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Sossenheim: Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787 entstanden aus Vorlage: OF 1380/6 vom 09.10.2020 Betreff: Sossenheim: Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg unterbinden Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen durchzuführen, die das Parken auf dem Bürgersteig unterbinden, bspw. durch das Anbringen weiterer Poller zwischen den bereits vorhandenen Pollern, um die Situation für alle Verkehrsteilnehmer im östlichen Teil des Flurscheidewegs sicherer zu gestalten. Begründung: Auch im Flurscheideweg macht sich der Parkplatzmangel, der an vielen Stellen Sossenheims herrscht, bemerkbar. Verschärft wird die Situation hier noch durch das nahe liegende Gewerbegebiet. Vermehrt stellen Autofahrer ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig ab. Dies führt zu Behinderungen und gefährlichen Situationen für die anderen Verkehrsteilnehmer. Fußgänger, insbesondere Menschen mit Kinderwagen oder ältere Menschen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, sind gezwungen, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen. Im östlichen Teil des Flurscheidewegs sind bereits Poller an den jeweiligen Ein-/Ausfahrten angebracht. Allerdings ist der Abstand zwischen den Pollern so groß, dass Fahrzeuge dazwischen abgestellt werden, deshalb sollten hier weitere Poller angebracht werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 485 Antrag vom 13.04.2021, OF 18/6 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 32 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)?
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 18/6 Betreff: Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)? Vorgang: OM 6787/20 OBR 6; ST 485/21 Unter anderem auch bedingt durch das nahe liegende Gewerbegebiet herrscht im Flurscheideweg in Sossenheim großer Parkdruck. Vermehrt parken Autofahrer dort ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig und behindern und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer - Eine Situation, die beispielhaft für viele Stellen in allen Stadtteilen im Frankfurter Westen steht. Der Ortsbeirat 6 hatte deshalb in seiner Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787 darum gebeten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg zu unterbinden. In seiner Stellungnahme vom 22.02.2021, ST 485 lehnt der Magistrat dies jedoch ab und verweist stattdessen die Fußgänger, die schwächsten Verkehrsteilnehmer, auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der an dieser Stelle (ggü. Flurscheideweg 54-56) nicht einmal existiert. Dies kommt einerseits einer Kapitulation gleich (man scheint das Falschparken schlicht zu tolerieren) und zeugt anderseits vom Fehlen jeglicher Ortskenntnis. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken auf dem Bürgersteig unterbinden. Alternativen zu den in der ST 485 genannten Stahlabweisern könnten Bordsteinaufsätze (sog. Frankfurter Hüte) oder einfach regelmäßige Kontrollen sein. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu erläutern, inwiefern sich für eine Stellungnahme die Situation vor Ort angeschaut wird. Wie kann es sein, dass hier auf einen Gehweg verwiesen wird, der gar nicht existiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 485 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 32 2021 Die Vorlage OF 18/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 32 entstanden aus Vorlage: OF 18/6 vom 13.04.2021 Betreff: Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)? Vorgang: OM 6787/20 OBR 6; ST 485/21 Unter anderem auch bedingt durch das nahe liegende Gewerbegebiet herrscht im Flurscheideweg in Sossenheim großer Parkdruck. Vermehrt parken Autofahrer dort ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig und behindern und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer - eine Situation, die beispielhaft für viele Stellen in allen Stadtteilen im Frankfurter Westen steht. Der Ortsbeirat 6 hatte deshalb in seiner Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787, darum gebeten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg zu unterbinden. In seiner Stellungnahme vom 22.02.2021, ST 485, lehnt der Magistrat dies jedoch ab und verweist stattdessen die Fußgänger, die schwächsten Verkehrsteilnehmer, auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der an dieser Stelle (gegenüber Flurscheideweg 54 bis 56) nicht einmal existiert. Dies kommt einerseits einer Kapitulation gleich (man scheint das Falschparken schlicht zu tolerieren) und zeugt andererseits vom Fehlen jeglicher Ortskenntnis. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken auf dem Bürgersteig unterbinden. Alternativen zu den in der Stellungnahme ST 485 genannten Stahlabweisern könnten Bordsteinaufsätze (sog. Frankfurter Hüte) oder einfach regelmäßige Kontrollen sein. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu erläutern, inwiefern sich für eine Stellungnahme die Situation vor Ort angeschaut wird. Wie kann es sein, dass hier auf einen Gehweg verwiesen wird, der gar nicht existiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
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