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Reflexion

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Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter Bogen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 entstanden aus Vorlage: OF 5/10 vom 19.04.2016 Betreff: Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und in welcher Form nun Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen eingerichtet werden können. Begründung: Die Baustelle auf der A 661 führt dazu, dass in erheblichem Maße der Verkehr auf der Friedberger Landstraße Richtung Bad Homburg über den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen ausweicht. So kommt es im Berufsverkehr zu einer deutlichen Überlastung der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße, die den Quellverkehr aus Berkersheim und aus dem Frankfurter Bogen nicht mehr abfließen lässt, der nicht ausweichen kann. Dadurch wird noch deutlicher, dass eine Dosierung des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße nicht ohne eine Steuerung des Abflusses Richtung Berkersheim und Frankfurter Bogen erfolgen kann, weil es sonst dort zur Überlastung der Verkehrsinfrastruktur kommt. Vor diesem Hintergrund ist eine Klärung geboten, wann Pförtnerampeln zur Steuerung dieses Abflusses installiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Antrag vom 30.08.2016, OF 117/10 Antrag vom 19.09.2016, OF 116/10 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Antrag vom 18.10.2016, OF 164/10 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 790 Antrag vom 30.03.2017, OF 276/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 164/10 Betreff: Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit die Ampeln auf der Friedberger Landstraße im Bereich der Überquerung der A 661 und der Friedberger Warte nicht genau solche Pförtnerampeln sind, die nach ST 1089 vom 22.08.2016 verboten sind, weil sie "unerwünschte Verkehrsströme durch erzwungene Rückstaubildung drosseln", und ob insofern im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts eine Abschirmung des Heiligenstockwegs und des Frankfurter Bogens nicht geradezu geboten ist, um ein unkontrolliertes Abfließen von den so gestauten Hauptverkehrsströmen in Wohngebiete zu vermeiden. Begründung: Die Ampel auf dem Heiligenstock, die ST 1089 für rechtswidrig erklärt, sollte die unzumutbaren Folgen für die Wohngebiete in Berkersheim durch Ausweichverkehr begrenzen, der durch Rückstaumaßnahmen auf der Hauptverkehrsachse Friedberger Landstraße entsteht. Es kann nicht sein, dass ein solcher Versuch, angeblich dann selbst als Pförtnerampel rechtswidrig ist, weil damit ja die Rückstauwirkung auf der Friedberger Landstraße gerade zu noch weit schlimmeren Folgen führen würde, die der in ST 1089 zitierte Einführungserlass zu den RiLSA 2015 ja gerade vermeiden will. Insofern ist die Argumentation in ST 1089 nicht überzeugend. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 790 2016 Die Vorlage OF 164/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4