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Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Hundekotbeutelspenders
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5739 entstanden aus Vorlage: OF 1306/1 vom 11.06.2024 Betreff: Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Hundekotbeutelspenders Vorgang: OM 4322/23 OBR 12; ST 2166/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob ein eingezäunter Hundeauslaufbereich auf dem Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße eingerichtet werden kann. In diesem Zuge soll der Hundekotbeutelspender an der Kreuzung Frankenallee/Ecke Hellerhofstraße in direkte Nähe der Eingänge der eingezäunten Hundewiese verlegt werden, um Missbrauch der Beutel als Sitzunterlage durch eine bessere Einsehbarkeit und soziale Kontrolle zu erschweren. Begründung: Die Wiese wird von Menschen nicht genutzt. Um den bestehenden Platz von ca. 70 Metern mal 15 Metern effizient zu nutzen und den sich dort ohnehin auslaufenden Hunden gerecht zu werden, soll eine umzäunte Hundewiese geschaffen werden, in der sich die Tiere ohne Leine frei bewegen können. Sofern sich die Nutzung bewährt, können kleinere Spielgeräte/Hindernisse für die Hunde auf der Wiese sowie ein Trampelpfad für die Menschen in der Mitte der Fläche eingerichtet werden. Der bestehende Spender für Hundekotbeutel an der Kreuzung Frankenallee/Hellerhofstraße wurde zuletzt als "Sitzunterlagenspender" fehlgenutzt. Eine Versetzung des Hundekotbeutelspenders an einen Zugang bietet sich daher an. Mit der Stellungnahme vom 20.10.2023, ST 2166, hatte der Magistrat beispielsweise in Kalbach/Riedberg bereits eine eingezäunte Hundewiese zugesagt. Fotos: Manuel Denkwitz Planübersicht: Geoportal, Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2130 Antrag vom 28.01.2025, OF 1514/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1514/1 Betreff: Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee umsetzen Vorgang: OM 5739/24 OBR 1; ST 2130/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Mittelstreifen der Frankenallee, zwischen Hellerhofstraße und Gutenbergstraße eine eingezäunte Hundewiese einzurichten. Diese soll sich in ihrer Beschaffenheit und Einzäunung an der neuen Hundewiese im Lotte-Specht-Park orientieren. Begründung: Die neue Hundewiese im Lotte-Specht-Park wird offenkundig positiv angenommen. Derartige Hundewiesen sollen in jedem Quartier eingerichtet werden, in dem der Bedarf besteht. Auf der Frankenallee werden auf der bezeichneten Fläche bereits viele Hunde spazieren geführt. Eine Einzäunung gibt Hunden und Haltenden wie auch Fußgehenden Sicherheit. In ST 2130 (2024) scheint der Magistrat eine eingezäunte Hundewiese zu befürworten, wenn er behauptet, dass an dieser Stelle bereits eine durch Zaun und Gehölze eingefriedete, beschilderte Hundewiese bestehen würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5739 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2130 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1514/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 5 GRÜNE und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und Die Partei (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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