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Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 entstanden aus Vorlage: OF 142/13 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle "Taunusblick" Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle "Taunusblick" in Richtung Nieder-Eschbach einen Fußweg, der auch für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl geeignet ist, zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, anzulegen. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach soll auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut werden (Phase 3a der Präsentation des ASE vom 17.10.2023). Die Bushaltestellen sind vom Aussiedlerhof in der Niedereschbacher Straße 74 nur über das unbefestigte Bankett der Straße oder nach Bau des Fahrradwegs über befestigte Wege erreichbar. Zur Vermeidung der Straßenquerung von Bewohnern und Besuchern des Hofes im unmittelbaren Kurvenbereich muss auch in Richtung Nieder-Eschbach ein befestigter Weg von der Bushaltestelle zum Aussiedlerhof, Niedereschbacher Straße 74, angelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1098 Aktenzeichen: 66-2
Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Betreff: Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle "Taunusblick" Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Für eine befestigte Zuwegung zur Haltestelle Taunusblick in Fahrtrichtung Nieder-Eschbach steht nicht ausreichend Platz zur Verfügung. Es wäre auf der kompletten Länge von rund 80 Metern ein Eingriff in die privaten Ackerflächen nötig. Die vorhandene Breite des Seitenstreifens von circa 2,20 Metern reicht nicht aus, um zusätzlich zu einem regelkonformen Gehweg von mindestens 1,50 Meter Breite auch die erforderliche Entwässerungsmulde anzulegen. Die Entwässerung der Fahrbahn läuft beidseitig in die vorhandenen Bankette. Daher wird bei der Neuanlage des Radweges auf der Südseite der Niedereschbacher Straße auch eine neue Entwässerungsmulde zwischen der vorhandenen Fahrbahn und dem Radweg angelegt. Auf der Nordseite der Fahrbahn (Richtung Nieder- Eschbach) wäre bei Anlage eines befestigten Gehweges ebenfalls eine neue Entwässerungseinrichtung notwendig. Die Haltestelle in Richtung Nieder-Eschbach kann fußläufig erreicht werden, indem die Fahrgäste mit Start beziehungsweise Ziel Siedlungsplatz entweder die Fahrbahn zweimal queren oder auf dem unbefestigten Bankett entlanglaufen. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass der Ausbau des Haltstellenbereiches möglich ist, weil das vorhandene Längsgefälle der Straße gewährleistet, dass das Regenwasser entlang der Haltestelle in die angrenzenden Bankettbereiche abfließen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1098
Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Betreff: Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick" Vorgang: OM 4825/23 OBR 13; ST 514/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu ersuchen, nochmals zu prüfen, ob noch während der Bauarbeiten zur Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle Taunusblick in Richtung Nieder-Eschbach zumindest eine nicht regelkonforme Befestigung des Randstreifens zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, möglich ist. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach wurde auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut. Ein Fußweg zum Aussiedlerhof (Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825) wurde mit Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514, abgelehnt, da nicht genügend Randstreifen für einen regelkonformen Gehweg mit Entwässerungsmulde vorhanden ist. Es wurde in der Stellungnahme empfohlen, die Fahrbahn zweimal zur Erreichung des Aussiedlerhofes, bzw. der Bushaltestelle auf befestigtem Weg zu queren (einmal im unmittelbaren Kurvenbereich) oder das unbefestigte Bankett zu benutzen. Aufgrund der Tatsache, dass hier nach Fertigstellung des Radweges wieder eine deutlich höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlaubt ist, ist die Querung für Fußgänger im nicht einsehbaren Kurvenbereich mit Lebensgefahr verbunden und kann mit einer einfachen Befestigung des Banketts vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1098 2025 Die Vorlage OF 188/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Beratung im Ortsbeirat: 4
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