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Reflexion

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Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße Der Anregung wird entsprochen. Die vorhandene Sperrfläche an der Einmündung der Straße "An der Mannsfaust" in die Mathildenstraße wird mit rot-weißen Stahlabweisern gegen Parken gesichert. Das Setzen der Poller ist für das 3. Quartal 2019 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4239 Antrag vom 29.01.2020, OF 1568/5 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5771

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1568/5 Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II) Vorgang: ST 1077/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat erneut, die Einmündung der Straße "An der Mansfaust" in die Mathildenstraße abzupollern. Begründung: Auf der linken Fahrbahnseite der Einmündung "An der Mannsfaust/Mathildenstraße befindet sich eine Sperrfläche, auf der nicht geparkt werden darf. Das Zuparken geschieht jedoch mit Regelmäßigkeit, so dass die Fahrzeuge der FES nur mit Schwierigkeiten diesen Abschnitt befahren können. Der Magistrat sagte das Abpollern für das 3. Quartal 2019 zu. Dies wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dies nun umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5771 2020 Die Vorlage OF 1568/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4