Reflexion
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Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3876 entstanden aus Vorlage: OF 1266/6 vom 26.01.2015 Betreff: Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Drängelgitter an den jeweiligen Zugängen zu den Sulzbachwiesen aus Richtung Montabaurer Straße und Henri-Dunant-Siedlung aufzustellen, damit Krafträdern die Durchfahrt der Sulzbachwiesen ers chwert wird. Begründung: Der Weg durch die Sulzbachwiesen, der die Henri-Dunant-Siedlung mit der Montabaurer Straße verbindet, hat sich mittlerweile zu einer beliebten Abkürzung für Motorrad- und Mopedfahrer entwickelt. Abgesehen davon, dass der Weg natürlich für Fußgänger und Fahrradfahrer gedacht ist, stellt dies - insbesondere in den Abend- und Nachtstunden - eine zunehmende Lärmbelästigung für die Anwohner dar. Der Weg führt zudem an dem Spielplatz in den Sulzbachwiesen vorbei. Die Krafträder, die teilweise mit erheblicher Geschwindigkeit durch den Park fahren, gefährden die Kinder, die auf dem Weg zum Spielplatz gelangen oder beim Spielen auf den Weg kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 727 Antrag vom 09.06.2015, OF 1400/6 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4315 Antrag vom 17.01.2021, OF 1470/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7108 Aktenzeichen: 32 1
Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4315 entstanden aus Vorlage: OF 1400/6 vom 09.06.2015 Betreff: Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten Vorgang: OM 3876/15 OBR 6; ST 727/15 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit deren Hilfe Krafträdern die Durchfahrt durch die Sulzbachwiesen erschwert wird, um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere die der Kinder, die zu dem Spielplatz gehen oder beim Spielen auf den Weg kommen, zu gewährleisten. Da die vom Ortsbeirat 6 als geeignete Maßnahme vorgeschlagenen Drängelgitter in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 727, a bgelehnt werden, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich alternative Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Begründung: Bereits in der Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3876, hat der Ortsbeirat 6 darauf hingewiesen, dass sich der Weg durch die Sulzbachwiesen, der die Henri-Dunant-Siedlung mit der Montabaurer Straße verbindet, mittlerweile zu einer beliebten Abkürzung für Motorrad- und Mopedfahrer entwickelt hat, die teilweise mit erheblicher Geschwindigkeit durch den Park fahren. Dies stellt eine Gefährdung für die Fußgänger, insbesondere der Kinder, ebenso wie eine Lärmbelästigung für die Anwohner dar. Die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagene Lösung mit Drängelgittern wird in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 727, als wirkungslos dargestellt. Zudem wird darauf verwiesen, dass Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten aufgestellt werden dürfen. Alternative Maßnahmen werden in der Stellungnahme jedoch leider nicht aufgezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3876 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 924 Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1455 Antrag vom 17.01.2021, OF 1470/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sossenheim: Verhinderung der Durchfahrt von Fahrzeugen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1436/6 Betreff: Sossenheim: Verhinderung der Durchfahrt von Fahrzeugen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie z.B. durch Sperrgitter, Poller o.ä. verhindert werden kann, dass nicht berechtigte motorisierte Fahrzeuge durch die Sulzbachwiesen fahren. Begründung: Die Sulzbachwiesen werden von Motorrädern (Roller, Mopeds etc.) immer wieder als Abkürzung vom einen in den anderen Ortsteil von Sossenheim genutzt. Teilweise wurden sogar Automobile gesichtet, die, um möglichst nah zu ihren Freizeitaktivitäten zu kommen, verbotener Weise die Wege der Sulzbachwiesen befahren und dort parken. Das ist hier sehr gefährlich (spielende Kinder, Tiere) und aus Umweltgründen nicht hinzunehmen, deshalb möchte der Ortsbeirat, dass der Magistrat hier Vorschläge macht, um die Situation zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2021, OF 1470/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage OF 1470/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7108 2021 1. Die Vorlage OF 1436/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 1470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1436/6 wurde zurückgezogen.
Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten - Neuer Anlauf
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1470/6 Betreff: Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten - Neuer Anlauf Vorgang: OM 3876/15 OBR 6; ST 727/15; OM 4315/15 OBR 6; ST 924/16; ST 1455/16 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Ortstermin zu initiieren, bei dem geeignete Maßnahmen gefunden werden sollen, um die Durchfahrt von (motorisierten) Krafträdern, Fahrzeugen etc. durch die Sulzbachwiesen zu verhindern oder mindestens zu erschweren. Begründung: Bereits in den Anregungen an den Magistrat OM 3876 (10.02.2015) und OM 4315 (30.06.2015) hat der Ortsbeirat 6 darauf hingewiesen, dass sich der Weg durch die Sulzbachwiesen, der die Henri-Dunant-Siedlung mit der Montabaurer Straße verbindet, mittlerweile zu einer beliebten Abkürzung für Motorrad- und Mopedfahrer entwickelt hat, die teilweise mit erheblicher Geschwindigkeit durch den Park fahren. Dies stellt eine Gefährdung für die Fußgänger, insbesondere der Kinder, ebenso wie eine Lärmbelästigung für die Anwohner dar. Die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagenen Lösungen wurden in den Stellungnahmen des Magistrats (ST 727 vom 18.05.2015, ST 924 vom 18.07.2016, ST 1455 vom 17.10.2016), als wirkungslos dargestellt. Zudem wird darauf verwiesen, dass Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten aufgestellt werden dürfen. Auf die Bitte, alternative Maßnahmen aufzuzeigen, ist der Magistrat jedoch leider nicht eingegangen. Die Situation ist entsprechend leider unverändert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.01.2021, OF 1436/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3876 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 727 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4315 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 924 Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1455 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage OF 1470/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7108 2021 1. Die Vorlage OF 1436/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 1470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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