Reflexion
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Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2803 entstanden aus Vorlage: OF 450/10 vom 05.02.2018 Betreff: Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden? Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie nach neuesten Erkenntnissen der voraussichtliche Zeitplan bis zur Fertigstellung des Neubaugebietes Bonames-Ost aussieht. Von besonderem Interesse hierbei bleibt der exakte Zeitplan für die vollständige Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost, hier insbesondere bezüglich der Straßen und des Gymnasiums. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 846 Antrag vom 29.05.2018, OF 157/15
Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 846 Betreff: Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden? Im Hinblick auf den dringenden Bedarf an Standorten für ein Gymnasium und eine Grundschule im Frankfurter Norden hat der Magistrat die Entscheidung getroffen, das bisherige Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in zwei getrennte Verfahren aufzuteilen. Nordwestlich der Stadtbahntrasse soll der neue Bebauungsplan Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" aufgestellt werden, in dessen Geltungsbereich die beiden geplanten Schulstandorte untergebracht werden sollen. Mit dieser Konzentration wird das Ziel verfolgt, eine beschleunigte Bereitstellung der Flächen und somit eine zügigere Fertigstellung der Schulen zu erreichen. Der Bebauungsplan Nr. 516 soll südöstlich der Stadtbahntrasse mit entsprechend verkleinertem Geltungsbereich weitergeführt werden. Die Überprüfung der städtebaulichen Dichte für das Baugebiet auf Basis des in den Planungsgesprächen gefundenen Konzeptes im Hinblick auf einen möglichst schonenden Umgang mit dem Boden ist noch nicht abgeschlossen. Ebenso muss noch eine Anpassung des städtebaulichen Konzeptes des Bebauungsplans Nr. 516 an die neue städtebauliche Konstellation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 erfolgen. Eine exakte Zeitplanung für die Herstellung der vollständigen Infrastruktur liegt daher aktuell noch nicht vor. Der Magistrat wird die betroffenen Ortsbeiräte über die weiteren Schritte in den Bebauungsplanverfahren Nr. 516 und Nr. 923 unaufgefordert informieren, sobald die Planungen einen entsprechenden Konkretisierungsgrad erreicht haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2803 Antrag vom 29.05.2018, OF 157/15
Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 157/15 Betreff: Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -"Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder-Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule Vorgang: OM 2803/18 OBR 15; ST 846/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der in der ST 846 vom 04.05.2018 angekündigten Teilung des bisherigen B-Planes Nr. 516 in zwei Teilbereiche in einen B-Plan Nr. 516 für den nordöstlichen Teil jenseits der "Auf der Steinern Straße" und eines neuen Bebauungsplanes Nr. 923 für den nordwestlichen Teil beabsichtigt der Magistrat, die Planungen für den Bau eines neuen Schulstandortes im Frankfurter Norden nunmehr forcieren zu wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welcher Flächenumfang für den neuen Schulstandort (Gymnasium sowie Grundschule) benötigt wird? Sind dabei auch Flächen für den Bau einer (öffentlich nutzbaren) Schulsporthalle vorgesehen? Ist im neuen B-Plan 923 (ehemals ein Teilbereich des B-Planes Nr. 516), dessen Gebiet sich im Übrigen auch komplett auf Nieder-Eschbacher Gemarkung befindet, neben dem geplanten Schulstandort auch weiterhin eine Wohnbebauung vorgesehen. Falls ja, wie viele Wohneinheiten wären dann unter Beachtung der angrenzenden Bebauungsstruktur möglich? Ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, die Anzahl der geplanten Wohneinheiten im neuen Teilbereich des B-Planes Nr. 516 entsprechend dem kleineren Geltungsbereich (geringere Fläche) nach unten zu korrigieren. Falls Ja, wie viele Wohneinheiten sind jetzt für dieses Gebiet unter Beachtung einer weiterhin aufgelockerten Siedlungsstruktur anzusetzen. Welcher neue Zeithorizont ergibt sich durch die Aufteilung der Geltungsbereiche nunmehr für beide Bebauungspläne bis hin zur Rechtskraft. Wird im B-Plan Nr. 923 auch das Baurecht für einen Teil der im bisherigen B-Plan 516 befindlichen Ortsrandstraße und deren Anbindung an die Homburger Landstraße festgeschrieben, oder bleibt diese außerhalb des Geltungsbereichs? Vor diesem Hintergrund sind deshalb zeitnah zeichnerisch die neuen Geltungsbereiche beider B-Pläne in Lageplänen darzustellen und den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen. Begründung: Oben genannte erbetene Informationen gelten der vertiefenden Einschätzung der weiteren und bezüglich des Teilbereiches B-Planes Nr. 923 geänderten Planung hin zu einem neuen Schulstandort für eine weiterführende Schule und dienen der Wahrung Nieder-Eschbacher Interessen im Frankfurter Norden. Aufgrund des Geltungsbereichs des neuen B-Planes Nr. 923 im Süden von Nieder-Eschbach komplett im Bereich des Ortsbezirkes 15 übernimmt der Nieder-Eschbacher Ortsbeirat die Federführung in der politischen Begleitung dieser Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2803 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 846 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2018 Die Vorlage OF 157/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift um "Veränderungen im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerungen im Bebauungsplan Nr. 923" und der Tenor um "4. Wird die neue S-Bahn-Station im Bebauungsplan Nr. 923 mit realisiert?" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.06.2018, V 929 entstanden aus Vorlage: OF 157/15 vom 29.05.2018 Betreff: Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -"Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder-Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923 Vorgang: OM 2803/18 OBR 15; ST 846/18 Mit der in der ST 846 vom 04.05.2018 angekündigten Teilung des bisherigen B-Planes Nr. 516 in zwei Teilbereiche - in einen B-Plan Nr. 516 für den nordöstlichen Teil jenseits der "Auf der Steinern Straße" und eines neuen Bebauungsplanes Nr. 923 für den nordwestlichen Teil - beabsichtigt der Magistrat, die Planungen für den Bau eines neuen Schulstandortes im Frankfurter Norden nunmehr forcieren zu wollen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welcher Flächenumfang wird für den neuen Schulstandort (Gymnasium sowie Grundschule) benötigt? 2. Sind Flächen für den Bau einer (öffentlich nutzbaren) Schulsporthalle vorgesehen? 3. Ist im neuen B-Plan 923 (ehemals ein Teilbereich des B-Planes Nr. 516), dessen Gebiet sich im Übrigen auch komplett auf Nieder-Eschbacher Gemarkung befindet, neben dem geplanten Schulstandort auch weiterhin eine Wohnbebauung vorgesehen? Falls ja, wie viele Wohneinheiten wären dann unter Beachtung der angrenzenden Bebauungsstruktur möglich? 4. Wird die neue S-Bahn-Station im Bebauungsplan Nr. 923 mit realisiert? 5. Ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, die Anzahl der geplanten Wohneinheiten im neuen Teilbereich des B-Planes Nr. 516 entsprechend dem kleineren Geltungsbereich (geringere Fläche) nach unten zu korrigieren. Falls Ja, wie viele Wohneinheiten sind jetzt für dieses Gebiet unter Beachtung einer weiterhin aufgelockerten Siedlungsstruktur anzusetzen? 6. Welcher neue Zeithorizont ergibt sich durch die Aufteilung der Geltungsbereiche nunmehr für beide Bebauungspläne bis hin zur Rechtskraft. 7. Wird im B-Plan Nr. 923 auch das Baurecht für einen Teil der im bisherigen B-Plan 516 befindlichen Ortsrandstraße und deren Anbindung an die Homburger Landstraße festgeschrieben, oder bleibt diese außerhalb des Geltungsbereichs? Vor diesem Hintergrund sind deshalb zeitnah zeichnerisch die neuen Geltungsbereiche beider B-Pläne in Lageplänen darzustellen und den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen. Begründung: Oben erbetene Informationen gelten der vertiefenden Einschätzung der weiteren und bezüglich des Teilbereiches des B-Planes Nr. 923 geänderten Planung hin zu einem neuen Schulstandort für eine weiterführende Schule und dienen der Wahrung Nieder-Eschbacher Interessen im Frankfurter Norden. Aufgrund des Geltungsbereichs des neuen B-Planes Nr. 923 im Süden von Nieder-Eschbach, komplett im Bereich des Ortsbezirkes 15, übernimmt der Nieder-Eschbacher Ortsbeirat die Federführung in der politischen Begleitung dieser Planung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2803 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 846 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1885 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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