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Reflexion

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Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB I. Für den in der vorgelegten Karte dargestellten Bereich "Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)" sind vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Dabei sollen Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob in dem in der Anlage dargestellten Bereich oder in Teilen desselben eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB durchgeführt werden kann oder soll. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Untersuchungen zu veröffentlichen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Untersuchung Die Flächen innerhalb des Untersuchungsbereichs sollen dahingehend untersucht werden, ob in den folgend benannten Teilbereichen eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen möglich ist. Südlich und westlich der bestehenden Nordweststadt soll schwerpunktmäßig eine Erweiterung der bestehenden Wohnnutzung untersucht werden. Im Gebiet nördlich der Heerstraße sollen vertiefte Untersuchungen angestellt werden, ob der bislang für Gewerbe vorgesehene Standort eine Ergänzung mit Wohnnutzungen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen erfahren kann. Auch die großen Freiflächen westlich der Bundesautobahn A 5 sollen mit Blick auf eine mögliche Siedlungsentwicklung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Dabei sind nicht nur die Form, die Verortung und Dimension des Siedlungskörpers zu betrachten. Insbesondere mit Blick auf die Siedlungsentwicklung der Nachbarkommunen müssen auch Fragen nach den Nutzungen und der Erschließungsmöglichkeiten betrachtet werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen die erwogene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen zu erörtern ist (§ 165 Abs. 4 i. V. m. § 137 BauGB), um deren Mitwirkungsbereitschaft festzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die erwogene Entwicklungsmaßnahme berührt werden kann, sind ebenfalls zu beteiligen. IV. Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den vorbereitenden Untersuchungen sind der Stadtverordnetenversammlung nach deren Abschluss zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorzutragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Gebiet für vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - Ausgangslage und Ziele Der Untersuchungsbereich umfasst wesentliche Teile der freien Landschaft zwischen Niederursel / Nordweststadt und Praunheim im Osten und den Feldfluren der Frankfurter Gemarkung westlich der BAB A5 im Bereich Oberursel-Weisskirchen und Steinbach und wird begrenzt durch die Heerstraße, Haingrabenstraße, Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgraben-straße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße, Hinter der Krebsmühle und im weiteren Verlauf der Stadtgrenze folgend bis zum Schnittpunkt mit der S-Bahntrasse, dann der S-Bahntrasse folgend bis zum Schnittpunkt mit der Heerstraße. Die Flächen bieten große, zusammenhängende Planungspotenziale, die Bezug nehmen auf die angrenzenden Stadtteile, deren Siedlungsstruktur und Verkehrserschließungen. Dabei stellen vorgesehene übergebietliche Verkehrstrassen sowohl im motorisierten Individualverkehr (MIV) als auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Chancen für eine leistungsfähige Erschließung neuer Siedlungsflächen dar. Hierbei sind besonders die Umfahrung Steinbach / Weisskirchen wie auch die Umfahrung Praunheim in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße zu nennen. Mit der in Planung befindlichen Regionaltangente West (RTW) bestehen Verknüpfungsmöglichkeiten ebenso wie mit den U- und S-Bahn-Linien nach Bad Homburg. Die Nähe zu den Nachbargemeinden Oberursel und Steinbach macht eine intensive Einbindung der Gemeinden und ihrer Entwicklungsvorstellungen notwendig. Dies umso mehr, als durch die Trassenlage der BAB A 5 der Untersuchungsbereich in zwei Teilbereiche getrennt wird und der westliche Teil einen Bezug zu den Nachbargemeinden entwickeln wird. Hier sind insbesondere die Entwicklungsvorstellungen der Nachbargemeinden zu berücksichtigen, die unter anderem auch eine Ausweitung eigener Wohn- und Gewerbeflächen zum Ziel haben. Betrachtungen gemischt genutzter Flächen werden auch im Bereich der Gewerbegebietsflächen "Heerstraße" anzustellen sein. Teile des Untersuchungsbereichs befinden sich derzeit im Landschaftsschutzgebiet (Zonen I und II). Insbesondere die wertvollen Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs wie des Urselbachs stellen hohe Qualitäten dar, die es nicht nur zu schützen gilt, sondern die auch Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können. Damit ergeben sich, neben zusätzlichen Einrichtungen der Versorgung und der öffentlichen Infrastruktur, zusätzliche Verbesserungsmöglichkeiten auch für die Bestandsgebiete der Stadtteile Niederursel / Nordweststadt und Praunheim. Im Untersuchungsraum befinden sich Ausgleichsflächen, die im Falle einer Überplanung zu Bauland an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen. Vorhandene Einrichtungen der technischen Infrastruktur wie Hochspannungstrassen und Trinkwassergewinnungs- bzw. -schutzbereiche werden ganz wesentlich mögliche Planungskonzepte beeinflussen und Entwicklungsflächen in ihrer Flächenausdehnung begrenzen. Insofern lässt sich das konkret zur Verfügung stehende Flächenpotenzial bzw. der wirtschaftliche Aufwand für eine Bereitstellung derzeit nicht nutzbarer Flächen durch Verlagerung von Versorgungstrassen noch nicht genau abschätzen. Dies ist ein wesentlicher Teil der städtebaulichen Voruntersuchungen. Wegen noch fehlender Erschließungsvoraussetzungen ist derzeit davon auszugehen, dass der Untersuchungsbereich in verschiedene Realisierungsabschnitte aufzuteilen sein wird. Der Teilbereich südwestlich der Nordweststadt und die Flächen des Gewerbegebiets Heerstraße könnten voraussichtlich am schnellsten für einen ersten Realisierungsabschnitt zur Verfügung stehen. Als städtebauliche Chancen sind insbesondere zu nennen: - Die Ergänzung weiterer Entwicklungsflächen entlang der künftigen RTW-Trasse im Bereich Praunheim. Hier können auch neue Nutzungsstrukturen untersucht werden, die eine Neubestimmung der gewerblichen Zielsetzungen und gemischte Nutzungsstrukturen ermöglichen. - Eine Verlängerung der U 6 in der Ludwig-Landmann-Straße nach Norden kann mit Blick auf zusätzliche Siedlungsflächen neu gedacht werden und schafft zusätzliche Erschließungsvorteile auch für die Nachbargemeinden. - Der Übergang von bestehenden Siedlungsrändern, z. B. in der Nordweststadt zu neuen Baugebieten bedarf einer besonderen planerischen Beachtung. Hier ist auf bestehende Baustrukturen Rücksicht zu nehmen und mit landschaftsplanerischen Mitteln ein harmonischer Übergang unterschiedlicher Bereiche mit neuen Freiraum- und Freizeitqualitäten zu schaffen. - Die vorhandene, künftig noch erweiterte BAB A5 macht für angrenzend zu planende neue Siedlungsflächen erhebliche Lärmschutzlösungen notwendig, die in Teilen auch den bestehenden Stadtteilen zugutekommen. Zu weiteren Lärmquellen (z. B. RTW, U6, Straßen im Gebiet) sind ebenfalls geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu benennen. - Zusätzlich zum Untersuchungsbereich einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können auch sogenannte Anpassungsbereiche außerhalb des Gebiets benannt werden, die zur Gewährleistung einer guten verkehrlichen bzw. infrastrukturellen Anbindung an die Bestandsgebiete Planungen und bauliche Maßnahmen erforderlich machen, die auch zu qualitativen Verbesserungen in den bestehenden Stadtteilen führen können. - Das Gebiet besitzt Flächenpotenzial für größere Siedlungseinheiten bzw. einen eigenständigen Stadtteil. Da die Mobilisierung von Wohnbauland weiterhin dringend erforderlich ist, um dem Bedarf an Wohnungsneubau bei schrumpfenden Flächenreserven auch auf lange Sicht nachzukommen, stellt der Untersuchungsbereich ein wichtiges Potenzial zur Flächenentwicklung dar. So hat das "Bürgeramt, Statistik und Wahlen" der Stadt Frankfurt am Main in seiner Veröffentlichung "Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040" (Materialien zur Stadtbeobachtung (19) vom November 2015) eine zu erwartende Bevölkerung von 830.000 Einwohnern für das Jahr 2040 ermittelt. Dies entspricht einem Bevölkerungswachstum von insgesamt rund 17%. Die Flächenreserven haben in den letzten Jahren stetig abgenommen und es ist bereits jetzt absehbar, dass die Flächen begrenzt sind und zusätzlicher Bedarf an Wohnbaulandpotenzialen besteht. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Zur Entwicklung des in der Anlage abgegrenzten Stadtraumes gemäß den allgemeinen Zielen und Zwecken der Untersuchung (Ziff. II des Vortrags) und zu deren einheitlicher Vorbereitung sowie zügiger Durchführung kommt als planungsrechtliches Instrumentarium eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, wie sie auch Am Riedberg und Am Martinszehnten durchgeführt wurde, in Betracht. Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen "sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ... erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 1 BauGB). Der Anwendungsbereich der Entwicklungsmaßnahme beginnt dort, wo das allgemeine Städtebaurecht an seine Grenzen stößt, z.B. bei sehr großen Bereichen, die zügig entwickelt werden sollen, oder wenn andere Maßnahmen zur Entwicklung des Bereiches (z.B. städtebauliche Verträge) nicht möglich sind. Neben verschiedenen Instrumenten, die der Prozesssteuerung dienen, ist die bei der Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bestehende Grunderwerbs- und Reprivatisierungspflicht von besonderer Bedeutung. Sie erlaubt die Neuordnung ohne förmliches Umlegungsverfahren. Ein wichtiges Merkmal dabei ist, dass die Gemeinde den Grunderwerb zum entwicklungsunabhängigen Anfangswert tätigt und die entwicklungsbedingte Wertsteigerung zur Finanzierung der Maßnahme verwendet. Das sind z.B. die Kosten für die Erschließung, die Infrastruktur, Lärmschutzmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, ebenso die Kosten der Finanzierung und der Planung bzw. des Projektmanagements. Sollte für die Stadt hierbei ein Überschuss entstehen, so ist er an die ursprünglichen Eigentümer im Gebiet zu verteilen. Vorbereitende Untersuchungen Im Vorfeld einer Entwicklungsmaßnahme sind gemäß § 165 Abs. 4 BauGB umfangreiche vorbereitende Untersuchungen erforderlich. Sie dienen dazu, Beurteilungsunterlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen Entwicklungsbereich zu erhalten. Durch vertiefende und ergänzende Untersuchungen mit städtebaulicher und freiraumplanerischer Konzeption sollen die Aufwendungen und der Nutzen der möglichen Entwicklungsmaßnahme genauer quantifiziert werden. Weitere Untersuchungen - wie insbesondere zu Umwelt, wie dem Schallschutz, Natur- und Landschaftsschutz, zu Artenschutz und naturschutzrechtlichem Ausgleich, Klima, sowie Wasserschutz, Wasserversorgung und Entwässerung, Bodenschutz - werden zur genaueren Abklärung der Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich werden. Zur Abschätzung der Finanzierungsmöglichkeiten der Gesamtmaßnahme ist der entwicklungs-unabhängige Anfangswert der Grundstücke zum Zeitpunkt des Beschlusses über vorbereitende Untersuchungen des in der Anlage dargestellten Untersuchungsbereichs gutachterlich zu bestimmen. Eine besondere Bedeutung kommt während der vorbereitenden Untersuchungen der Beteiligung der Öffentlichkeit zu. Aus den förmlichen Erörterungen und Beratungen mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen sowie mit den öffentlichen Aufgabenträgern soll deren Mitwirkungsbereitschaft ermittelt sowie weitere Beurteilungsunterlagen für die Festlegung eines Entwicklungsbereichs erarbeitet werden. Zusätzlich soll schon während der vorbereitenden Untersuchungen durch informelle Verfahren, wie sie sich auch bei anderen städtebaulichen Projekten bewährt haben, eine größtmögliche Einbindung der Bevölkerung erzielt werden. Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, ist es weiterhin wichtig zu untersuchen, ob es hierzu alternative Instrumentarien gibt, mit denen die Ziele und Zwecke ebenfalls erreicht werden könnten. Wäre dies z.B. durch Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichen Verträgen möglich - was allerdings eine sehr breite Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer voraussetzt - sind die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nicht gegeben. Untersuchungsbereich Der Untersuchungsbereich muss nicht identisch sein mit einem künftigen Entwicklungsbereich. Vielmehr kann letzterer erst Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen sein. Die Gesamtfläche des Untersuchungsraums beträgt ca. 545 ha. Der Bereich für die vorbereitenden Untersuchungen ist der Karte in der Anlage zu entnehmen. Zur Prüfung möglicher Anpassungsbereiche und -maßnahmen werden die Siedlungsränder in Niederursel / Nordweststadt (begrenzt durch Gerhardt-Hauptmann-Ring und Praunheimer Weg) und Praunheim (begrenzt durch die Heerstraße) hinzugenommen. Umfang und Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen Die vorbereitenden Untersuchungen sollen in einen städtebaulichen Rahmenplan münden, der für den Untersuchungsbereich Aussagen beinhaltet über: Bauflächen, Freiflächen, Baudichte, Nutzungsmischung, Straßen- und Wegenetze, Grünflächen und deren Nutzung. Der städtebauliche Rahmenplan soll über kooperative Verfahren erarbeitet werden. Zusätzlich sollen Aussagen zu Landschafts- und Bodenschutz, Stadtklima, Trinkwasserschutz, Lärmschutz sowie weiteren umweltrelevanten Aspekten getroffen werden. Der Zusatzbedarf an sozialer Infrastruktur ist auf dieser Grundlage zu ermitteln. Wenn die Erforderlichkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bestätigt wird, sollen ergänzend Aussagen zur Organisation und Trägerschaft der Entwicklungsmaßnahme, zu Kosten, Einnahmen und Finanzierungskonzepten sowie zum zeitlichen Ablauf formuliert werden. Ziel des Magistrats ist es, die vorbereitenden Untersuchungen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren abzuschließen. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse vortragen, auf deren Grundlage zu entscheiden ist, ob ein städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt und als Satzung beschlossen wird. Kosten Die Kosten für die Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen können im Jahr 2017 im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplanes aus der dem Stadtplanungsamt zugeordneten Planungsmitteln finanziert werden. Verpflichtungen zur Übernahme von Kosten über die Kosten der vorbereitenden Untersuchungen hinaus erwachsen aus diesem Beschlussantrag nicht. Anlage 1_Karte_Frankfurt_Nord-West (ca. 4,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2017, NR 461 Antrag vom 04.12.2017, NR 463 Antrag vom 05.12.2017, NR 464 Antrag vom 14.12.2017, NR 474 Anregung vom 02.11.2017, OA 195 Antrag vom 02.08.2017, OF 177/8 Antrag vom 15.08.2017, OF 189/8 Antrag vom 30.08.2017, OF 191/8 Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Antrag vom 10.10.2017, OF 202/7 Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.09.2017, V 581 Auskunftsersuchen vom 02.11.2017, V 619 Auskunftsersuchen vom 28.11.2017, V 681 Antrag vom 02.01.2018, OF 246/7 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2675 Antrag vom 03.04.2018, OF 267/8 Antrag vom 14.06.2018, NR 605 Anregung vom 29.11.2018, OA 340 Anregung vom 22.01.2019, OA 348 Anregung vom 24.01.2019, OA 351 Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 16 Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Bericht des Magistrats vom 07.06.2019, B 210 Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 165 Antrag vom 03.04.2020, OF 483/7 Antrag vom 04.08.2020, OF 502/7 Anregung vom 15.09.2020, OA 609 Bericht des Magistrats vom 22.02.2021, B 79 Vortrag des Magistrats vom 27.09.2021, M 150 Anfrage vom 14.12.2021, A 70 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 442 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1008 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 13.09.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 176 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4