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Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 138 entstanden aus Vorlage: OF 38/6 vom 14.05.2021 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären Im Pferdskopfweg zwischen Adolf-Reichwein-Schule und Rombergstraße wird regelwidrig seit vielen Jahren auf den Gehwegen geparkt. In der letzten Zeit wurde dieses Verhalten jedoch häufiger mit Strafzetteln geahndet. Eine Legalisierung der aktuellen Situation durch Beschilderung scheint aufgrund der mangelnden Breite der Gehwege nicht möglich. Durch beidseitiges Parken auf der Fahrbahn würde die Fahrbahn verrengt. Um Rechtssicherheit zu erreichen, baten Anwohnerinnen und Anwohner, um eine Lösung durch Beschilderung und/oder Markierungen u. Ä. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin im Pferdskopfsweg in Zeilsheim anzusetzen, um mit den Ämtern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern eine Lösung für die Parksituation zu finden. Begründung: Da zu ergreifende Maßnahmen Einschnitte in die bisherige Nutzung des Straßenraums nach sich ziehen, sollten vorher möglichst viele unterschiedliche Meinungen eingeholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 Antrag vom 10.10.2021, OF 209/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 886 Aktenzeichen: 66 3
Zeilsheim: Parken im Pferdskopfweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 209/6 Betreff: Zeilsheim: Parken im Pferdskopfweg Vorgang: OM 138/21 OBR 6; ST 1566/21 Die Parksituation im Pferdskopfweg ist weiterhin von falsch parkenden Autos geprägt. Dabei werden die Autos auf dem Gehweg abgestellt (s. Foto) oder beidseitig auf der Fahrbahn, so dass z.B. Rettungsfahrzeuge in ihrer Durchfahrt behindert werden. Die Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 verweist auf eine klare Rechtsituation (kein Gehweg-parken möglich, nur einseitiges Parken zulässig). Diese sollte vor Ort durch geeignete Maß-nahmen kenntlich gemacht werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Sperrflächen zu markieren 2. sollte der Magistrat den unter 1. gemachten Vorschlag nicht für sinnvoll halten, wird der Magistrat gebeten, doch einen Ortstermin vor Ort einzuberufen. Begründung: So, wie es jetzt ist, kann die Situation aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht bleiben, es müssen Lösungen gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 138 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 886 2021 Die Vorlage OF 209/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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