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Reflexion

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Lieferzone für die Pariser Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 entstanden aus Vorlage: OF 662/1 vom 16.10.2022 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße Vorgang: OM 2825/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, in der Parkbucht zwischen Pariser Straße 10 und 12 eine Lieferzone einzurichten, welche von Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gilt. Diese Anregung soll parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Begründung: Aktuell wird der Gehweg vor Pariser Straße 10 häufig zugeparkt, sodass Eltern mit ihren Kindern morgens beim Verlassen des Hauses behindert werden. Das Café in der Pariser Straße 8 benötigt Platz für Anlieferungen. Ebenso wird häufig die Pariser Straße von breiten Lkws zugeparkt, welche die Linienbusse an der Durchfahrt behindern, was zu langen und lauten Hupsignalen führt. Mit der Einrichtung der Lieferzone kann die Situation entschärft werden. Damit sich die Situation vor Ort nicht weiter verschärft, soll diese Anregung parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Vorschlag Lieferzone Falschparkende auf dem öffentlichen Gehweg innerhalb der amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2351 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Antrag vom 02.02.2025, OF 1524/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6548 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Lieferzone für die Pariser Straße - II

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1524/1 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße - II Vorgang: OM 3030/22 OBR 1; ST 371/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die beantragte Lieferzone für die Pariser Straße von der Uhrzeit her wie ursprünglich beantragt von 07:00 - 20:00 Uhr gelten zu lassen, von Montag bis Freitag. Begründung: Da die Lieferzone nicht ausschließlich für das örtliche Café vorgesehen sein soll, sondern auch für die Belieferung der örtlichen Wohngebäude durch zahlreiche Paketdienste, Speditionen und Lieferdienste, soll diese bis 20:00 Uhr gelten. Der Samstag entfällt aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6548 2025 Die Vorlage OF 1524/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Lieferzone für die Pariser Straße II

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6548 entstanden aus Vorlage: OF 1524/1 vom 02.02.2025 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße II Vorgang: OM 3030/22 OBR 1; ST 371/24 Der Magistrat wird gebeten, die beantragte Lieferzone für die Pariser Straße von der Uhrzeit her wie ursprünglich beantragt von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gelten zu lassen. Begründung: Da die Lieferzone nicht ausschließlich für das örtliche Café vorgesehen werden soll, sondern auch für die Belieferung der örtlichen Wohngebäude durch zahlreiche Paketdienste, Speditionen und Lieferdienste, soll diese bis 20:00 Uhr gelten. Der Samstag entfällt aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 722

Beratung im Ortsbeirat: 4