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Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der MainWeserBahn
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 entstanden aus Vorlage: OF 71/10 vom 14.06.2016 Betreff: Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der Main-Weser-Bahn Vorgang: V 1552/16 OBR 10; ST 665/16 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und in welchem Umfang der Bauverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn durch den Ortsbezirk 10 geführt werden soll, sofern der Ausbau tatsächlich Anfang 2018 beginnen sollte. Begründung: Die Großbaustellen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Kapazität der Grundstraßen im Ortsbezirk 10 an ihre Kapazitätsgrenzen angekommen sind und Sperrungen oder Einschränkungen auf diesen Strecken unmittelbar zu Staus und Ausweichverkehren führen. Deshalb wird die Verkehrsführung des Bauverkehrs im Ortsbezirk 10 bei einem derart großen Bauprojekt wie den Ausbau der Main-Weser-Bahn von entscheidender Bedeutung dafür sein, wie der Verkehr über Jahre hinweg fließen kann. Die planfestgestellten Routen sind dabei heute deutlich stärker belastet als zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Festlegung. Deshalb ist es dringend gefordert, dass Magistrat und Deutsche Bahn AG sich ins Benehmen setzen, um den Verkehr rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen so zu planen, dass es nicht zu einem vollständigen Zusammenbruch in den Stoßzeiten kommt und die Anwohner in den Wohnstraßen, durch die er führen wird, nicht unzumutbar in ihrer Nachtruhe gestört werden. Hierbei eröffnet die Stellungnahme vom 22.04.2016, ST 665, zusätzlichen Klärungsbedarf. Wenn der Bauverkehr im Berkersheimer Weg so stark wird, dass eine Beschädigung des grundsanierten Berkersheimer Weges in der Bauzeit bis zum Jahr 2022 zu befürchten wäre, obwohl eine solche Sanierung nach den technischen Vorgaben erhebliche Belastungen unproblematisch verkraften muss, so sollte der Magistrat dringend klarstellen, mit welchem Umfang an Bauverkehr zu rechnen ist. Das gilt insbesondere für den Berkersheimer Weg als reine Wohnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 665 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Antrag vom 18.10.2016, OF 158/10 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 786 Aktenzeichen: 66 0
Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Betreff: Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der Main-Weser-Bahn Aufgrund des mittlerweile sehr langen Planungsvorlaufes, hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und die Deutsche Bahn AG das Baustellenlogistikkonzept auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses überarbeitet. Hierbei war u.a. Ziel, betroffene Anlieger so gering wie möglich zu belasten. Ausgehend von den damaligen Festlegungen im Planfeststellungsverfahren ist die Baustellenandienung im Bereich des OBR 10 wie nachfolgend beschrieben geplant: Als Grundkonzept für die Baustellenverkehre dient die planfestgestellte, bahnparallele Baustraße. Anbindung (Zu- und Abfahrt) der Baustraße an die B3 erfolgt in Höhe der Brücke über die Nidda. Der Baustellenverkehr verläuft parallel zu den beiden bestehenden Gleisen, wie planfestgestellt, in Richtung Bad Vilbel und Berkersheim und zurück zur B3. Die Berkersheimer Bahnstraße ist aufgrund der engen Ortslage nicht als Zufahrt vorgesehen. Ein geringer Baustellenverkehr ist über die bauzeitig zu ertüchtigende Brücke über die Nidda bei Harheim möglich. Weitere Massentransporte werden über die Brücke der L3003 vom Autobahnanschluss über die Homburger Landstraße bzw. über den Berkersheimer Weg in Richtung Eschersheim abgewickelt. Im Bereich Frankfurter Berg verteilt sich der Verkehr analog zu Berkersheim und wie planfestgestellt entlang der Bahn. Auf dem Gelände der ehemaligen Güterabfertigung (DB-Gelände) im Bereich der Station Frankfurter Berg ist eine Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche planfestgestellt. Wichtige Zufahrtsstraßen zu den Baufeldern sind mit der Straßenverkehrsbehörde vorabgestimmt und werden bis zum Baubeginn weiter konkretisiert. Grundsätzlich sind öffentliche Straßen für den Baustellenverkehr in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde nutzbar. Bei unzureichend tragfähigen Straßen erfolgt eine Beweissicherung und später ggf. eine Schadensbehebung auf Grundlage der durchgeführten Beweissicherung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Antrag vom 18.10.2016, OF 158/10 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 786
Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 158/10 Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten und sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorstellen, wie die in ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll. Ferner möge der Magistrat erläutern, wie die in diesem Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn einbezogen werden sollen? Begründung: In ST 1272 ist erstmalig die Rede davon, dass der Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 erforderte deshalb sehr lange oder entsprechend steile Rampen. Damit sie Schwerlastverkehr überhaupt nutzen könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde. Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 786 2016 Die Vorlage OF 158/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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