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Reflexion

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Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beenden

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Betreff: Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beenden Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende, die eine ampelgeregelte Kreuzung überqueren wollen, werden subjektiv häufig als zu kurz bemessen wahrgenommen. Allerdings werden die Grünzeiten nach den in ganz Deutschland einheitlich geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) bemessen. Danach wird die Zeit, die zu Fuß Gehenden zum Überqueren der Fahrbahn zur Verfügung steht, in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite und unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb einer Ampel beeinflussen, grundsätzlich gleich geregelt. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden nach den RiLSA so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Grün für zu Fuß Gehende hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet, d. h. eine Art Zwischenzeit, in der der Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in diesem Zeitraum keine Freigabe. Im Ergebnis können also zu Fuß Gehende die Fahrbahn stets sicher überqueren, selbst wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünzeit loslaufen. Andersherum stellt die Fußgängerschutzzeit sicher, dass die Fahrbahn von querendem Fußgängerverkehr frei ist, bevor der Kfz-Verkehr Grün erhalten kann. Im Bewusstsein, dass Qualität und Sicherheit des Zu-Fuß-Gehens ein hohes Gut darstellen, wird die Geschwindigkeit des Fußverkehrs in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere Menschen) stets mit 1,2 m/s, anstatt nach den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5 m/s bemessen. Zusammenfassend heißt das, dass die Grünzeit an der betroffenen Lichtsignalanlage entsprechend den vorgenannten Eckwerten durchaus angemessen ist und allen zu Fuß Gehenden das sichere Überqueren des Überweges gestattet, bevor die Pkw Grün erhalten und starten können. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 459 Antrag vom 28.01.2020, OF 1593/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 531

Verbesserte Verkehrsüberwachung

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 1593/5 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: ST 21/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt. Begründung: Am 21. Januar d.J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung ausgelöst auch durch den Polizeibericht zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21/2020. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z.B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von 10 Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 50 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1593/5 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung OA 531 2020 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1593/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4