019 Betreff: iSTEK und Villa Meister Vorgang: M 105/19 Im integrierten Stadtentwicklungskonzept "Frankfurt 2030+: Wachstum nachhaltig gestalten - urbane Qualitäten stärken" hat der Magistrat auf Seite 10 unter dem Punkt 1.3 "In soziale Infrastruktur investieren" folgende "Handlungsanweisungen" formuliert: "Frankfurt am Main sichert vorausschauend die erforderlichen Flächen für die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur in allen Plangebieten. Sollen bestehende Gemeinbedarfsnutzungen von den jeweiligen Trägern der Einrichtung aufgegeben werden (z. B. von Kirchen, Krankenhäusern, Hochschulen, Polizei, Feuerwehr, kommunalen Verkehrsbetrieben o. Ä.) wird bei gegebener Eignung vorrangig eine kommunale Nachnutzung durch Schulen oder andere soziale Infrastruktur angestrebt. Eine stadtplanerische Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf in Wohn- oder Mischgebiete wird vermieden, um sukzessive eine Grundstücksreserve für Gemeinbedarfseinrichtungen aufzubauen. Diese wird durch eine aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt geschaffen." Angesichts dieser Zielstellung ist es unerklärlich, warum der Magistrat im Falle der Villa Meister exakt gegenteilig handelt. Der Ortsbeirat missbilligt daher das Agieren des Magistrats. Die angekündigte hochpreisige Wohnbebauung ist völlig inakzeptabel. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum hat der Magistrat das Objekt nicht gekauft? 2. Wie will der Magistrat sicherstellen, dass auf dem Gelände auch weiterhin soziale Infrastruktur gewährleistet ist? 3. Wie will der Magistrat sicherstellen, dass keine gated area entsteht, der öffentliche Zugang zum Park der Bevölkerung also sichergestellt wird? 4. Wie will der Magistrat sicherstellen, dass der Reiterverein dort weiterhin seine auch sozial wichtige Vereinsarbeit machen kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 409 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2104 Antrag vom 30.12.2020, OF 1434/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7106 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
iSTEK und die Villa Meister
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2104 Betreff: iSTEK und die Villa Meister Zu 1. Ein Erwerb des gesamten Grundstücks durch die Stadt Frankfurt am Main wurde bisher durch den Magistrat nicht angestrebt. Bezüglich der Einschränkungen sowie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann insbesondere auf den Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 298 Bezug genommen werden. Der neue Eigentümer hat Interesse an der Entwicklung von 50 Wohneinheiten zur Veräußerung, die auf dem Grundstück, vor allem im westlichen Bereich, baurechtlich denkbar sind. Allerdings wäre es auch denkbar, über den Erwerb des nicht bebaubaren, denkmalgeschützten Teils des Parks sowie der denkmalgeschützten Villa mit dem neuen Eigentümer zu verhandeln. Diese Teile der Liegenschaft müssten langfristig gepflegt werden und haben insofern mutmaßlich keinen hohen Marktwert. Die Pflege des Parks könnte durch das Grünflächenamt übernommen werden und eine öffentliche Nutzung wäre nachhaltig gesichert. Für die Villa müsste ein Nutzungskonzept erarbeitet werden. Zu 2.: Eine weiterhin bestehende soziale Infrastruktur auf dem Gelände ist durch das Baurecht nicht sicher zu stellen. Innerhalb der Bauberatungen wurde seitens des Eigentümers signalisiert, dass dieser in Bezug auf die Nutzung des Erdgeschosses der Villa gesprächsbereit und an einer Zusammenarbeit mit der Stadt interessiert ist. Zu 3.: Es wurde mit dem Eigentümer vereinbart, dass der Park tagsüber öffentlich zugänglich sein würde. Abends und während der Nacht würde der Park verschlossen. Zu 4.: Nach Informationen durch den Eigentümer wurde dem Reitverein einvernehmlich und fristgerecht gekündigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2019, V 1408 Antrag vom 30.12.2020, OF 1434/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7106
Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1434/6 Betreff: Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten Vorgang: B 260/17; B 298/18; V 1408/19 OBR 6; ST 2104/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass 1. die Villa Meister einschließlich Park und Nebengebäuden denkmalgerecht saniert und erhalten wird. 2. die unter Denkmalschutz stehende Gesamtanlage öffentlich zugänglich ist. 3. für Villa und Park eine der geschichtlichen und kulturellen Bedeutung entsprechend Nutzung erfolgt. 4. die mögliche Chance für ein über den Stadtteil Sindlingen hinaus attraktives Kultur- und Freizeitangebot genutzt wird. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten: 5. dem Ortsbeirat darzustellen, welche konkreten Nutzungsplanungen der Eigentümer ihm bekannt sind. 6. wie er bekannt gewordene umfangreiche Bebauungsabsichten im Park der Villa Meister im Hinblick auf den bestehenden Denkmalschutz und den Erhalt des Baumbestandes bewertet. 7. wie er die Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung im Park im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzvorschriften der Seveso-Richtlinie bewertet. 8. zu erläutern, wie er die Genehmigungsfähigkeit im Hinblick darauf bewertet, dass Villa, Park und Nebengebäude als Gesamtkomplex errichtet wurden, wie auch die ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Umfassungsmauer des Parks belegt, und deshalb nicht von einer Baulücke nach §34 BauGB ausgegangen werden kann. 9. wie er das Risiko der Zerstörung des vorhandenen herrlichen Baumbestandes durch eine Bebauung bewertet. 10. wie er die öffentlich bekannt gewordenen Bauabsichten im Hinblick auf die in den Magistratsberichten B260 vom 14.08.2017 und B298 vom 17.09.2018 erneut "erläuterten planungs- und baurechtlichen Beschränkungen" bewertet. Begründung: In der Presse ist mehrmals seit dem Verkauf des Gesamtkomplexes der Villa Meister über Bauabsichten der Erwerber berichtet worden. Die veröffentlichten Darstellungen widersprechen sich zum Teil deutlich. Sie zeigen aber, dass die Gefahr besteht, dass die Öffentlichkeit künftig von der Nutzung des Geländes ausgeschlossen wird. Nach einem Bericht in der Presse hat bereits kurz nach dem Verkauf ein Ortstermin zwischen Investoren und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. "Es seien" bauliche Veränderungen "im Park geplant sagte eine Mitarbeiterin der Abteilung Baumschutz der Behörde. Konkret: eine Bebauung entlang der Weinbergstraße und eventuell ein bis zwei Gebäude auf der linken Seite vom Haupteingang aus gesehen. Am Hauptgebäude, also der Villa selbst, seien nach ihren Informationen aber keine baulichen Veränderungen geplant." In der Stellungnahme des Magistrates ST2104 wird jetzt dagegen deutlich, dass zumindest in den Obergeschossen der Villa Meister andere Nutzungen durch bauliche Veränderungen beabsichtigt sind. Zudem weisen Informationen auf die Errichtung von 6 Einzelgebäuden hin. Aufforderungen der Stadtverordnetenversammlung, den Erwerb des Geländes durch die Stadt Frankfurt zum damaligen Zeitpunkt wesentlich niedrigeren Preis ernsthaft zu prüfen, ist der Magistrat trotz einer vollständigen Gegenfinanzierungsmöglichkeit seit 2014 bis zum Verkauf an eine private Immobiliengruppe nicht gefolgt. Spätestens jetzt muss im Interesse des Stadtteils Sindlingen und einer großen Öffentlichkeit eine Lösung gefunden werden, die die Villa Meister und den zugehörigen Park samt Nebengebäuden für öffentliche Nutzungen sichert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 260 Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 298 Auskunftsersuchen vom 10.09.2019, V 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7106 2021 Die Vorlage OF 1434/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7106 entstanden aus Vorlage: OF 1434/6 vom 30.12.2020 Betreff: Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten Vorgang: B 260/17; B 298/18; V 1408/19 OBR 6; ST 2104/20 Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass 1. die Villa Meister einschließlich Park und Nebengebäuden denkmalgerecht saniert und erhalten wird; 2. die unter Denkmalschutz stehende Gesamtanlage öffentlich zugänglich ist; 3. für Villa und Park eine der geschichtlichen und kulturellen Bedeutung entsprechende Nutzung erfolgt; 4. die mögliche Chance für ein über den Stadtteil Sindlingen hinaus attraktives Kultur- und Freizeitangebot genutzt wird. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dem Ortsbeirat darzustellen, 5. welche konkreten Nutzungsplanungen der Eigentümer ihm bekannt sind; 6. wie er bekannt gewordene, umfangreiche Bebauungsabsichten im Park der Villa Meister im Hinblick auf den bestehenden Denkmalschutz und den Erhalt des Baumbestandes bewertet; 7. wie er die Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung im Park im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzvorschriften der Seveso-Richtlinie bewertet; 8. wie er die Genehmigungsfähigkeit im Hinblick darauf bewertet, dass Villa, Park und die Nebengebäude als Gesamtkomplex errichtet wurden, wie auch die ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Umfassungsmauer des Parks belegt, und deshalb nicht von einer Baulücke gemäß § 34 BauGB ausgegangen werden kann; 9. wie er das Risiko der Zerstörung des vorhandenen herrlichen Baumbestandes durch eine Bebauung bewertet; 10. wie er die öffentlich bekannt gewordenen Bauabsichten im Hinblick auf die in den Magistratsberichten vom 14.08.2017, B 260, und vom 17.09.2018, B 298, erneut "erläuterten planungs- und baurechtlichen Beschränkungen" bewertet. Begründung: In der Presse ist mehrmals seit dem Verkauf des Gesamtkomplexes der Villa Meister über Bauabsichten der Erwerber berichtet worden. Die veröffentlichten Darstellungen widersprechen sich zum Teil deutlich. Sie zeigen aber, dass die Gefahr besteht, dass die Öffentlichkeit künftig von der Nutzung des Geländes ausgeschlossen wird. Nach einem Bericht in der Presse hat bereits kurz nach dem Verkauf ein Ortstermin zwischen Investoren und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. Es seien "bauliche Veränderungen" im Park geplant, sagte eine Mitarbeiterin der Abteilung Baumschutz der Behörde. Konkret: eine Bebauung entlang der Weinbergstraße und eventuell ein bis zwei Gebäude auf der linken Seite vom Haupteingang aus gesehen. Am Hauptgebäude, also der Villa selbst, seien nach ihren Informationen aber keine baulichen Veränderungen geplant. In der Stellungnahme des Magistrats ST 2104 wird jetzt dagegen deutlich, dass zumindest in den Obergeschossen der Villa Meister andere Nutzungen durch bauliche Veränderungen beabsichtigt sind. Zudem weisen Informationen auf die Errichtung von sechs Einzelgebäuden hin. Aufforderungen der Stadtverordnetenversammlung, den Erwerb des Geländes durch die Stadt Frankfurt, zum damaligen Zeitpunkt zum wesentlich niedrigeren Preis, ernsthaft zu prüfen, ist der Magistrat trotz einer vollständigen Gegenfinanzierungsmöglichkeit seit 2014 bis zum Verkauf an eine private Immobiliengruppe nicht gefolgt. Spätestens jetzt muss im Interesse des Stadtteils Sindlingen und einer großen Öffentlichkeit eine Lösung gefunden werden, die die Villa Meister und den zugehörigen Park samt Nebengebäuden für öffentliche Nutzungen sichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 260 Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 298 Auskunftsersuchen vom 10.09.2019, V 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2104 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1193 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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