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Reflexion

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Vorlage eines Verkehrskonzepts zur Anbindung des Neubaugebiets - An der Sandelmühle - an das Straßennetz

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2012, OF 160/8 Betreff: Vorlage eines Verkehrskonzepts zur Anbindung des Neubaugebiets - An der Sandelmühle - an das Straßennetz Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 889 -An der Sandelmühle- hat aufgezeigt, dass die diesbezüglich vorgenommene Planung lediglich die Bebauung im "Neubaugebiet" berücksichtigt. Ein Verkehrskonzept, welches die Anbindung an die Straßen Hessestraße / Olof-Palme-Str. betrifft, ist bisher nicht Teil des Plans. Ausweislich der Vorstellung des Bebauungsplans in der Ortsbeiratssitzung vom 16.02.2012 soll die Anbindung des Neubaugebiets über zwei Querungen der in kurzen Abständen fahrenden Stadtbahn erfolgen. Separate Abbiegespuren, welche den fließenden Verkehr von dem ggf. auf Freigabe der Stadtbahnquerung wartenden trennen, sind bisher nicht vorgesehen. Aufgrund des -insbesondere in den Stoßzeiten- bereits sehr hohen Verkehrsaufkommens auf den Straßen Hessestraße / Olof-Palme-Str. wird dies als Schwachstelle im Verkehrskonzept eingeschätzt und dringender Handlungsbedarf gesehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich und vor Beginn der Baumaßnahmen ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Anbindung des im "Bebauungsplan Nr. 889 -An der Sandelmühle-" vorgestellten Neubaugebiets an da s bestehende Straßennetz vorzulegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.03.2012, OF 169/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 173 2012 1. Die Vorlage OF 160/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 169/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffern 1, 2 und 4 der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu Ziffern 3 und 5 der Vorlage: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2012, OF 169/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle In der Ortsbeiratssitzung am 16.02.2012 wurde die Änderung des Bebauungsplan Nr. 889 vorgestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Bebauung der Brachfläche mit Wohnbebauung (sowohl Einfamilienhäuser als auch sozialer Wohnungsbau in Mehrgeschossbauten). Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten} zu veranlassen, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle -folgende Punkte beachtet werden: 1. schnellstmöglich vor Beginn der Baumaßnahmen wird ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Anbindung des im Bebauungsplan Nr. 889 -An der Sandelmühle- vorgestellten Neubaugebiets an das bestehende Straßennetz vorgelegt, 2. der Fußweg am Urseibach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt, 3. für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant, 4. die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" dann zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte, 5. in die Planungen wird eine ausreichende Anzahl von allgemein zugänglichen Parkplätzen eingearbeitet. Begründung: Zu 1. Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 889 -An der Sandelmühle- hat gezeigt, dass das Verkehrskonzept lediglich das "Neubaugebiet" und die Anknüpfungspunkte an das bestehende Straßenetz beinhaltet. Die Verkehrsanbindung des Neubaugebietes soll über zwei Querungen (Bahnübergänge "An der Sandelmühle" und "Kaltmühle" - jeweils am Ende der Haltestelle Sandelmühle) der in kurzen Abständen fahrenden Stadtbahn erfolgen. Separate Abbiegespuren, weiche den fließenden Verkehr von dem ggf. auf Freigabe der Stadtbahnquerung wartenden trennen, sind bisher nicht vorgesehen. Aufgrund des -insbesondere in den Stoßzeiten - bereits sehr hohen Verkehrsaufkommens auf den Straßen Hessestraße / Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle wird vom Ortsbeirat 8 als Schwachstelle im Verkehrskonzept eingeschätzt. Daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Anträgen vom Ortsbeirat immer wieder ein Verkehrskonzept für die Straße "An der Sandelmühle" gefordert. Unter anderem wurde eine Einbahn- bzw. wechselseitige Einbahnstraßeverkehi-sführung gefordert. Die Veränderung der derzeitigen Verkehrsführung und damit eine Verkehrsberuhigung ist auch deshalb notwendig, weil im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) die Straße für Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut ist. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Neben der Einbahnstraßeregelung wäre als weitere Variante der Verkehrsberuhigung eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen denkbar (z. B. im Bereich der Hausnummer 34 durch Poller), wie sie bereits in der Vergangenheit bestand. Zu 2. Der durchgängige Fußweg am Urseibach von der Olof-Palme-Straße bis zur Mündung des Urseibachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Femer würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. In der B 1308 vom 25.11.2002 wird zwar vom Magistrat der Fußweg befürwortet. Die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden und der Kraftfahi"zeugverkelir reduziert werden. Zu 3. Die geplante Kinderbetreimngseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen muss auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu 4. In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landsüaße und Alt Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Zu 5. Ausweislich der Darlegung im Ortsbeirat ist jeweils ein Parkplatz pro Haushalt vorgesehen. Dieser war im vorgestellten Entwurf -zumindest im Bereich der Einfamilienhäuser- den jeweiligen Gebäuden klar abgegrenzt zugeordnet. Für die Allgemeinheit zugängliche Parkplätze waren nicht Bestandteil dieser Ausarbeitung, was im Rahmen der Diskussion gleichfalls bestätigt wurde. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftigten der Kinderbetreuungseinrichtung, Besucher, Lieferanten, etc. ausschließlich mit dem ÖPNV anreisen, ist zu erwarten, dass diese in den olinehin geringen Parkraum angrenzender Wolmgebiete ausweichen werden. Daher ist öffentlicher Parkraum vor Ort vorzuhalten und soweit notwendig entsprechend zu reglementieren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2012, OF 160/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 173 2012 1. Die Vorlage OF 160/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 169/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffern 1, 2 und 4 der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu Ziffern 3 und 5 der Vorlage: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2012, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 169/8 vom 16.03.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle folgende Punkte zu beachten: 1. Vor Beginn der Baumaßnahmen wird schnellstmöglich ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Anbindung des im Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle vorgestellten Neubaugebiets an das bestehende Straßennetz vorgelegt. 2. Der Fußweg am Urselbach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt. 3. Für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant. 4. Die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" ist zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte. 5. In die Planungen wird eine ausreichende Anzahl von allgemein zugänglichen Parkplätzen eingearbeitet. Begründung: Zu 1. Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle hat gezeigt, dass das Verkehrskonzept lediglich das Neubaugebiet und die Anknüpfungspunkte an das bestehende Straßennetz beinhaltet. Die Verkehrsanbindung des Neubaugebiets soll über zwei Querungen (Bahnübergänge "An der Sandelmühle" und "Kaltmühle" - jeweils am Ende der Haltestelle Sandelmühle) der in kurzen Abständen fahrenden Stadtbahn erfolgen. Separate Abbiegespuren, welche den fließenden Verkehr von dem ggf. auf Freigabe der Stadtbahnquerung wartenden trennen, sind bisher nicht vorgesehen. Aufgrund des -insbesondere in den Stoßzeiten - bereits sehr hohen Verkehrsaufkommens auf den Straßen Hessestraße/Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle wird dies vom Ortsbeirat 8 als Schwachstelle im Verkehrskonzept eingeschätzt. Daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Anträgen vom Ortsbeirat immer wieder ein Verkehrskonzept für die Straße "An der Sandelmühle" gefordert. Unter anderem wurde eine Einbahn- bzw. wechselseitige Einbahnstraßenverkehrsführung gefordert. Die Veränderung der derzeitigen Verkehrsführung und damit eine Verkehrsberuhigung ist auch deshalb notwendig, weil im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) die Straße für Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut ist. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Neben der Einbahnstraßenregelung wäre als weitere Variante der Verkehrsberuhigung eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen denkbar (z. B. im Bereich der Hausnr. 34 durch Poller), wie sie bereits in der Vergangenheit bestand. Zu 2. Der durchgängige Fußweg am Urselbach von der Olof-Palme-Straße bis zur Mündung des Urselbachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Ferner würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. Im Bericht vom 25.11.2002, B 1308, wird zwar der Fußweg befürwortet, die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten jedoch auch noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden und der Kraftfahrzeugverkehr reduziert werden. Zu 3. Die geplante Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen müssen auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu 4. In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landstraße und Alt-Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Zu 5. Ausweislich der Darlegung im Ortsbeirat ist jeweils ein Parkplatz pro Haushalt vorgesehen. Dieser war im vorgestellten Entwurf - zumindest im Bereich der Einfamilienhäuser - den jeweiligen Gebäuden klar abgegrenzt zugeordnet. Für die Allgemeinheit zugängliche Parkplätze waren nicht Bestandteil dieser Ausarbeitung, was im Rahmen der Diskussion gleichfalls bestätigt wurde. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftigten der Kinderbetreuungseinrichtung, Besucher, Lieferanten etc. ausschließlich mit dem ÖPNV anreisen, ist zu erwarten, dass diese in den ohnehin geringen Parkraum angrenzender Wohngebiete ausweichen werden. Daher ist öffentlicher Parkraum vor Ort vorzuhalten und soweit notwendig entsprechend zu reglementieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und REP (M 49 und OA 173 = Annahme) NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.04.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 49 und OA 173 = Annahme) Piraten (M 49 = Annahme, OA 173 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffern 3. und 5. Ablehnung) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) REP (M 49 und OA 173 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; LINKE. und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1600, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4