Antrag vom 16.03.2012, OF 169/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle In der Ortsbeiratssitzung am 16.02.2012 wurde die Änderung des Bebauungsplan Nr. 889 vorgestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Bebauung der Brachfläche mit Wohnbebauung (sowohl Einfamilienhäuser als auch sozialer Wohnungsbau in Mehrgeschossbauten). Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten} zu veranlassen, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle -folgende Punkte beachtet werden: 1. schnellstmöglich vor Beginn der Baumaßnahmen wird ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Anbindung des im Bebauungsplan Nr. 889 -An der Sandelmühle- vorgestellten Neubaugebiets an das bestehende Straßennetz vorgelegt, 2. der Fußweg am Urseibach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt, 3. für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant, 4. die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" dann zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte, 5. in die Planungen wird eine ausreichende Anzahl von allgemein zugänglichen Parkplätzen eingearbeitet.
Begründung:
Zu 1. Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 889 -An der Sandelmühle- hat gezeigt, dass das Verkehrskonzept lediglich das "Neubaugebiet" und die Anknüpfungspunkte an das bestehende Straßenetz beinhaltet. Die Verkehrsanbindung des Neubaugebietes soll über zwei Querungen (Bahnübergänge "An der Sandelmühle" und "Kaltmühle" - jeweils am Ende der Haltestelle Sandelmühle) der in kurzen Abständen fahrenden Stadtbahn erfolgen. Separate Abbiegespuren, weiche den fließenden Verkehr von dem ggf. auf Freigabe der Stadtbahnquerung wartenden trennen, sind bisher nicht vorgesehen. Aufgrund des -insbesondere in den Stoßzeiten - bereits sehr hohen Verkehrsaufkommens auf den Straßen Hessestraße / Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle wird vom Ortsbeirat 8 als Schwachstelle im Verkehrskonzept eingeschätzt. Daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Anträgen vom Ortsbeirat immer wieder ein Verkehrskonzept für die Straße "An der Sandelmühle" gefordert. Unter anderem wurde eine Einbahn- bzw. wechselseitige Einbahnstraßeverkehi-sführung gefordert. Die Veränderung der derzeitigen Verkehrsführung und damit eine Verkehrsberuhigung ist auch deshalb notwendig, weil im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) die Straße für Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut ist. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Neben der Einbahnstraßeregelung wäre als weitere Variante der Verkehrsberuhigung eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen denkbar (z. B. im Bereich der Hausnummer 34 durch Poller), wie sie bereits in der Vergangenheit bestand. Zu 2. Der durchgängige Fußweg am Urseibach von der Olof-Palme-Straße bis zur Mündung des Urseibachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Femer würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. In der B 1308 vom 25.11.2002 wird zwar vom Magistrat der Fußweg befürwortet. Die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden und der Kraftfahi"zeugverkelir reduziert werden. Zu 3. Die geplante Kinderbetreimngseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen muss auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu 4. In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landsüaße und Alt Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Zu 5. Ausweislich der Darlegung im Ortsbeirat ist jeweils ein Parkplatz pro Haushalt vorgesehen. Dieser war im vorgestellten Entwurf -zumindest im Bereich der Einfamilienhäuser- den jeweiligen Gebäuden klar abgegrenzt zugeordnet. Für die Allgemeinheit zugängliche Parkplätze waren nicht Bestandteil dieser Ausarbeitung, was im Rahmen der Diskussion gleichfalls bestätigt wurde. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftigten der Kinderbetreuungseinrichtung, Besucher, Lieferanten, etc. ausschließlich mit dem ÖPNV anreisen, ist zu erwarten, dass diese in den olinehin geringen Parkraum angrenzender Wolmgebiete ausweichen werden. Daher ist öffentlicher Parkraum vor Ort vorzuhalten und soweit notwendig entsprechend zu reglementieren.Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2012, OF 160/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 173 2012 1. Die Vorlage OF 160/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 169/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffern 1, 2 und 4 der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu Ziffern 3 und 5 der Vorlage: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)