Reflexion
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Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1477/5 Betreff: Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der Ecke Heigenbrücken Weg Höhe der Hausnummern 41 und 43 ein Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen an dieser Stelle wird die Durchfahrt erheblich eingeschränkt. Weder Rettungsfahrzeuge noch die Müllabfuhr können den Bereich im Notfall oder zur regulären Entsorgung ohne Rangieren passieren. Dies stellt sowohl eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als auch eine Beeinträchtigung der notwendigen kommunalen Dienstleistungen dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
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